braunschweig

Gericht: Nicht jede Verharmlosung von NS-Unrecht ist strafbar

Die Stigmatisierung der jüdischen Bevölkerung ist von ihrer Entrechtung und Verfolgung mit dem Ziel der Vernichtung nicht zu trennen, argumentierte die Staatsanwaltschaft Foto: picture alliance/dpa

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einer Revisionsverhandlung einen Freispruch gegen einen Impfgegner bestätigt, dem Volksverhetzung vorgeworfen wurde. Der Angeklagte habe auf seiner Social-Media-Seite einen sogenannten Judenstern mit der Aufschrift »Nicht Geimpft« gepostet, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Doch sei nicht jedwede Verharmlosung des NS-Unrechts unter Strafe gestellt. Eine strafbare Tat liege ausdrücklich nur dann vor, wenn Völkermordhandlungen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches verharmlost werden. Gegen die Entscheidung können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden. (AZ: 1 ORs 10/23)

Der Angeklagte wollte dem Gericht zufolge auf seine eingeschränkte Lebenssituation unter den Regelungen der Corona-Pandemie aufmerksam machen. Nach Ansicht des Amtsgerichts Clausthal-Zellerfeld hatte er zweifelsohne unangebracht und geschmacklos die im nationalsozialistischen Unrechtsregime mit dem sogenannten Judenstern bezweckte Ausgrenzung verharmlost. Jedoch erfasse der Straftatbestand ausdrücklich nur die Verharmlosung des Völkermords. Darum habe das Gericht auf Freispruch entscheiden.

Revision Die Staatsanwaltschaft Göttingen hatte dagegen Revision eingelegt: In der heutigen Erinnerungskultur sei die Stigmatisierung der jüdischen Bevölkerung von ihrer Entrechtung und Verfolgung mit dem Ziel der Vernichtung nicht zu trennen. Die Pflicht, den sogenannten »Judenstern« zu tragen, sei daher als Teil des Völkermordes anzusehen, erläuterte die Generalstaatsanwaltschaft in der mündlichen Verhandlung.

Das Oberlandesgericht folgte dieser Ansicht nicht und verwarf die Revision. Zwar fehle jedes Verständnis für die Äußerung des Angeklagten, die das unermessliche Leid der jüdischen Bevölkerung unter dem Nationalsozialismus mit den Beschränkungen in der Corona-Pandemie gleichsetze und damit verharmlose. Jedoch sei die Frage der Strafbarkeit davon zu trennen. epd

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