Berlin

Freispruch für »From the river to the sea«-Rufer

Diese Pro-Terror-Parole wird von deutschen Gerichten unterschiedlich bewertet. Foto: picture alliance / abaca

Ein Student der Freien Universität Berlin (FU), der die Parole »From the river to the sea, Palestine will be free!« skandiert hat, wurde von einem Berliner Gericht freigesprochen. Dabei ist der Ausruf, der nach gängiger Lesart die Vernichtung Israels fordert, laut einer Verfügung des Innenministeriums Kennzeichen der Terrororganisation Hamas.

Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten fiel bereits am Freitag, wie die »taz« berichtete. Der 23-jährige Angeklagte hatte die Parole im Mai letzten Jahres bei einer israelfeindlichen Demonstration skandiert.

Im November 2023, keine zwei Monate nach den Massakern der palästinensischen Terrororganisation Hamas in Israel, bei denen selbst Babys bestialisch ermordet wurden, hatte die frühere Innenministerin Nancy Faeser (SPD) die Parole verboten. Seither ist ihre Verbreitung auch bei Demonstrationen untersagt.

Richterin sieht keinen Vorsatz

Seit dem Verbot wurden immer wieder Demonstranten, die mit dieser Parole die Vernichtung des einzigen jüdischen Staates forderten, verurteilt.

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Die zuständige Richterin am Amtsgericht Tiergarten kam jedoch nach der Vorstellung einer Analyse durch eine Sachverständige des Landeskriminalamtes zu einem anderen Ergebnis. Die Parole sei nicht als Kennzeichen der in Deutschland verbotenen Hamas zu sehen. Vielmehr sei sie in den 60er-Jahren entstanden.

Ein Vorsatz des Studenten, Hamas-Symbolik nutzen zu wollen, sei nicht erkennbar gewesen, so die Richterin. Die »taz« zitierte den Anwalt des Freigesprochenen, der demnach erklärte, die Verbindung zwischen der Parole und der Hamas sei »konstruiert und nicht haltbar«.

Allerdings gibt es Kritik an dem Freispruch. Martin Matz, der Innenpolitische Sprecher der SPD im Berliner Abgeordnetenhaus, erklärte gegenüber »Bild«: »Seit 2017 diese Formulierung Bestandteil der Hamas-Charta wurde, muss man davon ausgehen, dass hier die Vernichtung des Staates Israel und seiner Bewohner gemeint ist. Ich halte das Urteil für eine Fehleinschätzung.« im

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