Justiz

Gil Ofarim: Ermittlungen wegen Beleidigung gehen weiter

Gil Ofarim (Archiv) Foto: imago images / STL

Rocksänger Gil Ofarim warf im Oktober 2021 einem Leipziger Hotel vor, ihn wegen des Tragens einer Davidsternkette diskriminiert zu haben. Dann stellte sich heraus, dass er eine solche Kette möglicherweise gar nicht trug.

Der betroffene Hotelmitarbeiter stellte wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung Strafanzeige gegen den Musiker. Doch auch Ofarim selbst wurde daraufhin zum Opfer. Wegen zahlreicher Anfeindungen, darunter auch viel Judenhass, leitete die Staatsanwaltschaft München I 132 Strafverfahren ein. Jetzt liegen neue Erkenntnisse vor.

Bekannt war bereits, dass von den 132 Beschuldigten inzwischen etwa 90 Personen identifiziert worden seien. In den Sozialen Medien wurde Ofarim unter anderem als »Heuchler« beleidigt. Ein anderer schrieb: »Du erbärmlicher Verlogener jud. Hund!! Schämen solltest Du dich!!«. Der Täter wurde später zu einer Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro verklagt, wie die BILD-Zeitung berichtete.

Die Staatsanwaltschaft teilte nun auf Anfrage mit, dass nicht allen dieser Verfahren eine antisemitische Motivation zugrunde liege. Außerdem erklärte eine Sprecherin: »Von den Verfahren gegen bekannte Täter wurden bei der Staatsanwaltschaft München I bislang drei Verfahren eingestellt, weil die getätigten Äußerungen nicht strafbar waren; in einem Verfahren lag ein Strafverfolgungshindernis vor.«

In einem weiteren Fall sei ein Beschuldigter wegen zwei Äußerungen, die rechtlich jeweils als Beleidigung und in einem Fall auch als Bedrohung zu werten waren, zu einer Gesamtgeldstrafe von 90 Tagessätzen verurteilt worden, heißt es. Auch die Einziehung seines Mobiltelefons sei angeordnet worden. Zudem sei ein Verfahren gegen einen bekannten Täter noch anhängig.

Die meisten Fälle liegen inzwischen aber nicht mehr bei der Staatsanwalt München zur Bearbeitung, da ein Großteil der Beschuldigten ihren Wohnsitz woanders haben. 84 der 90 Fälle wurden somit von anderen Staatsanwaltschaften übernommen. Welche das sind, »müsste erst aufwändig durch Einzelfallrecherche ermittelt werden«, so die Staatsanwaltschaft München I.

Zuletzt wurde bekannt, dass der geplante Gerichtsprozess gegen Gil Ofarim kurzfristig verschoben wurde. Die Verhandlungen sollten vom 24. Oktober bis Ende November stattfinden. Das Landgericht Leipzig begründete die Entscheidung mit einer Fürsorgepflicht für den Angeklagten.

In Erwägung gezogen werde aktuell zudem ein Täter-Opfer-Ausgleich, also ein außergerichtliches Verfahren. Dies könnte für den Musiker strafmildernd wirken. Falls es doch noch zu einem offiziellen Gerichtsverfahren gegen Ofarim kommen sollte, wäre damit frühestens in einem halben Jahr zu rechnen.

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