Münster

NS-Prozess soll eingestellt werden

Die Nationalsozialisten ermordeten im Konzentrationslager Stutthof nahe Danzig mehr als 65.000 Menschen. Foto: dpa

Das Landgericht Münster will den Prozess gegen einen ehemaligen KZ-Wachmann wegen des schlechten Gesundheitszustands des 95-Jährigen einstellen. Laut aktuellem medizinischen Gutachten sei der Angeklagte aus Borken wegen einer schweren Herzerkrankung und fortschreitenden Einschränkungen nicht mehr in der Lage, einem Strafprozess angemessen zu folgen, teilte das Gericht am Montag mit.

Die Kammer beabsichtige daher, das Verfahren einzustellen. Die Prozessbeteiligten hätten nun Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem umfangreichen Gutachten. Mit einer endgültigen Entscheidung sei Mitte März zu rechnen (AZ: 12 c E - 31. 80).

gutachten Dem medizinischen Gutachten zufolge sei die hochgradige Herzschädigung des Angeklagten nicht zu heilen, erklärte das Gericht weiter. Daher werde laut medizinischem Sachverständigen die Verhandlungsunfähigkeit des Mannes »mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dauerhaft fortbestehen«. Sowohl der Transport zu den Verhandlungen als auch die Teilnahme wären für den Angeklagten eine erhebliche Gesundheitsgefährdung.

Der Prozess war wegen des schlechten Gesundheitszustandes des 95-Jährigen bereits im Dezember abgebrochen worden.

Der Prozess war wegen des schlechten Gesundheitszustandes des 95-Jährigen bereits im Dezember abgebrochen worden. Der medizinische Gutachter war beauftragt worden, im Januar Bericht über den Zustand des Mannes zu erstatten.

beihilfe Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft dem ehemaligen KZ-Wachmann Beihilfe zum Mord in mehreren Hundert Fällen vor (AZ: 10 KLs - 45 Js 2/16 - 13/17). Falls sich sein Gesundheitszustand inzwischen wieder gebessert hätte, müsste der Prozess jedoch noch einmal neu beginnen.

Der Angeklagte war nach Angaben des Gerichts von Juni 1942 bis Herbst 1944 für die Bewachung des Lagers Stutthof bei Danzig und die Beaufsichtigung von Arbeitskommandos außerhalb des Lagers zuständig. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat er von der Ermordung von Häftlingen gewusst und diese durch seine Tätigkeit im Wachdienst »willentlich gefördert«. Der ehemalige SS-Mann hatte vor Gericht eine individuelle Schuld an Tötungen im Konzentrationslager bestritten.  epd

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