Hamburg

Islamisten-Demos: Tschentscher stellt sich hinter Versammlungsbehörde

Peter Tschentscher (SPD), Erster Bürgermeister von Hamburg Foto: picture alliance/dpa


Im Zusammenhang mit den von Islamisten organisierten Demonstrationen in Hamburg hat sich Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hinter die Versammlungsbehörde gestellt und pauschale Forderungen nach einem Verbot solcher Kundgebungen zurückgewiesen. Maßstab für ein Demonstrationsverbot sei nicht die Politik, sondern das Gesetz, sagt er der Deutschen Presse-Agentur.

»Das Grundgesetz und das Versammlungsrecht ermöglichen auch Demonstrationen, deren Forderungen der freiheitlichen Demokratie widersprechen. Deshalb können linksextreme, rechtsextreme und auch islamistischen Versammlungen oft nicht untersagt werden«, so Tschentscher.

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung schütze in vielen Fällen auch ihre Gegner. »Der Kampf gegen Extremismus muss daher auch in der Gesellschaft geführt werden: im persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz, im Verein und auch in den Moscheegemeinden«, sagte der Bürgermeister.

Bundesweite Empörung

In den vergangenen Wochen hatten zwei Kundgebungen aus dem Umfeld der vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuften Gruppe Muslim Interaktiv über die Stadtgrenzen hinaus für Empörung gesorgt. Bei der ersten Demonstration waren Ende April auch Rufe nach einem Kalifat laut geworden. Die zweite Kundgebung fand am vergangenen Samstag unter scharfen Auflagen statt.

Die Demonstrationsanmeldungen seien vorab intensiv geprüft worden, sagte Tschentscher. »Ein Verbot war rechtlich nicht möglich. Mit strengen Auflagen wurde bei der zweiten Demonstration das Zeigen von Kalifat-Plakaten unterbunden.«

Pauschale Verbotsforderungen sieht Tschentscher als Spiel mit dem Feuer
Vorwürfe der Opposition, der rot-grüne Senat würde dem Treiben der Islamisten tatenlos zusehen, weil er die Kundgebungen nicht unterbunden habe, wies Tschentscher zurück. »Die Hamburger Polizei und unsere Sicherheitsbehörden machen einen guten Job. Wer sie zu einem rechtswidrigen Vorgehen auffordert, spielt mit dem Feuer und gefährdet den Rechtsstaat.«

Wichtige Säule des Grundgesetzes

Der Senat unterstütze das konsequente, rechtsstaatliche Vorgehen der Versammlungsbehörde ausdrücklich, sagte er. »Ihre Entscheidungen müssen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Wir riskieren sonst Gerichtsentscheidungen, die Islamisten und Extremisten zusätzlich Rückenwind geben.«

Mittel des Rechtsstaats gegen Extremisten konsequent nutzen
Tschentscher warnte auch vor einer Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die eine wichtige Säule des Grundgesetzes darstelle. »Der Rechtsstaat hat andere Instrumente, um gegen Extremismus und verfassungsfeindliche Tendenzen vorzugehen, die wir konsequent nutzen müssen«, erklärte Tschentscher.

»Der Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung, die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, und die Verurteilung von Herrn Höcke wegen Nazi-Parolen sind hierfür gute Beispiele.« Das Landgericht Halle (Saale) hatte den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke am Dienstag wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. dpa

Transportbetonwerk der Firma Heidelberg Materials in München (Symbolbild)

Hessen

Brandanschlag aus Israel-Hass?

Bei einer Betonfirma entstand durch das Feuer ein Sachschaden in Höhe von etwa 800.000 Euro. Nun tauchte ein Bekennerschreiben auf, das die Tat mit der Politik Israels begründet

 03.09.2026

Abgeordnetenhauswahl

Offene Ohren

Was passiert, wenn 100 Berliner Israelis 45 Minuten haben, um einem Landespolitiker Fragen zu stellen? Etwas anderes, als Sie denken

von Sophie Albers Ben Chamo  03.09.2026

Medien

Wie »Die Zeit« den fanatischen Israelhasser Zohran Mamdani zur politischen Lichtgestalt umdeutet

von Regula Stämpfli  03.09.2026

Debatte

Öffentlich-Rechtliche Medien: Macht euren Job, aber macht ihn besser!

Ein Appell von Esther Schapira

von Esther Schapira  03.09.2026

Medien

Stephan-Andreas Casdorff ist wieder für den »Tagesspiegel« tätig

Die KI-generierten Meinungstexte von Stephan-Andreas Casdorff im »Tagesspiegel« hatten in der Branche für viel Aufruhr gesorgt. Seit Juni hatte der Ex-Chefredakteur seine Tätigkeit ruhen lassen. Nun kehrt er zurück

von Jana Ballweber  03.09.2026

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

Interview

Experte: AfD nutzt Sprachpolitik als »trojanisches Pferd«

Soziales Verhalten wird in der öffentlichen Kommunikation zunehmend durch psychologische Kategorien beschrieben, beobachtet der Sprachforscher Henning Lobin. Er hat sich mit der Sprachpolitik der AfD befasst

von Christine Süß-Demuth  03.09.2026

Frankfurt am Main/Magdeburg

Kann die AfD Staatsverträge zu Medienthemen kündigen?

Die AfD will bei einem Wahlerfolg in Sachsen-Anhalt aus Staatsverträgen aussteigen, die Medienthemen regeln. Dabei müsste die neue Landesregierung jedoch zahlreiche Anforderungen beachten

 03.09.2026

Wahlen

Wie antisemitisch ist die AfD?

Die rechtsextreme Partei inszeniert sich gern als Vorkämpferin gegen Judenhass und für Israel. Ein Faktencheck

von Stefan Dietl  03.09.2026

Landtagswahlen

Zünglein an der Waage?

Das »Bündnis Sahra Wagenknecht« (BSW) könnte besonders in Sachsen-Anhalt wichtig werden

von Ralf Fischer  03.09.2026