Justiz

Gutachten: Hamburger Synagogen-Angreifer nicht schuldfähig

Anschlag auf ein Gemeindemitglied in Hamburg am 4. Oktober 2020 Foto: dpa

Der Mann, der im vergangenen Oktober einen Besucher der Hamburger Synagoge angegriffen hat, ist nach einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten nicht schuldfähig.

»Aufgrund der psychischen Erkrankung des Beschuldigten ist es nicht möglich, ein Motiv im klassischen Sinne festzustellen«, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach am Freitag. Der 29-Jährige sei laut dem Gutachten nicht mehr in der Lage gewesen, zielgerichtet zu handeln, weil seine Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit komplett aufgehoben gewesen seien.

Der Deutsche mit kasachischen Wurzeln soll am 4. Oktober einen jüdischen Studenten mit einem Klappspaten angegriffen und schwer am Kopf verletzt haben. Der 26-Jährige, der zum Laubhüttenfest in die Synagoge wollte, trug eine Kippa und war als Jude klar erkennbar. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angreifer versuchten heimtückischen Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Hamburg, Philipp Stricharz, sagt, es könne keinen Zweifel an einem judenfeindlichen Motiv geben.

Die Tat habe sich gezielt gegen einen Juden gerichtet, sagte Frombach. Es sei auch nicht auszuschließen, dass der Beschuldigte vor seiner Erkrankung antisemitisch eingestellt gewesen sein könnte. »Wir wissen es nicht.«

Details aus dem Gutachten dürfe sie aus rechtlichen Gründen nicht nennen. Vermutlich werde auch der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Nach der Tat war der 29-Jährige auf richterliche Anordnung in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden.

Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Hamburg, Philipp Stricharz, sagte dem Sender NDR 90,3, es könne keinen Zweifel an einem judenfeindlichen Motiv geben. »Es muss anerkannt werden, dass wir als jüdische Gemeinschaft bedroht sind«, betonte Stricharz. Wie solle man antisemitische Taten in Zukunft verhindern, wenn man sie nicht einmal als antisemitisch benenne, fragte er. dpa

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