Meinung

Israel, Iran und das Völkerrecht

Manches im Leben ist sicher. Ziemlich sicher jedenfalls. Und vorhersagbar. Die Erde kreist um die Sonne. Ebbe und Flut wechseln sich ab. Und Israel bricht das Völkerrecht. Letzteres behaupten jedenfalls viele sogenannte Experten, Talkshow-Titanen und selbst ernannte Sittenwächter. Nicht erst in jüngster Zeit, sondern seit die Idee des Völkerrechts sich materialisiert hat und in dem Judenstaat seinen bevorzugten Punchingball entdeckt hat.

Manche meinen zwar, dass es Wichtigeres gebe, als akademische Debatten darüber zu führen, ob, wann und wie oft Israel gegen die internationale Rechtsordnung und ihr Regelwerk verstößt. Und dass man sich die Widerlegung ungerechtfertigter Vorwürfe sparen könne, da Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis stünden.

Dämonisierende Wirkung

Doch dabei wird übersehen, welch dämonisierende Wirkung die regelmäßige Wiederholung solcher Vorwürfe entfaltet. Und welch moralische Schlagkraft der Vorwurf beinhaltet, dass ein Staat gegen das Völkerrecht verstößt. Schnell wird man so zum Außenseiter gemacht. Zu einem Paria. Zu einem Schurkenstaat. Ausgeschlossen aus dem Kreis der Anständigen und verbannt an den Katzentisch mit all den Schmuddelkindern wie Nordkorea, Russland, China und dem Iran.

Apropos Iran. Der letzte Akt auf der Bühne des Völkerrechtstheaters waren die israelischen Präventivschläge auf das iranische Atomprogramm seit dem 13. Juni. Seit dieser Nacht führte Israel zwölf Tage lang eine Reihe von Militärschlägen gegen das Atomprogramm des iranischen Mullah-Regimes, gegen dessen militärische Kapazitäten und gegen die Führungsstrukturen der Revolutionsgarden aus.

Wie zu erwarten, dauerte es nicht lange, bis Israel von unterschiedlichen Seiten ein Bruch des Völkerrechts vorgeworfen wurde. Oder ein Angriffskrieg. Bis hin zu den wirren Fantasmen, dass Israel – manchmal auch in Person von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu - durch seine machtgeleiteten, skrupellosen und rücksichtslosen Aktionen den ganzen Nahen Osten in Brand setze und die Menschheit in einen Dritten Weltkrieg zerre. Mehr Apokalypse geht kaum. Dabei ist nichts davon eingetreten.

Wieder einmal lagen die Untergangspropheten daneben

Die Untergangspropheten lagen allesamt daneben. Wieder einmal. Was logisch ist. Denn nichts davon ist wahr. Gar nichts! Vor allem steht fest, dass Israel durch seine jüngsten Verteidigungsschläge nicht gegen das Völkerrecht verstoßen hat. Denn Israel durfte und musste sich gegen die Aggressionen der islamischen Republik Iran und des Mullah-Regimes verteidigen. Es durfte und musste handeln, bevor es endgültig zu spät ist.

Israel durfte und musste handeln, bevor es endgültig zu spät ist.

Und es durfte und musste sich und seine Bürger vor der existenziellen Bedrohung schützen, die von der islamischen Republik Iran, ihren religiösen Fanatikern und ihren Stellvertretern ausging. Das ergibt sich aus dem Völkerrecht. Die UN-Charta sieht in Artikel 2 vor, dass Staaten die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit nicht mit Gewalt bedrohen oder verletzen dürfen. Die Ausnahme bildet die Selbstverteidigung gemäß Artikel 51, wonach sich ein Staat gegen einen bewaffneten Angriff auch mit militärischer Gewalt verteidigen darf.

Zudem ist inzwischen anerkannt, dass Letzteres auch dann gilt, wenn der Angriff zwar noch nicht stattgefunden hat, aber unmittelbar bevorsteht. Israel durfte handeln. Und Israel durfte sich verteidigen. Und zwar aus mehreren Gründen: Sicher konnte man darüber diskutieren, ob die Fertigstellung und der Einsatz von Atomwaffen gegen den jüdischen Staat wirklich unmittelbar bevorstand. Einige Experten waren davon überzeugt, während andere glaubten, man habe noch ein Zeitfenster von einigen Monaten für eine Verhandlungslösung gehabt.

Die Vernichtung Israels ist Staatsdoktrin des Iran

Fakt ist allerdings, dass die Vernichtung Israels zur Staatsdoktrin der islamischen Republik Iran gehört. Dass der geistige Führer des Regimes Israel ebenso oft mit Vernichtung gedroht hat, wie seine Staatspräsidenten. Und dass Israel es sich nicht leisten kann, diese Drohungen ins Reich der Fabeln zu verweisen. Nur nebenbei: Israel ist der einzige Staat weltweit, der sich wiederholten Vernichtungsdrohungen seiner Feinde ausgesetzt sieht. Ein Umstand, den die internationale Gemeinschaft – mit wenigen Ausnahmen – seit jeher erstaunlich gelassen hingenommen hat. Erst recht, wenn man bedenkt, dass ein atomar bewaffnetes iranisches Regime nicht nur eine existenzielle Gefahr für Israel allein, sondern eine Gefahr für die gesamte freie Welt bedeutet.

Doch zurück: Fakt ist auch, dass die Mullahs den Westen ebenso wie die Atomenergiebehörde seit Jahren über den Umfang ihres Atomprogramms täuschen, belügen und sie austricksen, während sie zielstrebig darauf hinarbeiten, Atomwaffen zu erlangen. Fakt ist, dass sie die Urananreicherung im letzten Quartal massiv erhöht haben und derart hoch angereicherte Uran nicht für die zivile Nutzung, sondern einzig und allein für die militärische Nutzung benötigt wird. Fakt ist, dass es nach Aussage von manchen Experten nur noch ein Katzensprung war, um waffenfähiges Uran herzustellen und damit letztlich Atomsprengköpfe zu bauen. Fakt ist, dass das iranische Regime bereits den größten Teil des atomaren Weges zurückgelegt hatte und es nicht eine Frage des »Ob«, sondern nur noch des »Wann« war. Fakt ist, dass das gefährlichste Regime der Welt dann im Besitz der gefährlichsten Waffe der Welt gewesen wäre. Und Fakt ist schließlich, dass man von Israel eines ganz bestimmt nicht erwarten konnte: abzuwarten, bis die ersten Raketen mit atomaren Liebesgrüßen aus Teheran Richtung Israel abgefeuert werden, bevor die internationale Gemeinschaft dem Judenstaat in Gnade und Barmherzigkeit das Recht zubilligt, darauf zu reagieren.

Will heißen: Israel durfte sich mit Präventivschlägen auf das Atomprogramm und die militärische Infrastruktur des iranischen Regimes verteidigen. Und es darf unter Berücksichtigung völkerrechtlicher Regeln auch weiterhin alles tun, um zu verhindern, dass die Vernichtungsfantasien der Mullahs Wirklichkeit werden. Anders ausgedrückt: Die Präventivschläge Israels verstoßen nicht gegen das Völkerrecht, sondern sind ebenso notwendig wie angemessen. Selbst dann, wenn es keine Präventivschläge im eigentlichen Sinn gewesen wären.

Israel hatte jedes Recht, militärisch zu handeln

Denn selbst wenn man annehmen wollte, dass noch keine unmittelbare Gefahr für Israel vorgelegen habe, weil nicht endgültig klar war, wann genau die iranischen Fundamentalisten in den Besitz von Atomwaffen gekommen wären, hatte Israel jedes Recht, militärisch zu handeln. Warum? Weil der Iran Israel im April 2024 mit Hunderten von Drohnen und ballistischen Raketen angegriffen hat. Es war ein direkter Angriff auf einen souveränen Staat, auf sein Staatsgebiet, auf seine Zivilbevölkerung. Und dem folgte ein weiterer Angriff im Oktober 2024.

Über Jahre hinweg wurden von den Stellvertretern des Mullah-Regimes unablässig Raketen- und Terrorangriffe gegen Israel ausgeführt.

Es waren unzweifelhaft bewaffnete Angriffe auf das Territorium eines souveränen Staates, die einen Kriegsgrund darstellen und Verteidigungsschläge Israels rechtfertigen. Und wem das immer noch nicht reicht: Über Jahre hinweg und vor allem seit dem 7. Oktober 2023 wurden von den Stellvertretern des Mullah-Regimes unablässig Raketen- und Terrorangriffe gegen Israel ausgeführt. Von der Hamas in Gaza, der Hisbollah im Libanon, den Huthi im Jemen und den Milizen des Assad-Regimes in Syrien. Sie alle agierten mit logistischer, ökonomischer, ideologischer und militärischer Unterstützung als verlängerter Arm der islamischen Republik Iran, um einen Feuerring um Israel zu errichten und den Judenstaat zu vernichten.

Anders gesagt: Israel wurde längst angegriffen. Von unterschiedlichen Seiten und mit unterschiedlichen Mitteln, aber stets mit demselben Ziel: der Vernichtung des Staates Israel. Und dagegen durfte, konnte und musste Israel sich schützen, sich verteidigen und sich wehren. Und das wird es auch in Zukunft tun. Unter Beachtung und Wahrung des Völkerrechts. Selbst wenn ebendieses Völkerrecht im Laufe der Geschichte nie in der Lage war, Israel wirksam zu schützen. Selbst wenn es die israelische Bevölkerung ein ums andere Mal in einem todbringenden Regen hat stehen lassen. Und selbst wenn es die Juden konsequent im Stich gelassen hat.

Spagat zwischen hehren völkerrechtlichen Idealen und brutaler nahöstlicher Realität

All das ändert nichts daran, dass Israel sich nach Kräften bemüht, im Sinne des Völkerrechts zu handeln. Es zu achten. Zu wahren. Es weiterzuentwickeln. Und unter Berücksichtigung der nahöstlichen Realität, seiner islamistischen und religiös-fundamentalistischen Feinde, der Vernichtungsbestrebungen seiner Gegner, der unablässigen Terrorangriffe auf seine Zivilbevölkerung und der fortgesetzten existenziellen Bedrohung für sich und seine Bürger sein Bestes zu geben, um den Spagat zwischen hehren völkerrechtlichen Idealen und brutaler nahöstlicher Realität zu schaffen.

All das wird die Kritiker, die Feinde und die Hasser Israels nicht besänftigen. Aber es verschafft uns zumindest die Gewissheit, auf der richtigen Seite zu stehen. Oder zumindest hart, beständig und konsequent darum zu ringen, auf die richtige Seite zu gelangen. Auf die Seite von Recht und Gerechtigkeit. Auch wenn es dort seit jeher ziemlich einsam ist.

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