Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den israelfeindlichen Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP Deutschland e.V.« vorläufig als gesichert extremistisch einstufen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) entschieden. Es änderte im Eilverfahren eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom April ab, wie ein Sprecher mitteilte. Damit sei die Beschwerde der Bundesrepublik Deutschland gegen den Beschluss erfolgreich gewesen.
Nach der Gerichtsentscheidung darf der Verein in dem Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz von 2024 weiter als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Der Verein zeige Bestrebungen, »die durch Anwendung von Gewalt oder hierauf gerichtete Vorbereitungshandlungen« auswärtige Belange Deutschlands gefährdeten und insbesondere gegen das »friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet« seien, hieß es zur Begründung vom OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Die Vorinstanz hatte dagegen nicht ausreichend Gründe für die Einstufung gesehen. »Explizite Gewaltaufrufe oder eine eindeutige Sympathie für die Terrororganisation Hamas und die von dieser verübten Angriffe« könnten nicht mit ausreichender Gewissheit festgestellt werden, so das Gericht im April.
Einen Monat später kam das Verwaltungsgericht Köln zu einem gegenteiligen Ergebnis (Az.: 13 L 3120/25): Die gesammelten Erkenntnisse rechtfertigten derzeit die Einschätzung, dass der Verein völkerverständigungswidrige Bestrebungen verfolge. Die Richter verwiesen dabei unter anderem auf mehrere öffentliche Äußerungen des Vereins in sozialen Netzwerken. In dem Kölner Verfahren seien zusätzlich neuere Erkenntnisse berücksichtigt worden, hieß es damals vom Gericht. Die im Juni 2025 veröffentlichte Nennung im Verfassungsschutzbericht musste daraufhin gestrichen werden.
Die Organisation, die seit 2008 als eingetragener Verein (e.V.) firmiert und aktuell laut Vereinsregister von dem 1978 geborenen Komponisten Wieland Hoban geführt wird, setzt sich nach eigenen Angaben für eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und Palästina ein. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte ihn bereits im Juli 2024 als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft.
Die Verwaltungsgerichte in Berlin sind mit dem Fall befasst, weil in der Hauptstadt das Bundesinnenministerium seinen Sitz hat. Das Bundesamt für Verfassungsschutz ist in Köln ansässig. dpa/ja