Meinung

Halachisch hätte geholfen

Anfang des Monats erging die höchstrichterliche Entscheidung, die Protestaktionen der »Blockupy«-Bewegung in Frankfurt/Main weitgehend zu verbieten. Als eine Konsequenz dieses Urteils riet die Polizei allen Ernstes den Bankern, sich vorsorglich zu verkleiden, um die »Blockupy«-Aktivisten zu überlisten.

Ob das gewöhnliche Sicherheitsbürokratie war oder ob ein Polizist vom Schlage des braven Soldaten Schwejk auf diese Idee kam, sei dahingestellt. Jedenfalls hat das Gericht in dem Hin und Her zwischen Versammlungs- und Meinungsfreiheit, dem Recht auf freien Zugang zum Arbeitsplatz und auf körperliche Unversehrtheit des Einzelnen entschieden, die Protestaktionen weitgehend zu verbieten.

Blockiert Na gut, sollte man meinen. Doch es zeigte sich, dass das Verbot, eine Stadt zu blockieren, in letzter Konsequenz bedeutete, dass sie doch blockiert wurde: nämlich durch vorsorgliche Sperrung der Innenstadt, inklusive mehrerer Bahnlinien und Zufahrtsstraßen. Das wäre nicht passiert, wenn das Gericht mit mehr Weisheit und damit auch mehr Humor an die Sache herangegangen wäre. Halachisch eben. Hier werden nämlich immer auch die Konsequenzen eines Urteils abgewogen und so die Vor- und Nachteile gerecht verteilt.

Für den halachisch Ungeübten mag das makaber oder absurd klingen. Die Abwägung von Rechtsgütern ist aber ähnlich der Verteilung von Besitz nicht frei von Ungerechtigkeit und zuweilen Absurdität, und gerade durch die Gerichtsbarkeit wird dies erst sichtbar. Gewiss ist die Beurteilung der Vor- und Nachteilen etwa bei dem »Blockupy«-Fall schwierig. Aber ein Urteil, welches für alle Beteiligten nur Nachteile bringt, ist ein schlechtes.

Freilich sind die Konsequenzen einer Entscheidung nicht immer sofort erkennbar. Daher kann sie im halachischen Recht im Nachhinein immer auch »repariert« werden, eine Takkana wird dann vorgenommen. Aber im Falle des »Blockupy«-Verbots war die lächerliche und lästige Konsequenz, dass durch das Blockadeverbot die Stadt blockiert wird, durchaus sofort abzusehen. So kam es dann ja auch, und zwar zum Nachteil aller.

Doch die Richter brauchen sich nicht zu schämen ob ihres Mangels an Weisheit und Witz. Schließlich sind Dummheit und Humorlosigkeit Grundrechte. Und das musste ja auch im Urteil berücksichtigt werden.

Der Autor ist Rabbiner der Frankfurter Budge-Stiftung.

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