Deutschland

»From the River to the Sea ...« – antisemitische Parole verboten

Pro-Terror-Demonstranten (Symbolfoto) Foto: picture alliance / TT NYHETSBYRÅN

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat im Zuge des Hamas-Verbots auch die antisemitische Parole »From the River to the Sea, Palestine will be free« (zu deutsch: »Vom Fluss bis zum Meer«) verboten, die als Code für die Auslöschung des Staats Israel bekannt ist.

Das Verbot der Vernichtungsparole war am vergangenen Donnerstag zusammen mit dem Verbot der Terrororganisation »Hamas« in einer umfassenden Verfügung erlassen worden, die weitere nun verbotene Symbole, Zeichen und Tiraden beinhaltet.

Bei der Forderung handelt es sich um eine vermeintlich friedfertige Forderung, die die Souveränität und Unabhängigkeit der Palästinenser postuliert. Tatsächlich wird mit der Parole ein brutaler Anspruch auf das gesamte Gebiet zwischen dem Jordan und dem Mittelmeer zum Ausdruck gebracht, der einer Vernichtung Israels gleichkäme.

In Bayern hat man nun entschieden, wie das neuerliche Verbot angewendet wird: Das Verwenden des Kennzeichens wird fortan strafrechtlich verfolgt. Die Generalstaatsanwaltschaft München teilte am Freitag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, die neue rechtliche Bewertung gehe auf die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums zur Terrororganisation Hamas sowie zum Verein Samidoun nach dem Angriff der Hamas auf Israel zurück. Zuerst hatte die »Süddeutsche Zeitung« berichtet.

Aus der Sicht der Generalstaatsanwaltschaft ist deshalb die Verwendung des Slogans in ganz Bayern verboten. Für andere Bundesländer hat die bayerische Entscheidung keine unmittelbare Wirkung, da die Bewertung den jeweiligen Staatsanwaltschaften obliegt. Noch im August hatte das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass die Parole für sich genommen nicht per se strafbar ist.

Staatsanwaltschaft und Polizei in Bayern würden daher künftig auch beim isolierten Verwenden des Slogans – egal in welcher Sprache – Ermittlungen wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen einleiten, hieß es weiter. Konkret bedeute dies, dass bei einer Verurteilung die gleichen Strafen drohen wie für das Hakenkreuz oder Slogans der Nationalsozialisten.

Laut Paragraf 86a im Strafgesetzbuch wird die Verwendung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.

Hannover

Anklage gegen Niedersachsens AfD-Chef erhoben

Ihm werden Verstöße gegen das Parteiengesetz vorgeworfen, wie die Behörde mitteilte

 21.10.2026

Jerusalem

Schicksalswahl in Israel: Es geht um mehr als Netanjahu

Kann der heutige Ministerpräsident trotz des Versagens vom 7. Oktober und dreier harter Kriegsjahre seine Macht behaupten? Oder gelingt es der liberaleren Opposition, ihn nach Jahren an der Regierungsspitze abzulösen?

von Sara Lemel  21.10.2026

Israel

Eizenkot liegt vor Netanjahu, doch Mehrheit bleibt außer Reichweite

In dieser Situation könnten besonders die kleineren Parteien und die arabischen Listen entscheidenden Einfluss auf die Regierungsbildung gewinnen

 21.10.2026

Paris

Antisemitische Verschwörungsmythen machen Juden für Ausschreitungen verantwortlich

Die NGO Combat Antisemitism Movement untersuchte Hunderte Beiträge auf der Plattform X. Das Ergebnis ist alarmierend, aber nicht überraschend

 21.10.2026

Mirjam Zadoff

Leiterin verlässt NS-Dokuzentrum München

Die Innsbruckerin geht zum 1. März 2027 ans Haus der Geschichte Österreich in Wien

 21.10.2026

Washington D.C./Jerusalem

Trump soll Netanjahu von neuem Großangriff auf Iran abgehalten haben

Die geplante Offensive sollte umfangreicher ausfallen als der gemeinsame israelisch-amerikanische Militäreinsatz im Februar

 21.10.2026

Berlin

Demonstranten kleben sich vor Rüstungsunternehmen fest

Die Aktivisten wollen damit gegen Waffenlieferungen nach Israel protestieren

 21.10.2026

Berlin/Augsburg

Volker Beck: Agieren von Grünen und SPD »unverständlich«

»Bei der Berliner Linken hat keine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Judenhass und Antizionismus in den eigenen Reihen stattgefunden«, sagt der DIG-Präsident

 21.10.2026

Diether Dehm

Nach Auftritt mit Höcke

Strafbefehl gegen Diether Dehm wegen SA-Parole

Björn Höcke wurde wegen der Verwendung der Parole »Alles für Deutschland« bereits rechtskräftig verurteilt. In einem Interview mit dem AfD-Mann wiederholte der frühere Linken-Politiker Diether Dehm diese Worte und soll dafür nun 9000 Euro zahlen

 20.10.2026