Bundesamt für Verfassungsschutz

Einmal DDR und zurück: Die Spionageaffäre Otto John

Otto John war von 1950-54 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz Foto: picture-alliance / dpa

Der »Spiegel« nennt es damals die »unglaublichste Nachricht seit Bestehen der Bundesrepublik«. Bis heute ist das Ganze fast unvorstellbar.

Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz setzt sich in die DDR ab. Nach eineinhalb Jahren kommt er zurück in die Bundesrepublik. Er selbst sagt, er sei entführt worden. Aber da gibt es Zeugen, die das Gegenteil behaupten. Es geht um Intrigen und angebliche Trunksucht, um Verrat und Moral. Es geht um eine Nachkriegsgesellschaft, die sich mit Altnazis augenscheinlich leichter tat als mit deren Gegnern. Und um eine Behörde, die vor Extremisten schützen soll und dabei selbst immer wieder misstrauisch beäugt wird. 

Aber der Reihe nach. Die Geschichte beginnt im Juli 1954, vor genau 70 Jahren. Der 45-jährige Otto John ist seit knapp drei Jahren Chef des neuen westdeutschen Inlandsgeheimdienstes in Köln. Zum zehnten Jahrestag des missglückten Attentats auf Adolf Hitler vom 20. Juli 1944 reist er nach West-Berlin. Otto John selbst hat dem Widerstand im NS-Staat angehört, ebenso wie sein Bruder Hans John. Während Otto sich nach dem Fehlschlag 1944 nach England absetzen konnte, wurde Hans von den Nationalsozialisten umgebracht. An diesem zehnten Jahrestag des Hitler-Attentats zeigt sich Otto John beim Gedenkakt emotional und mitgenommen. Wenige Stunden danach verschwindet er.

Zwei Tage später, am 22. Juli 1954, bringt der Rundfunk der DDR eine Erklärung Johns: »Es bedarf einer demonstrativen Aktion, um alle Deutschen zum Einsatz für die Wiedervereinigung aufzurufen. Deshalb habe ich am Jahrestag des 20. Juli einen entschlossenen Schritt getan und die Verbindung mit den Deutschen im Osten aufgenommen.« Das Bundeskabinett in Bonn geht trotzdem zunächst von einer Entführung aus. »Die Würdigung des vorliegenden Materials führte zu dem Schluss, dass sich Dr. John nicht freiwillig außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik und Westberlins aufhält«, heißt es im Bericht über eine Sondersitzung vom 23. Juli. 

Eingefädelt vom KGB

Erst eine Pressekonferenz am 11. August schafft scheinbar Klarheit: John äußert sich persönlich mit einer langen Rechtfertigung seines Seitenwechsels und mit deutlicher Kritik an einer »Wiederbelebung des Nationalsozialismus« in der Bundesrepublik. Vorher und nachher wird John von der DDR-Staatssicherheit und vom sowjetischen Geheimdienst KGB befragt, wie der Potsdamer Zeithistoriker Bernd Stöver in einem Aufsatz zum Fall schreibt. Für die Bundesregierung eine schwere »Schlappe im Kalten Krieg«.

Was steckt dahinter? »Das hat der KGB eingefädelt«, sagt Daniela Münkel, Forschungsleiterin beim Stasi-Unterlagen-Archiv. Hintergrund war der damals bevorstehende Aufbau der Bundeswehr und die Einbindung der Bundesrepublik in die Nato. Moskau versuchte, das zu verhindern. 1952 hatten die Sowjets die sogenannten Stalin-Noten übermittelt, die eine Wiedervereinigung von BRD und DDR in Aussicht stellten, allerdings unter der Bedingung der Neutralität. Der Westen lehnte ab. John sorgte sich um die Chancen einer deutschen Einheit. »Er hat sich wohl eingebildet, er könnte Geheimdiplomatie machen«, mutmaßt Münkel. 

Der ehemalige NS-Widerstandskämpfer war zudem tief frustriert darüber, dass in Bonn ehemalige Nazis Karriere machten, auch in seiner Behörde. John habe das Amt nicht im Griff gehabt, resümierte der Historiker Michael Wala vor einigen Jahren. »So konnten, an den Alliierten und der Amtsleitung vorbei, zahlreiche ehemalige Mitglieder von Gestapo und SS als «freie Mitarbeiter» dem Amt zuarbeiten.«

»Riesiger Propagandaerfolg«

Der »Spiegel« insinuiert 1954 in einem Artikel in Spielfilmlänge noch allerlei andere Motive, darunter ein Machtgerangel zwischen John und Reinhard Gehlen, der gerade den Auslandsgeheimdienst aufbaute. »Immer häufiger nahm der labile Mann mit dem unglückseligen Hang die Zuflucht zum Alkohol«, raunt das Magazin über John. Der sei weitgehend kaltgestellt gewesen und sein Karriereende absehbar.

Jedenfalls fährt John am Abend des 20. Juli 1954 mit einem Bekannten, dem Arzt Wolfgang Wohlgemut, über die Sektorengrenze von West- nach Ostberlin. Wohlgemut ist Mitarbeiter des KGB, wie Forscher heute wissen. Ob John das weiß? Ob er wirklich bleiben will oder nur einen Abstecher machen? Unklar, sagt Münkel.

Sicher sei aber: »Er wurde nicht entführt, das ist Quatsch.« Für die DDR sei es ein »riesiger Propagandaerfolg« gewesen. »Stellen sie sich vor, der Chef des Bundesamts für Verfassungsschutz würde heute nach Moskau gehen«, sagt die Historikerin. »Das ist schon eine irre Geschichte.«

»Immer in der öffentlichen Diskussion«

Noch verrückter scheint Johns Rückkehr in die Bundesrepublik im Dezember 1955. Ein Bekannter habe ihm versichert, er müsse nicht mit Strafverfolgung rechnen, berichtet Münkel. Unter konspirativen Umständen kommt er mithilfe eines dänischen Journalisten zurück und versichert fortan: Er sei nicht freiwillig in die DDR gegangen, er sei betäubt worden.

Geglaubt wird ihm nicht. John wird Ende 1956 wegen »landesverräterischer Fälschung« und Konspiration zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Bis zu seinem Tod im März 1997 bemüht er sich um Rehabilitation. Vergeblich.

Was bleibt? »Der Fall war der Zeit geschuldet, dem Kalten Krieg, der damals erst kurz zurückliegenden NS-Zeit, der Weltlage, der Persönlichkeit Otto Johns«, sagt Münkel.

Und doch hallt etwas nach. Lange galten die anfangs beschäftigten Altnazis als Hypothek für das Bundesamt für Verfassungsschutz. Der Behörde wurde vorgehalten, auf dem rechten Auge blind zu sein. Nun kommen die Angriffe von der anderen Seite: Die als rechtsextremer Verdachtsfall geführte AfD will das Bundesamt abschaffen.

Der frühere Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm räumte einmal ein: »Die Behörde hat immer in der öffentlichen Diskussion gestanden, mal selbst verschuldet, mal unverschuldet.« Aber vielleicht nie so sehr als zu der Zeit, als ihr Präsident die Seiten wechselte.

Gholam-Hossein Mohseni-Ejei

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