Berlin

Festnahmen bei Anti-Israel-Demos

Anti-Israel-Demo am Mittwoch vor dem Axel-Springer-Gebäude Foto: picture alliance / ZUMAPRESS.com

In Berlin hat die Polizei am Mittwoch erneut gegen Personen vorgehen müssen, die an anti-israelischen Demonstrationen teilnahmen, auf denen der Terror der Hamas unterstützt wurde. Sie waren für Angriffe und andere Vergehen verantwortlich.

In einem Polizeibericht ist von vier Versammlungen mit einem »thematischen Bezug zum andauernden Nahostkonflikt« die Rede, die hätten »geschützt« werden müssen. Von 165 Polizeibeamten, die sich in diesem Zusammenhang im Einsatz befanden, wurden drei leicht verletzt.

Zwang angewendet

Nach einer »störungsfreien« Kundgebung mit dem Titel »Solidarität mit Palästina« am Rathaus Neukölln kam es zu einem Protest gegen die Konferenz »Joint Perspectives: A German-Israeli Summit«, zu deren Teilnehmern auch Bundesjustizminister Marco Buschmann gehörte. Mehrere Demonstranten legten sich während der Veranstaltung an der Kreuzung Axel-Springer-/Ecke Rudi-Dutschke-Straße auf die Fahrbahn.

Da sie sich weigerten, sich an einen Ort zu begeben, den die Polizei ihnen zugewiesen hatte, mussten die Beamten Zwang anwenden. Zwölf Teilnehmer dieser Spontan-Demonstration mit dem Titel »Stoppt die Finanzierung des Genozids« wurden vorübergehend festgenommen.

Später kamen nach einem entsprechenden Aufruf in den sozialen Medien 50 Menschen zu einem Flashmob mit dem Titel »Free Palestine« am Axel-Springer-Gebäude an derselben Kreuzung zusammen. Auch sie weigerten sich, einen Platz auf dem Gehweg aufzusuchen, der ihnen zugewiesen wurde. 230 Personen waren beteiligt.

Neun Strafverfahren

Hier kam es zu verbotenen Ausrufen, darunter »From the river to the sea, Palestine will be free«. Auch waren polizeifeindliche Parolen zu hören. Zehn Teilnehmer wurden vorläufig festgenommen.

Die Polizeibeamten vor Ort leiteten am Mittwoch insgesamt neun Strafverfahren ein. Die Vorwürfe: tätlicher Angriff auf Polizisten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung, Beleidigung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Hinzu kamen zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren. im

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