Landgericht Verden

Freiheitsstrafe für Holocaust-Leugnerin

Ursula Haverbeck bei einem Prozess in Detmold im September 2016 Foto: dpa

Die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck ist am Montag wegen Volksverhetzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, wie das Landgericht Verden am Nachmittag mitgeteilt hat. Haverbeck wurde in sieben Fällen der Volksverhetzung für schuldig befunden.

Wann die 88-Jährige ihre Haft antreten werde, sei unklar, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ob es überhaupt noch zu einer Strafvollstreckung komme, wisse man mit Blick auf das hohe Alter der Verurteilten nicht.

Anklage Die Beweisaufnahme hatte am Montag vor dem Landgericht Verden begonnen. Haverbeck war wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung angeklagt. In dem Verfahren ging es um mehrere Beiträge in der in Verden erschienenen rechtsextremen Zeitschrift »Stimme des Reiches« aus den Jahren 2014 und 2015, in denen sie den Holocaust geleugnet hatte. In zwei Briefen an das Amtsgericht bekannte sich die Frau aus dem westfälischen Vlotho zu ihrer Autorenschaft.

Der Vorsitzende Richter Christoph Neelsen zitierte aus den Beiträgen Haverbecks, in denen sie behauptet, dass es sich bei dem Vernichtungslager Auschwitz nicht um ein Konzentrationslager, sondern um ein Arbeitslager für die Rüstungsindustrie gehandelt habe.

Immer wieder schrieb Haverbeck, dass es dort keine Vergasung von Menschen gegeben habe. In einem »offenen Brief«, der 2014 in der »Stimme des Reiches« abgedruckt war, forderte sie den Zentralrat der Juden auf, forensische Beweise für die Vergasung von Juden mit Zyklon B in Auschwitz vorzulegen.

Verfahrenseinstellung Pflichtverteidiger Wolfram Nahraht, der schon mehrfach rechte Straftäter vertreten hat, hatte zuvor in mehreren Anträgen eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Sie wurden jedoch vom Schöffengericht zurückgewiesen. Nahraht kritisierte in einer gut einstündigen Stellungnahme unter anderem, der gegen seine Mandantin angeführte Paragraf 130 des Strafgesetzbuches zur Volksverhetzung verstoße im Absatz 3 gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit.

Weil es in der Vergangenheit bei Gerichtsterminen gegen Haverbeck mehrfach rechtsextreme Störungen gab, gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen. Der Vorsitzende Richter Neelsen wies darauf hin, dass bei Zwischenrufen sofort eingegriffen werde. Vor dem Gericht demonstrierten unterdessen Anhänger des Weser-Aller-Bündnisses für Demokratie und Zivilcourage. ja/epd

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