Verfassung

Geld und Grundgesetz

Staatsnähe: Trotz anderslautendem Verfassungsauftrag soll sich an der Finanzierung der Großkirchen nichts ändern. Foto: dpa

Die Linkspartei hat gerade einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, mit dem ein seit 94 Jahren bestehender Verfasungsauftrag endlich erfüllt werden soll. Die Staatsleistungen an die Kirchen sind »ein Relikt aus dem vorletzten Jahrhundert«, sagt Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Linken im Bundestag.

Die Zahlungsverpflichtungen an die beiden Großkirchen leiten sich – anders beispielsweise als die an die jüdische Gemeinschaft – unter anderem aus dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 oder dem Bayerischen Konkordat von 1817 ab. Es handelt sich um ein unübersichtliches Gemisch aus Ansprüchen, die einerseits aus der Säkularisierung kirchlicher Güter, andererseits aber auch aus schnöden Deals der Fürsten und Könige mit den Kirchen resultieren: weltliche Macht durch kirchliche Unterstützung.

grundgesetz Mit dem Ende des Kaiserreichs sollte damit Schluss sein. »Die auf Gesetz, Vertrag oder besonderen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften werden durch die Landesgesetzgebung abgelöst«, heißt es in der Weimarer Verfassung von 1919. »Die Grundsätze hierfür stellt das Reich auf.« Aus dem Reich wurde die Bundesrepublik, aus der Weimarer Verfassung das Grundgesetz. Der Verfassungsauftrag blieb. Doch geschehen ist bis heute nichts.

Eine Mehrheit für den Antrag der Linkspartei ist nicht in Sicht: Nach dem Willen der schwarz-gelben Bundesregierung soll es beim Status quo bleiben. »Die finanziellen und volkswirtschaftlichen Schwierigkeiten einer Ablösung sind nicht zu unterschätzen«, beantwortete sie unlängst eine Kleine Anfrage des Linkspartei-Abgeordneten Sharma. Insoweit werde »für den Bundesgesetzgeber kein Handlungsbedarf gesehen«. Seit Gründung der Bundesrepublik flossen alleine für kircheninterne Personalkosten bisher rund 14,83 Milliarden Euro vom Staat an die Kirchen. Die Linkspartei schlägt nun »eine einmalige Entschädigungszahlung in Höhe des Zehnfachen des zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes gezahlten Jahresbeitrags« vor. Das wären derzeit rund 4,75 Milliarden Euro.

Carsten Frerk spricht von einem »üblen Trick«. Der Berliner Politikwissenschaftler warnt davor, die Staatsleistungen an die beiden Großkirchen mit denen an den Zentralrat der Juden gleichzusetzen. Während die Gelder an die evangelische und katholische Kirche gerade heftig diskutiert werden, haben die Leistungen an die jüdische Seite eine »völlig klare Begründung, die der jetzigen Verfassungsordnung entspricht«.

So gebe es, sagt Frerk, der auch das Violettbuch Kirchenfinanzen geschrieben hat, eine eindeutige, staatsvertraglich festgelegte Zweckbindung, nach der sie »zur Erhaltung und Pflege des deutsch-jüdischen Kulturerbes, zum Aufbau einer jüdischen Gemeinschaft und zu den integrationspolitischen und sozialen Aufgaben des Zentralrats in Deutschland beitragen« sollen.

reichskonkordat In ihrer zu Protokoll gegebenen Rede wies die CDU-Abgeordnete Beatrix Philipp den Antrag mit Verweis auf das Reichskonkordat von 1933 zurück: Falls die Staatsleistungen abgelöst werden sollten, werde »vor der Ausarbeitung der für die Ablösung aufzustellenden Grundsätze rechtzeitig zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Reich ein freundschaftliches Einvernehmen herbeigeführt werden«, zitierte sie aus dem am 20. Juli 1933 zwischen Nazideutschland und dem Vatikan geschlossenen Staatskirchenvertrag. »So pfleglich ging man damals jedenfalls miteinander um«, lobte Philipp. Was die Linkspartei nun vorschlage, scheine ihr demgegenüber »weit weg von einem ›freundlichen Einvernehmen‹ zu sein«.

Die SPD-Abgeordnete Kerstin Griese, Fraktionsbeauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, sagte, es gehe nicht um eine Privilegierung oder Bevorzugung der Kirchen, »sondern um geltendes Recht und um geltende Verträge«. Es gebe ja »inzwischen auch Staatsleistungen für die jüdischen Landesgemeinden und für den Zentralrat der Juden in Deutschland«.

Solche Vergleiche hält Carsten Frerk für grundfalsch, die Verfassung sei eindeutig. Dennoch bleibt der Politologe skeptisch: »Es wird sich nichts tun«, sagt er. Die Kirchenlobbyisten seien zu einflussreich. Der Linkspartei-Antrag liegt nun erst mal im Innenausschuss zur weiteren Beratung.

Exklusiv

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