Justiz

Halle-Prozess: Beweisaufnahme könnte geschlossen werden

Gerichtsprozess zum Terroranschlag von Halle Foto: dpa

 
Im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle könnte am Dienstag die Entscheidung über den weiteren Verlauf des Verfahrens fallen. Es sei noch ein Zeuge geladen, nämlich ein Mitarbeiter des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V. (RIAS), teilte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Naumburg am Montag mit.

Dabei gehe es um die Auswirkungen der Tat auf jüdische Einrichtungen und jüdisches Leben in Deutschland. Zudem solle der forensische Psychiater Norbert Leygraf als Sachverständiger sein Gutachten ergänzen.
 
VORBEHALT Sollte es keine weiteren Anträge geben, könnte möglicherweise die Beweisaufnahme geschlossen werden. Insgesamt sind bis 22. Dezember vorsorglich noch acht Prozesstage angesetzt. Die Termine stehen unter Vorbehalt.

Eine Entscheidung darüber ist frühestens am Dienstag zu erwarten.

Das Gericht muss noch über einen Antrag der Verteidigung entscheiden, die das Verfahren für mehrere Wochen unterbrechen oder aussetzen will. Letzteres würde einen kompletten Neubeginn des Prozesses erforderlich machen. Eine Entscheidung darüber ist frühestens am Dienstag zu erwarten.

JUDENHASS Vor Gericht steht Stephan B., der am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen Motivation heraus einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt hat. Weil es ihm nicht gelang, mit Sprengsätzen und Schusswaffen in die Synagoge einzudringen, erschoss er eine 40 Jahre alte Passantin und anschließend in einem Döner-Imbiss einen 20-jährigen Mann.

Die Bundesanwaltschaft hat B. wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten angeklagt. B. droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. epd

Ina Czyborra

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