Meinung

Es gibt noch Richter in Essen

Paragraf 130 des Strafgesetzbuches verbietet die Aufstachelung zum Hass und zu Gewalttaten gegen ethnische Minderheiten. Diese Regelung stammt noch aus dem 19. Jahrhundert und ist eine juristisch nicht unumstrittene Verbotsnorm, die dem Schutz von Minderheiten und des öffentlichen Friedens dient.

Nach diesem Paragrafen verurteilte nun das Amtsgericht Essen den Angeklagten Taylan C. Er hatte auf einer anti-israelischen Demonstration im vergangenen Sommer in Essen »Tod und Hass den Zionisten!« skandiert. Es ist eine mutige Entscheidung, da das Amtsgericht den Begriff »Zionisten« sowohl als strafrechtlich relevanten Handlungsadressaten als auch als Synonym für Juden angenommen hat.

Zionist In der Antisemitismusforschung ist längst belegt, dass Judenhasser ihr Subjekt des Hasses gerne als »Zionisten« umschreiben, um vor allem im Nachkriegsdeutschland sich hinter einem vor strafrechtlicher Verfolgung schützenden Feigenblatt zu verstecken. Gleichwohl redet der »Antizionist« über den Einfluss »jüdischer Lobbys« und die Macht der »jüdischen Presse« und des »jüdischen Finanzkapitals«.

Keinem anderen Staat und keiner anderen Nationalbewegung bringt er einen derartigen Hass entgegen wie dem Staat der Juden. Der »Antizionist« negiert ausschließlich die Existenzberechtigung Israels und das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes. So ist es evident, dass auch Taylan C. »Zionisten« sagte und Juden meinte.

Antisemitismusforschung Im deutschen Strafprozessrecht ticken die Uhren anders als in der Antisemitismusforschung. Was dort evident sein mag, muss hingegen im Strafprozess dem Angeklagten nachgewiesen werden. Taylan C. hatte sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, er hasse zwar »Zionisten«, habe aber nichts gegen Juden. Damit könnte er vor einem formalistisch erkennenden Instanzgericht Erfolg haben.

Gleichwohl hat das Amtsgericht Essen Courage bewiesen. Die Strafrichterin hat allgemein bekannte sozialwissenschaftliche Erkenntnisse in strafprozessuale Erwägungen zugunsten des Schutzes von Minderheiten in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen. Dafür gebühren ihr Respekt und Hochachtung – auch dann, wenn ihr Urteil am Ende aufgehoben werden sollte.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und Vorsitzender des Keren Hayesod Deutschland.

Erwiderung

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