Justiz

Halle-Prozess soll trotz Corona fortgesetzt werden

Eingang zur Synagoge in Halle: Die Holztür hielt am 9. Oktober 2019 dem Versuch des rechtsextremen Attentäters stand, ins Innere des Gebäudes einzudringen und ein Massaker unter den Betenden zu verüben. Foto: Stephan Pramme

Der Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle soll trotz der gestiegenen Corona-Infektionszahlen wie geplant am kommenden Dienstag weitergehen. »Das Verfahren soll unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt werden«, sagte Gerichtssprecher Henning Haberland am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens will die Abstands- und Hygieneregeln im Prozess demnach allerdings verschärfen. Damit weniger Menschen während der Verhandlung im Saal sind, sollen die Nebenkläger künftig nicht mehr ihre Begleitpersonen mit in den Saal nehmen dürfen.

mindestabstand Eine Reduzierung der Plätze von Besuchern oder Journalisten sei bisher nicht geplant. In den Pausen sollen Prozessbeteiligte, Besucher und Journalisten außerdem auch vor dem Gerichtssaal im Foyer und auf den Fluren den Mindestabstand zueinander einhalten. In den Pausen standen dort bisher oft kleinere Gruppen von Besuchern, Anwälten und Reportern zusammen. Einen Mundschutz mussten Besucher und Journalisten auch bisher schon tragen.

Eine Unterbrechung des Prozesses wäre unter normalen Umständen auch gar nicht so einfach. Laut Strafprozessordnung darf eine Hauptverhandlung eigentlich nur für bis zu drei Wochen unterbrochen werden. Der letzte Prozesstag war am 14. Oktober, der nächste geplante Prozesstag am kommenden Dienstag reizt diese drei Wochen schon voll aus.

Eine bereits Ende März in Kraft getretene Norm erlaube jedoch eine Unterbrechung der Hauptverhandlung von bis zu drei Monaten, »wenn sie aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen mit dem SARS-CoV-2 Virus nicht fortgesetzt werden kann«, so Haberland.

anschlag Das Verfahren um den Anschlag läuft seit Juli. Am 9. Oktober 2019 hatte ein schwer bewaffneter Mann versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen, um dort am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur ein Massaker anzurichten. Nachdem er nicht in das Gotteshaus gelangte, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und kurz darauf einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss.

Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. Der Prozess läuft vor dem Oberlandesgericht Naumburg, findet aus Platzgründen aber in Magdeburg statt. In der kommenden Woche erwartet das Gericht unter anderem das psychiatrische Gutachten über den Angeklagten. dpa

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