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Impfgegner können für Schoa-Vergleiche bestraft werden

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Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt wegen eines Facebook-Posts, der die aktuelle Corona-Politik mit der Judenverfolgung des NS-Regimes vergleicht. Dem Beschuldigten wird Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches zur Last gelegt, wie der Leitende Oberstaatsanwalt und Sprecher Klaus Ruhland dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montagabend bestätigte. Zunächst hatte die »Süddeutsche Zeitung« über den Fall berichtet.

auschwitz Der Beschuldigte, laut Informationen der Zeitung ein 45-jähriger Münchner, habe ein zweigeteiltes Bild gepostet, auf dessen unterer Hälfte der Eingang des Konzentrationslagers Auschwitz mit den Worten »Arbeit macht frei« zu sehen war, beschrieb Ruhland. Darüber sei eine Zeichnung mit »Impfen macht frei« sowie eine Reihe schwarz Uniformierter mit Spritzen in der Hand zu sehen gewesen. Daneben der Text: »Alles schon einmal da gewesen.« »Dieser Post wurde binnen weniger Tage 52-mal gelikt und 26-mal kommentiert«, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Nachdem am vergangenen Freitag die Wohnung des Beschuldigten durchsucht wurde, würden derzeit die dort sichergestellten Geräte, Handy und Laptop, ausgewertet, sagte Ruhland dem epd. Das Ermittlungsverfahren dauere an, sodass er derzeit keine weiteren Angaben machen könne. epd

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