Deutschland

»From the River to the Sea ...« – antisemitische Parole verboten

Pro-Terror-Demonstranten (Symbolfoto) Foto: picture alliance / TT NYHETSBYRÅN

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat im Zuge des Hamas-Verbots auch die antisemitische Parole »From the River to the Sea, Palestine will be free« (zu deutsch: »Vom Fluss bis zum Meer«) verboten, die als Code für die Auslöschung des Staats Israel bekannt ist.

Das Verbot der Vernichtungsparole war am vergangenen Donnerstag zusammen mit dem Verbot der Terrororganisation »Hamas« in einer umfassenden Verfügung erlassen worden, die weitere nun verbotene Symbole, Zeichen und Tiraden beinhaltet.

Bei der Forderung handelt es sich um eine vermeintlich friedfertige Forderung, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Palästinenser postuliert. Tatsächlich wird mit der Parole ein brutaler Anspruch auf das gesamte Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer zum Ausdruck gebracht, der einer Vernichtung Israels gleichkäme.

In Bayern hat man nun entschieden, wie das neuerliche Verbot angewendet wird: Das Verwenden des Kennzeichens wird fortan strafrechtlich verfolgt. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, die neue rechtliche Bewertung gehe auf die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun nach dem Angriff der Hamas auf Israel zurück. Zuerst hatte die »Süddeutsche Zeitung« berichtet.

Aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft ist deshalb die Verwendung des Slogans in ganz Bayern verboten. Für andere Bundesländer hat die bayerische Entscheidung keine unmittelbare Wirkung, da die Bewertung den jeweiligen Staatsanwaltschaften obliegt. Noch im August hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Parole für sich genommen nicht per se strafbar ist.

Staatsanwaltschaft und Polizei in Bayern würden daher künftig auch beim isolierten Verwenden des Slogans – egal in welcher Sprache – Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen einleiten, hieß es weiter. Konkret bedeute dies, dass bei einer Verurteilung die gleichen Strafen drohen wie für das Hakenkreuz oder Slogans der Nationalsozialisten.

Laut Paragraf 86a im Strafgesetzbuch wird die Verwendung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Stuttgart

Prozess um Palästina-Aktivisten: Angeklagte in Saal getragen

Am dritten Verhandlungstag weigern sich die Angeklagten erneut, hinter dem Sicherheitsglas Platz zu nehmen – und werden von Justizbeamten in den Saal getragen

 20.05.2026

Interreligiöser Dialog

Evangelische Kirche und Zentralrat der Juden wollen mehr Austausch

Evangelische Kirche und Zentralrat der Juden wollen sich intensiver austauschen. Am Mittwoch kamen Delegationen in Berlin zusammen, um einen festen Turnus festzulegen

 20.05.2026

Köln

Verfassungsschutz darf »Jüdische Stimme« als extremistisch einstufen

Der Verein hetze »kontinuierlich gegen den Staat Israel«, urteilte das Verwaltungsgericht Köln – und entschied anders als zuvor Berliner Richter

 20.05.2026

Zivilgesellschaft

»Beschränkt«: Für Brot für die Welt ist Deutschland nur drittklassig

Die evangelische Hilfsorganisation hat ihren jährlichen Bericht »Atlas der Zivilgesellschaft« vorgelegt. Er kommt zu einem vernichtenden Urteil für Deutschland - und für Israel

von Michael Thaidigsmann  20.05.2026

New York

Drahtzieher gefasst?

In den USA sitzt der Iraker Mohammad al-Saadi in Haft, der hinter der jüngsten Terrorserie gegen jüdische Ziele in Europa stecken soll

von Michael Thaidigsmann  20.05.2026

Antisemitismus

RIAS registriert weiterhin hohes Maß an antisemitischen Vorfällen

Von einer weiteren Enthemmung antisemitischer Ausdrucksformen im öffentlichen Raum ist im neuen Jahresbericht die Rede

 20.05.2026 Aktualisiert

New York/Teheran

Bericht: Israel und USA wollten Ahmadinedschad wieder an die Macht bringen

Ahmadinedschad sei in die Überlegungen eingeweiht gewesen, heißt es in einem Zeitungsbericht

 20.05.2026

Washington D.C.

»Wir sind bereit«: Vance verteidigt Iran-Kurs der USA

»Das ist kein ewiger Krieg. Wir werden unsere Aufgaben erledigen und nach Hause zurückkehren«, sagt der amerikanische Vizepräsident

 20.05.2026

Berlin

»Ein leuchtendes Beispiel«

Jüdische Gemeinde Chabad zeichnet die First Lady Elke Büdenbender für ihr Engagement zur Stärkung jüdisches Lebens in Deutschland aus

 20.05.2026