EILMELDUNG! Nach Angriff Israels auf Iran: Sicherheitsbehörden verstärken Schutz für jüdische Einrichtungen

Celle

Ermittlungen gegen früheren SS-Mann

Rekruten der SS-Panzerdivision »Hitlerjugend« leisten den Fahneneid auf das Schwert eines Untersturmführers (1944). Foto: dpa

Die Celler Generalstaatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen Mann aus Nordstemmen bei Hildesheim aufgenommen, der während des Zweiten Weltkriegs als SS-Mann an einem Massaker in Nordfrankreich beteiligt gewesen sein soll.

Demnach erschoss die 12. SS-Panzerdivision »Hitlerjugend« in der Nacht zum 2. April 1944 in dem Ort Villeneuve d’Asq nahe der Stadt Lille insgesamt 86 Männer und Frauen im Alter von 15 bis 75 Jahren. Der 94-Jährige habe als Unteroffizier in der Aufklärungsabteilung der SS-Einheit gedient, sagte Oberstaatsanwalt Bernd Kolkmeier am Montag und bestätigte damit einen Bericht der »Hildesheimer Allgemeinen Zeitung«.

Prüfung Derzeit werde geprüft, ob am Hildesheimer Landgericht Anklage wegen Beihilfe zum Mord erhoben wird. Es sei ein umfangreiches Verfahren mit mehreren 1000 Seiten Lektüre, sagte Kolkmeier der Nachrichtenagentur epd.

Die Generalstaatsanwaltschaft ziele auf einen Verfahrensabschluss in diesem Jahr. Gegen den Mann habe es bereits in den Nachkriegsjahren in Frankreich ein Verfahren in Abwesenheit gegeben, sagte Kolkmeier. Details über die damalige Verurteilung könnten derzeit nicht genannt werden. Dem Zeitungsbericht zufolge hatte der Mann bei einer Razzia in seiner Wohnung im Jahr 2016 zugegeben, selbst geschossen zu haben.

Die Staatsanwälte würden davon ausgehen, dass der Mann noch verhandlungs- und schuldfähig sei. Zunächst habe die Staatsanwaltschaft Dortmund gegen ihn und weitere Beschuldigte ermittelt. Diese habe den Fall dann zunächst nach Hildesheim abgegeben. Die Celler Generalstaatsanwaltschaft habe den Fall übernommen, weil sie in Oberstaatsanwalt Yens Lehmann einen Fachmann sehe.

Prozess Lehmann hatte bereits im aufsehenerregenden Prozess gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning in Lüneburg die Anklage vertreten.

Der als »Buchhalter von Auschwitz« bekannte Gröning wurde im Juli 2015 vom Landgericht Lüneburg wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. epd

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