Berlin

Entwurf zum Beschneidungsgesetz passiert Bundesrat

Thema Beschneidungsgesetz: Sitzung im Bundesrat Foto: ddp

Der Bundesrat hat am Freitag den Entwurf des Beschneidungsgesetzes beraten. Die Mitglieder der Länderkammer sprachen sich dafür aus, keine Einwendungen zu erheben. Nachdem das vom Bundesjustizministerium vorgelegte Papier bereits am 10. Oktober vom Kabinett gebilligt wurde, geht es jetzt zur Debatte und Verabschiedung in den Bundestag.

Das Gesetz sieht vor, den Eingriff an Jungen zu erlauben, wenn er nach den Regeln der ärztlichen Kunst vorgenommen wird. Auch speziellen religiösen Beschneidern soll der Eingriff an Säuglingen bis zum Alter von sechs Monaten erlaubt sein.

Baden-Württembergs Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD) kritisierte in der Plenarsitzung die Art und Weise der öffentlichen Beschneidungsdiskussion, die »über das Ziel hinausgeschossen« sei, im Internet sogar »teilweise sehr enthemmt« geführt werde. »Manch jüdische Familie stellte sich die Frage, ob sie hier noch eine Heimat hat«, betonte Öney. Daher sei es nun die Aufgabe, Rechtssicherheit herzustellen. Den Gesetzentwurf bezeichnete sie als ausgewogen: »Er ermöglicht die Beschneidung und setzt dennoch klare Grenzen.«

Beschneider Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), betonte in der Bundesratsdebatte, dass im Entwurf der Gesundheitsschutz des Kindes eine zentrale Rolle einnehme. Zudem werde Rechtssicherheit für religiöse Beschneider erreicht. Gefordert werde dabei eine besondere Ausbildung des Beschneiders, der »einem Arzt vergleichbar befähigt« sein müsse.

Zwei Ausschüsse des Bundesrates hatten dabei zuvor auf offene Fragen im Gesetzentwurf hingewiesen. Es gebe bei den Begriffen der »ärztlichen Kunst« und »wirkungsvollen Schmerzbehandlung« noch Klärungsbedarf. Ihre Empfehlung, diese Fragen in Form einer Stellungnahme an den Bundestag weiterzuleiten, wurde jedoch abgelehnt.

Nach der Bundesratssitzung sagte Staatssekretär Stadler der Jüdischen Allgemeinen, er gehe davon aus, dass der Gesetzentwurf noch im November zur ersten Lesung dem Bundestag vorgelegt wird. »Ich bin zuversichtlich, dass es auch dort eine breite Mehrheit geben wird.« (mit epd)

Kommentar

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