Meinung

Es gibt noch Richter in Essen

Paragraf 130 des Strafgesetzbuches verbietet die Aufstachelung zum Hass und zu Gewalttaten gegen ethnische Minderheiten. Diese Regelung stammt noch aus dem 19. Jahrhundert und ist eine juristisch nicht unumstrittene Verbotsnorm, die dem Schutz von Minderheiten und des öffentlichen Friedens dient.

Nach diesem Paragrafen verurteilte nun das Amtsgericht Essen den Angeklagten Taylan C. Er hatte auf einer anti-israelischen Demonstration im vergangenen Sommer in Essen »Tod und Hass den Zionisten!« skandiert. Es ist eine mutige Entscheidung, da das Amtsgericht den Begriff »Zionisten« sowohl als strafrechtlich relevanten Handlungsadressaten als auch als Synonym für Juden angenommen hat.

Zionist In der Antisemitismusforschung ist längst belegt, dass Judenhasser ihr Subjekt des Hasses gerne als »Zionisten« umschreiben, um vor allem im Nachkriegsdeutschland sich hinter einem vor strafrechtlicher Verfolgung schützenden Feigenblatt zu verstecken. Gleichwohl redet der »Antizionist« über den Einfluss »jüdischer Lobbys« und die Macht der »jüdischen Presse« und des »jüdischen Finanzkapitals«.

Keinem anderen Staat und keiner anderen Nationalbewegung bringt er einen derartigen Hass entgegen wie dem Staat der Juden. Der »Antizionist« negiert ausschließlich die Existenzberechtigung Israels und das Selbstbestimmungsrecht des jüdischen Volkes. So ist es evident, dass auch Taylan C. »Zionisten« sagte und Juden meinte.

Antisemitismusforschung Im deutschen Strafprozessrecht ticken die Uhren anders als in der Antisemitismusforschung. Was dort evident sein mag, muss hingegen im Strafprozess dem Angeklagten nachgewiesen werden. Taylan C. hatte sich vor dem Amtsgericht dahingehend eingelassen, er hasse zwar »Zionisten«, habe aber nichts gegen Juden. Damit könnte er vor einem formalistisch erkennenden Instanzgericht Erfolg haben.

Gleichwohl hat das Amtsgericht Essen Courage bewiesen. Die Strafrichterin hat allgemein bekannte sozialwissenschaftliche Erkenntnisse in strafprozessuale Erwägungen zugunsten des Schutzes von Minderheiten in ihre Entscheidungsfindung einfließen lassen. Dafür gebühren ihr Respekt und Hochachtung – auch dann, wenn ihr Urteil am Ende aufgehoben werden sollte.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und Vorsitzender des Keren Hayesod Deutschland.

Belgien

IS droht mit Anschlägen auf Synagogen und Kirchen

Die Hintergründe

 18.12.2025

Umbenennung

Yad-Vashem-Straße in Berlin: Wegner will schnelle Umsetzung

Nach der israelischen Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem soll ein Straßenabschnitt im Herzen von Berlin benannt werden. Der Regierende Bürgermeister hofft auf eine schnelle Umsetzung

von Jonas Grimm  18.12.2025

Kairo

Ägypten: Angeblich Pläne für USA-Reise von Präsident al-Sisi

Seit Beginn des Gaza-Kriegs sollen Israels Premier und Ägyptens Staatschef keinen Kontakt gehabt haben. Wird sich al-Sisi mit Hilfe eines Gas-Deals zu einem Treffen in den USA bewegen lassen?

 18.12.2025

Bildungsministerkonferenz

Publizist Friedman: Leben jüdischer Kinder schlecht wie nie seit 1945

Schulen als Bildungsorte für Demokratie und Menschenrechte, gegen Hass und Antisemitismus: Der Publizist Michel Friedman sieht hier große Defizite in Deutschland

 18.12.2025

Australien

Polizei in Sydney stoppt Verdächtige – Pläne vereitelt?

Nur wenige Tage nach den tödlichen Schüssen an Sydneys weltberühmten Bondi Beach gibt es einen Einsatz von Anti-Terror-Einheiten. Die Verdächtigen sollen auf dem Weg zum Strand gewesen sein

 18.12.2025

Revision

Melanie Müller wehrt sich gegen Urteil zu Hitlergruß

Melanie Müller steht erneut vor Gericht: Die Schlagersängerin wehrt sich gegen das Urteil wegen Zeigens des Hitlergrußes und Drogenbesitzes. Was bisher bekannt ist

 18.12.2025

Thüringen

Klage der rechtsextremen AfD gegen Verfassungsschutzchef teils erfolgreich

In einem Punkt wurde den Klägern recht gegeben, in zwei anderen nicht. Es geht um Äußerungen von Stephan Kramer in einem Medienbericht

 18.12.2025

Verbundenheit

Chanukka und Advent: Licht gegen den Hass

Im Namen der Evangelischen Kirche in Deutschland versichert die Ratsvorsitzende Bischöfin Kirsten Fehr der jüdischen Gemeinschaft ihren Beistand und ihre Solidarität

von Bischöfin Kirsten Fehrs  18.12.2025

Landgericht Berlin

Gericht: »From the River to the Sea« ist Aufruf zur Judenvernichtung

Die 2. Große Strafkammer des LG Berlin I hat einen Mann wegen der Verwendung der Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun muss wohl der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil fällen

 18.12.2025