Meinung

Ein Urteil gegen die BDS-Bewegung

Illzach ist ein Vorort der elsässischen Industriestadt Mulhouse. Reihenhäuschen gibt es, nicht wirklich ein Ortszentrum, aber ein Centre commercial mit der üblichen und ewig gleichen Ansammlung von Läden: Billigschuhe, ein Hotel, Reifencenter, Schnellrestaurant, Handy-Laden und mittendrin ein hektargroßer Hypermarché, hier in Illzach ist es ein Carrefour. Nicht gerade eine Gegend, in der Geschichte geschrieben wird. Und doch fand vor diesem Supermarkt, am 26. September 2009 und dann noch einmal am 22. Mai 2010, eine Aktion statt, deren juristisches Nachspiel nun, wenn es mit rechten Dingen zuginge, das Ende der Israel-Boykottbewegung BDS in Frankreich bedeuten müsste.

empörung Zwölf Männer und Frauen veranstalteten Protestaktionen und trugen dabei T-Shirts, auf denen es hieß: »Palästina wird leben, boykottiert Israel!«, und sie skandierten Slogans wie »Israel Mörder, Carrefour Komplize«. Nun sticht die Carrefour-Kette keineswegs durch besondere Israelfreundlichkeit hervor, aber in ihren Läden gibt es meist ein paar Regalmeter mit koscheren Produkten, von denen einige aus Israel kommen, und auch in der Obstabteilung findet man die eine oder andere Sharonfrucht, die sich als israelisch entpuppt. Grund genug zur Empörung für die kleine Truppe in Illzach. »Wer israelische Produkte kauft«, hieß es auf Flugblättern, »unterstützt die Verbrechen im Gazastreifen«.

Es kam zur Anzeige gegen die Demonstranten, und im November urteilte ein Gericht, dass der Boykottaufruf eine nach französischem Presserecht verbotene »Aufstachelung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt« war. Nach dem 2003 beschlossenen Lellouche-Gesetz schließt dieses Delikt auch Aufrufe zur Diskriminierung einzelner Länder ein. Die BDS-Aktivisten behaupten, das Gesetz werde nur bei Aufrufen zum Boykott Israels angewendet. Interessant ist aber, dass auch noch niemand aus ihren Reihen zum Iran- oder Saudi-Arabien-Boykott aufgerufen hat. Die zu Geldstrafen von je 1000 Euro verurteilten Boykotteure verloren jetzt in letzter Instanz vor dem Pariser Kassationsgericht.

Es wäre allerdings übertrieben optimistisch, anzunehmen, dass damit nun BDS ein Ende hätte. Es war nicht der erste Prozess, die Boykotteure bezahlen die übliche 1000-Euro-Strafe heldenmütig aus Spendengeldern, und der Strafrahmen bis zu 50.000 Euro und Haft wurde bislang nicht annähernd ausgeschöpft. Ein schönes Urteil aus Paris also, das leider nicht viel bewirken wird.

Der Autor ist Journalist in Brüssel.

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