Corona-Schutzschirm

Freie Wohlfahrtspflege atmet auf

Aron Schuster, Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) Foto: Uwe Steinert

Corona-Schutzschirm

Freie Wohlfahrtspflege atmet auf

Sozialverbände begrüßen Sicherstellung ihrer Arbeit durch die Bundesregierung

 24.03.2020 08:52 Uhr

Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege haben den Einbezug ihrer Einrichtungen unter den finanziellen Corona-Schutzschirm der Bundesregierung begrüßt.

»Das sichert die Existenz unserer Angebote und Einrichtungen, aber vor allem nützt es den Millionen Menschen, denen wir täglich Hilfe leisten«, sagte die Präsidentin der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), Gerda Hasselfeldt, am Montag in Berlin.

Die rund zwei Millionen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der freien Wohlfahrtspflege seien das Rückgrat des Sozialstaats, erklärte Hasselfeldt weiter. Im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiteten sie unmittelbar im Kampf gegen das Coronavirus. In anderen Feldern wie der Arbeit mit wohnungslosen Menschen stünden sie vor großen Herausforderungen, um weiter für Betroffene erreichbar zu sein.

In der AG sind Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und die ZWST zusammengeschlossen.

Die Verbände der BAGFW brächten alle Kapazitäten ein, um mit aller Kraft bei der Bewältigung der Krise zu helfen, hieß es. In der Arbeitsgemeinschaft sind Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden (ZWST) zusammengeschlossen.

Auch der Direktor der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST), Aron Schuster, begrüßte die Entscheidung. »Der von der Bundesregierung geplante Schutzschirm sichert die Arbeitsfähigkeit der Wohlfahrt.« Vulnerable Zielgruppen bräuchten gerade in Krisenzeiten verlässliche Anlaufstellen der Wohlfahrt, so Schuster. »Die ZWST ist erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen nun vor der Auflösung gerettet werden sollen.«

Brücke Durch den Schutzschirm, der noch in dieser Woche durch Bundestag und Bundesrat gehen soll, ist aus Sicht der Verbände »eine Brücke gebaut und vieles positiv geregelt, um soziale Einrichtungen vor der Auflösung zu retten«. Einen Bedarf zur Nachbesserung sehen die Verbände unter anderem noch im Bereich von Einrichtungen für Mutter-Kind-Kuren.

Die Bundesregierung habe offenbar den Ernst der Lage erkannt, sagte Caritas-Chef Peter Neher. Der Rettungsschirm gewähre Einrichtungen und Diensten des katholischen Wohlfahrtsverbands »das Mindestmaß finanzieller Sicherheit, das sie brauchen, um den Menschen in der Krise verlässlich zu helfen«.

Der Schutzschirm soll noch diese Woche durch Bundestag und Bundesrat gehen.

Es sei äußerst wichtig, dass die Politik alles daran setze, nicht nur die Älteren, sondern auch die Armen in der Krise direkt zu entlasten. »Der soziale Frieden darf in der Krise nicht zusätzlich aufs Spiel gesetzt werden«, mahnte Neher.

Zusammenhalt Diakonie-Präsident Ulrich Lilie sagte, sein Verband stehe bereit, »den sozialen Zusammenhalt und die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und zu helfen«.

Dies sei der öffentliche Beitrag des evangelischen Wohlfahrtsverbands zum Gemeinwohl und zur Sicherung der gesundheitlichen Vorsorge der Menschen. Dafür sei die Zusage des Bundes hilfreich, die freie Wohlfahrtspflege mit einer Garantie von 75 Prozent der entstehenden Kosten unter den Rettungsschirm zu nehmen.

Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September, kann aber bis Ende des Jahres verlängert werden.

Das Bundeskabinett hatte sich unter anderem auf einen sogenannten Sicherstellungsauftrag der öffentlichen Hand für die sozialen Dienste und Einrichtungen geeinigt, die Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern und anderen Gesetzen erbringen.

Voraussetzung hierfür sei, dass die Dienstleister und Einrichtungen auch zur Bewältigung der Auswirkungen der Pandemie beitragen, hieß es. Dazu sollten sie »in geeignetem und zumutbarem Umfang Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel zur Verfügung stellen«. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September, kann aber bis Ende des Jahres verlängert werden.  kna

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