Meinung

Ein Urteil gegen die BDS-Bewegung

Illzach ist ein Vorort der elsässischen Industriestadt Mulhouse. Reihenhäuschen gibt es, nicht wirklich ein Ortszentrum, aber ein Centre commercial mit der üblichen und ewig gleichen Ansammlung von Läden: Billigschuhe, ein Hotel, Reifencenter, Schnellrestaurant, Handy-Laden und mittendrin ein hektargroßer Hypermarché, hier in Illzach ist es ein Carrefour. Nicht gerade eine Gegend, in der Geschichte geschrieben wird. Und doch fand vor diesem Supermarkt, am 26. September 2009 und dann noch einmal am 22. Mai 2010, eine Aktion statt, deren juristisches Nachspiel nun, wenn es mit rechten Dingen zuginge, das Ende der Israel-Boykottbewegung BDS in Frankreich bedeuten müsste.

empörung Zwölf Männer und Frauen veranstalteten Protestaktionen und trugen dabei T-Shirts, auf denen es hieß: »Palästina wird leben, boykottiert Israel!«, und sie skandierten Slogans wie »Israel Mörder, Carrefour Komplize«. Nun sticht die Carrefour-Kette keineswegs durch besondere Israelfreundlichkeit hervor, aber in ihren Läden gibt es meist ein paar Regalmeter mit koscheren Produkten, von denen einige aus Israel kommen, und auch in der Obstabteilung findet man die eine oder andere Sharonfrucht, die sich als israelisch entpuppt. Grund genug zur Empörung für die kleine Truppe in Illzach. »Wer israelische Produkte kauft«, hieß es auf Flugblättern, »unterstützt die Verbrechen im Gazastreifen«.

Es kam zur Anzeige gegen die Demonstranten, und im November urteilte ein Gericht, dass der Boykottaufruf eine nach französischem Presserecht verbotene »Aufstachelung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt« war. Nach dem 2003 beschlossenen Lellouche-Gesetz schließt dieses Delikt auch Aufrufe zur Diskriminierung einzelner Länder ein. Die BDS-Aktivisten behaupten, das Gesetz werde nur bei Aufrufen zum Boykott Israels angewendet. Interessant ist aber, dass auch noch niemand aus ihren Reihen zum Iran- oder Saudi-Arabien-Boykott aufgerufen hat. Die zu Geldstrafen von je 1000 Euro verurteilten Boykotteure verloren jetzt in letzter Instanz vor dem Pariser Kassationsgericht.

Es wäre allerdings übertrieben optimistisch, anzunehmen, dass damit nun BDS ein Ende hätte. Es war nicht der erste Prozess, die Boykotteure bezahlen die übliche 1000-Euro-Strafe heldenmütig aus Spendengeldern, und der Strafrahmen bis zu 50.000 Euro und Haft wurde bislang nicht annähernd ausgeschöpft. Ein schönes Urteil aus Paris also, das leider nicht viel bewirken wird.

Der Autor ist Journalist in Brüssel.

Beirut

Israel: Haben hochrangigen Hisbollah-Kommandeur getötet

Im Krieg zwischen Israel und der libanesischen Terrororganisation ist keine Deeskalation in Sicht. In der Nacht trifft ein heftiger israelischer Angriff erneut Ziele in Beirut

 01.04.2026

Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gutachten missverstanden: Bundestagsdienst bewertet Iran-Angriffe nicht abschließend

Laut Medienberichten hat der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages den Iran-Krieg als völkerrechtswidrig eingeordnet. Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« widerspricht in einer Analyse dieser Darstellung nun

 01.04.2026

Frankfurt am Main

Jüdische Filmtage: Kino kündigt Kooperation, Organisatoren üben scharfe Kritik

Die Jüdische Gemeinde sieht »faktisch eine Kapitulation vor antisemitischem Druck«, während die Astor Film Lounge ihre Entscheidung verteidigt

von Imanuel Marcus  01.04.2026

Dresden/Leipzig

Hitlergruß: Urteil gegen Melanie Müller ist rechtskräftig

Das Urteil gegen die Schlagersängerin wegen des Zeigens des Nazigrußes ist rechtskräftig. Warum sie die Revision zurückzieht und was das für sie bedeutet

 01.04.2026

Pessach

Preis der Freiheit

Unabhängigkeit und Selbstbestimmung entstehen nicht von allein. Sie müssen erstritten, manchmal sogar erkämpft werden

von Josef Schuster  01.04.2026

Berlin

»Arrogante Belehrungen«: Israelische Botschaft kritisiert Castellucci scharf

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik an der Jerusalemer Regierung für die Ausweitung der Todesstrafe. Die israelische Botschaft spricht von Doppelmoral

 01.04.2026 Aktualisiert

Buenos Aires

Argentinien stuft Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Präsident Javier Milei begründete den Schritt unter anderem mit dem Bombenanschlag auf das jüdische Gemeindezentrum AMIA im Jahr 1994, bei dem 85 Menschen ermordet wurden

 01.04.2026

Ottawa

PFLP-Ableger: Kanada löst Samidoun auf

Der Schritt erfolgt wegen »Nichteinhaltung« gesetzlicher Vorgaben. In Kanada war die Gruppe zuvor als Terrororganisation eingestuft worden

 01.04.2026

Washington D.C.

Trump stellt baldiges Kriegsende in Aussicht

»Ob wir ein Abkommen haben oder nicht, ist jetzt irrelevant«, sagt der amerikanische Präsident

 01.04.2026