Judenhass

Gericht: Roger Waters darf in Frankfurt auftreten

Roger Waters Foto: imago

Der Sänger Roger Waters kann einer ersten Gerichtsentscheidung zufolge nun doch in der Frankfurter Festhalle auftreten. Das Konzert des Pink-Floyd-Mitbegründers am 28. Mai sollte wegen Antisemitismusvorwürfen abgesagt werden. Waters hatte gegen den Beschluss geklagt - und am Montag vom Frankfurter Verwaltungsgericht Recht bekommen.

Externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt, der den Artikel anreichert. Wir benötigen Ihre Zustimmung, bevor Sie Inhalte von Sozialen Netzwerken ansehen und mit diesen interagieren können.

Mit dem Betätigen der Schaltfläche erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihnen Inhalte aus Sozialen Netzwerken angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Dazu ist ggf. die Speicherung von Cookies auf Ihrem Gerät nötig. Mehr Informationen finden Sie hier.

Dagegen wollen die Stadt Frankfurt und das Land Hessen den Auftritt am 28. Mai in der Festhalle verhindern. Das hat auch mit dem Auftrittsort zu tun, denn im Zuge der Reichspogromnacht 1938 waren dort laut dem Gericht mehr als 3000 jüdische Männer zusammengetrieben, festgehalten und misshandelt worden, um anschließend deportiert zu werden.

Kunstfreiheit Das Verwaltungsgericht berief sich in seiner Entscheidung auch auf die Kunstfreiheit. Das Konzert verletze zudem nicht die Menschenwürde der in der Festhalle misshandelten jüdischen Männer und es lasse sich nicht zweifelsfrei eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Geltungs- und Achtungsanspruchs der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden feststellen, erklärte die Kammer.

Zwar bediene sich der Antragsteller - Roger Waters - im Rahmen seiner Bühnenshow offenkundig einer an die nationalsozialistische Herrschaft angelehnten Symbolik. Gerade vor dem historischen Hintergrund der Festhalle möge die Bühnenshow daher als besonders geschmacklos zu bewerten sein. »Dies zu bewerten ist aber nicht Sache des Gerichts«, sagte eine Sprecherin.

Entscheidend sei allein, dass der Auftritt von Waters nicht die nationalsozialistische Gräueltaten verherrliche oder relativiere oder er sich mit der nationalsozialistischen Rassenideologie identifiziere. »Zudem haben wir keine Hinweise darauf, dass Rogers bei seiner Show Propagandamaterial verwendet«, so die Sprecherin.

Eilantrag Stadt und Land sind gemeinsam Gesellschafter der Messe Frankfurt, die die Halle vermietet. In dieser Funktion haben sie die Messe angewiesen, den Vertrag mit dem Musiker zu kündigen. Waters ging gerichtlich dagegen vor. Er reichte einen Eilantrag ein, um Zugang zur Halle zu bekommen. Der 79-Jährige berief sich bereits zuvor die Meinungsfreiheit.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts können die Parteien noch Einspruch beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen. An den geplanten Auftritten in mehreren deutschen Städten gibt es seit Monaten Kritik.

Bereits im März hatte die Stadt München entschieden, das Waters-Konzert in der dortigen Olympiahalle nicht zu verbieten. Es sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Vertrag mit dem Konzertveranstalter außerordentlich zu kündigen, hieß es damals dort.

Waters ist bekennender Anhänger der laut Deutschem Bundestag antisemitischen BDS-Bewegung. Auch ist er durch besonders martialische Auftritte und Hetze gegen Juden und Israel bei seinen Konzertauftritten aufgefallen, indem er etwa ein mit einem Davidstern markiertes Schwein auf die Bühne projizieren ließ und dieses dann symbolisch mit dem Imitat eines Maschinengewehrs »abschoss«, schildert Wilhelm in seinem Schreiben.

Auch die Gleichsetzung Israels mit dem Nationalsozialismus ist bei dem Musiker Programm. Wenn Waters von der »besonders mächtigen jüdischen Lobby« in der Musikindustrie spricht, wird mehr als deutlich, wes Geistes Kind er ist.

In Köln hatten sich mehrere Stadtrat-Fraktionen, die Synagogen-Gemeinde Köln sowie verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen gegen das Konzert ausgesprochen - der Veranstalter hält aber trotz des öffentlichen Protests daran fest. Die Stadt plant am Tag vor dem Konzert eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung, mit der sie »Stellung gegen Antisemitismus« beziehen will. Auch die Stadt Hamburg kann das in der Elbstadt geplante Konzert nach Angaben der Kulturbehörde nicht absagen, weil es nicht in städtischer Verantwortung stattfindet.

Auch Hessens Antisemitismusbeauftragter Uwe Becker (CDU) hatte die Absage des Frankfurter Konzerts gefordert. Waters habe sich in den zurückliegenden Jahren »immer mehr zu einem hasserfüllten Gegner des Staates Israel entwickelt«, sagte er schon im November 2022. Er nutze seine Bekanntheit, »um in diffamierender Weise gegen den jüdischen Staat zu hetzen und dessen Legitimation in Frage zu stellen«. Waters sei »ein schlimmes Beispiel für aggressiven, israelbezogenen Antisemitismus«.

Der Gießener Rechtswissenschaftler Maximilian Roth erklärte am Montag, dass die Entscheidung des Frankfurter Verwaltungsgerichts aus juristischer Sicht so zu erwarten war - gerade mit Blick auf die weit zu fassende Kunstfreiheit. Er gehe aber davon aus, dass Stadt und Land Einspruch einlegen werden. dpa/ja

In eigener Sache

»Jüdische Allgemeine« reagiert auf Rüge des Deutschen Presserats

19 Rügen verteilt der Presserat an die deutsche Medienlandschaft. Eine davon geht an die »Jüdische Allgemeine« - wegen angeblicher gravierender Ehrverletzung eines in Gaza getöteten Journalisten

 23.03.2026

Gedenken

Zwei Buchenwald-Verbände gegen Auftritt von Wolfram Weimer

In der Gedenkstätte Buchenwald wird am 12. April an die Befreiung des Konzentrationslagers erinnert. Geplant ist ein Grußwort von Kulturstaatsminister Weimer. Zwei Verbände haben damit ein Problem

 23.03.2026

Krieg

Merz begrüßt vorläufigen Verzicht auf US-Kraftwerksangriffe im Iran

US-Präsident Donald Trump nimmt scharfe Drohungen gegen den Iran vorerst vom Tisch. Die Bundesregierung begrüßt das und bietet Mithilfe bei anderen Bemühungen an

 23.03.2026

Nahost

G7 verurteilen iranische Angriffe scharf und warnen vor Eskalation

In einer gemeinsamen Erklärung der G7-Außenminister ist von »nicht zu rechtfertigenden Angriffen« und einer Gefahr für die Stabilität die Rede

 23.03.2026

Schutz jüdischer Studenten

Klage von Lahav Shapira gegen FU Berlin abgewiesen

Der Gaza-Krieg sorgt auch an Berliner Hochschulen regelmäßig zu Protesten. Ein jüdischer Student fühlt sich nicht mehr sicher und zieht vor Gericht. Was sagen die Richter?

 23.03.2026

Berlin

Außenministerium stellt sich hinter Botschafter Seibert

Israels Außenminister kritisiert den deutschen Botschafter wegen Aussagen zur Siedlergewalt. Außenminister Wadephul telefoniert mit seinem Kollegen - und wiederholt die Kritik

 23.03.2026

Teheran

Können iranische Raketen nun Europa erreichen?

Nach dem Raketenangriff auf einen Militärstützpunkt auf der Insel Diego Garcia rückt auch Europa in den potenziellen Zielkorridor iranischer Raketen. Muss man sich in Berlin nun Sorgen machen?

von Arne Bänsch  23.03.2026

Griechenland

US-Flugzeugträger legt für Reparaturen auf Kreta an

Brand in der Bordwäscherei, Probleme mit Toiletten: Die »USS Gerald R. Ford« macht auf Kreta Halt. Ermittler der US-Marine gehen der Ursache des Feuers nach

 23.03.2026

Nahost

Iran dementiert Verhandlungen mit den USA

US-Präsident Donald verschiebt ein Ultimatum und verweist auf »produktive Gespräche« mit dem Iran. Aus Teheran kommt ein Dementi

 23.03.2026