Auschwitz-Prozess

»Eine Art von Genugtuung«

Auschwitz-Überlebende Eva Pusztai-Fahidi und Hedy Bohm (r.) Foto: dpa

Seit Dienstag vergangener Woche hat Eva Pusztai-Fahidi den Lüneburger Auschwitz-Prozess als Nebenklägerin im Gerichtssaal verfolgt. Am Dienstag trat sie in den Zeugenstand. Dass sie in dem Verfahren gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning aussagen dürfe, sei »eine Art von Genugtuung«, sagte die 89-Jährige vor dem Lüneburger Landgericht.

Endlich könne sie vor einem deutschen Gericht aussprechen, »was damals ein Verbrechen war, noch heute eins ist und morgen und in alle Ewigkeit«. Zugleich betonte sie: »Es geht mir nicht um die Strafe. Es geht um das Urteil, die Stellungnahme der Gesellschaft.«

Die heute in Budapest lebende Pusztai-Fahidi schilderte, wie sie mit ihrer Familie 1944 unter unvorstellbar grausamen Umständen aus dem ungarischen Debrecen in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau verschleppt wurde. Die damals 18-Jährige verlor ihre Eltern und ihre Schwester – insgesamt 49 Mitlieder ihrer Familie seien während des Holocaust ermordet worden. »Die Verbrechen in Auschwitz-Birkenau sind unbeschreibbar«, sagte sie.

Traumata An der Rampe des Lagers wurde ihr Vater sofort von der Familie getrennt, berichtete Pusztai-Fahidi. Mit einer Handbewegung von Lagerarzt Josef Mengele wurden auch ihre Mutter und Schwester in den Tod geschickt. »Die winzig kleine Gebärde, die Traumata für das Leben bedeutete.«

Dann beschrieb sie, was kurz nach der Ankunft im Lager mit ihr selbst geschah: »Wir sind dort gestanden, kahl geschoren und splitternackt.« Während Gröning im Gerichtssaal ohne erkennbare Regungen nur wenige Meter von ihr entfernt saß, sagte Eva Pusztai-Fahidi: »Ein SS-Mann in Auschwitz-Birkenau, der hat mehr Macht gehabt, als der Herrgott im Himmel.«

Der 93-jährige Gröning, der in Auschwitz auch als Buchhalter tätig war, muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verantworten. Dabei geht es um die Zeit der sogenannten Ungarn-Aktion im Sommer 1944. Der seit einer Woche laufende Prozess soll klären, ob Gröning an der Bahnrampe von Auschwitz-Birkenau Spuren der Massentötung verwischt hat, indem er half, das Gepäck wegzubringen.

Der Sachverständige, Frank Bajohr, bezweifelte, dass Gröning mehrfach seine Versetzung aus Auschwitz beantragt hat, wie er selbst es behauptet hat. Eine Personalliste vom 11. Dezember 1943 stufe Gröning als abkömmlich ein, sagte der wissenschaftliche Leiter des Zentrums für Holocaust-Studien in München. »Hätte er darum gebeten, wäre er versetzt worden.«

Verwaltungskraft Der Massenmord an den Juden sei mit massenweisem Raub ihrer Besitztümer einhergegangen, sagte Bajohr. Zentraler Nutznießer sollte die SS sein. Insgesamt seien aus den verschiedenen Vernichtungslagern 2,65 Tonnen Gold wie Eheringe, Schmuck oder Zahngold an die Reichsbank geleitet worden. Dazu seien ausländische Devisen gekommen, deren Wert heute über 100 Millionen Euro entspräche. In diesem Zusammenhang sei auch Gröning als Verwaltungskraft nach Auschwitz befohlen worden.

Auch die Überlebende Hedy Bohm sagte am Dienstag als Zeugin und Nebenklägerin aus. »Ich fühle kein Gefühl der Rache, aber ich kann auch nicht vergeben, niemals«, sagte die 87-Jährige aus Toronto. »Auch wenn ich für mich vergeben könnte, glaube ich doch nicht, dass ich für die Morde an meiner Mutter und meinem Vater vergeben könnte, auch nicht für die Tausende Babys.«

Hedy Bohm gehört zu den 49 Nebenklägern, die sich am Vortag von der aus ihrer Sicht inszenierten Versöhnungsgeste von Eva Kor distanziert hatten. Kor, die ebenfalls Nebenklägerin und Auschwitz-Überlebende ist, hatte dem Angeklagten die Hand gereicht und erklärt, sie vergebe den Nazis. Diese Versöhnungsgeste fand in den Medien vielfach Widerhall. Den meisten anderen Nebenklägern geht sie zu weit. epd

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