Ethik

Ein Tod in Würde

Der Bundestag hat sich am Freitag mehrheitlich für ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen ausgesprochen. Bereits im ersten Durchgang stimmten mehr Abgeordnete für einen entsprechenden Antrag als für alle anderen Anträge zusammen. Der Entwurf von Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) stellt die auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe.

Vier sehr unterschiedliche Gesetzesentwürfe lagen vor, die alle parteiübergreifend formuliert wurden. Den sogenannten Fraktionszwang soll es bei dieser Debatte, die als Gewissensfrage gilt, nicht geben, auch wenn sich die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten gewandt haben.

Die Anträge betreffen drei Mal eine Änderung des Strafgesetzbuches, nämlich zur »Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung«, zur »Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung« und, dem entgegengesetzt, zur »Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung«. Dazu gibt es einen Entwurf, der eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches vorschlägt, nämlich zur »Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung«. Zu diesen vier Entwürfen kommt noch eine Initiative, die dafür wirbt, dass bei sämtlichen Anträgen mit »Nein« gestimmt wird – dann bliebe alles beim Alten.

angebote Auch der Zentralrat der Juden hat sich in der Diskussion zu Wort gemeldet. »Notwendig ist eine Hilfe beim Sterben und keine Hilfe zum Sterben«, sagte Josef Schuster, Präsident des Zentralrats und selbst niedergelassener Arzt. Schuster, der auch Mitglied der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer ist, forderte den Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung in Deutschland. »Schwerkranke und alte Menschen dürfen durch eine so entstehende Angebotsstruktur nicht in den Suizid gedrängt werden.«

Konkret kritisiert der Zentralrat der Juden zwei Anträge: Zum einen den, der sich für eine »ärztlich begleitete Lebensbeendigung« ausspricht und von dem CDU-Abgeordneten Peter Hintze und seinen SPD-Kollegen Carola Reimann und Karl Lauterbach eingebracht wurde. Deren Vorschlag richtet sich gegen sogenannte Sterbehilfevereine und möchte stattdessen Ärzten ermöglichen, »dem Wunsch des Patienten nach Hilfe bei der selbstvollzogenen Lebensbeendigung entsprechen zu können«.

Der zweite Antrag, vor dem der Zentralrat warnt, stammt von der Grünen-Politikerin Renate Künast und ihrer Linke-Kollegin Petra Sitte. Sie argumentieren, dass ein Festhalten am Verbot der Sterbehilfe »vielen betroffenen und leidenden Menschen die Möglichkeit zu einem selbstbestimmten und würdevollen Tod« nehme. An diesen für eine Liberalisierung der bisherigen Regelung stehenden Anträgen kritisiert Schuster: »Hilfe zur Selbsttötung darf nicht zum Regelangebot von Ärzten oder zur normalen Dienstleistung und damit zur Alternative der Sterbebegleitung werden.«

strafbarkeit Die größten Erfolgschancen werden bislang dem gemeinsamen Antrag der SPD-Politikerin Kerstin Griese und ihrem CDU-Kollegen Michael Brand eingeräumt, der sich vor allem gegen kommerzielle Sterbehelfer wendet und für die »Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung« votiert.

Noch grundsätzlicher ist die Ablehnung jeglicher Sterbehilfe, die der Entwurf des CDU-Abgeordneten Patrick Sensburg formuliert: »Gesetz über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung« lautet sein Titel. Explizit geht es darum, »neben der aktiven Sterbehilfe außerdem die assistierte Suizidbeihilfe zu verbieten, alle anderen Formen des Begleitens in den Tod aber zu stärken«.

Peter Hintze und Renate Künast, die beide auf Liberalisierung abzielende Entwürfe vorgelegt haben, traten am Dienstag gemeinsam vor die Presse und erklärten, dass sie vor allem versuchen wollen, eine Strafrechtsverschärfung zu verhindern. Sollten ihre eigenen Gesetzentwürfe nicht durchkommen, wollen sie dafür werben, dass in einem dritten Durchgang viele Abgeordnete auf jeden Fall gegen eine Strafrechtsverschärfung stimmen.

Realistisch betrachtet bedeutet das: Ehe der Antrag von Griese und Brand durchkommt, würden Hintze und Künast eher für ein generelles Nein werben, damit es bei der bisherigen Rechtslage bleibt.

Für den sogenannten Griese/Brand-Antrag haben sich auch die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen – mit Ausnahme der Linken – ausgesprochen. »Wir werben dafür, der Etablierung von sogenannten Sterbehelfern, die ihre Angebote in Anzeigen offerieren, nicht weiter den Weg zu bereiten«, heißt es in einem Schreiben, das von Volker Kauder (CDU/CSU), Thomas Oppermann (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne) verschickt wurde.

kriminalisierung Dagegen argumentieren Hintze und Künast nun, das Verbot einer »geschäftsmäßigen« Sterbehilfe, wie es im Griese/Brand-Antrag heißt, würde auch Ärzte einer »ernsthaften Gefahr staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen aussetzen«. In dem Entwurf, den Renate Künast mit Petra Sitte vorgelegt hat, sollen hingegen Sterbehilfevereine, die ohne Gewinnabsicht arbeiten, expliziert erlaubt werden.

Kerstin Griese und Michael Brand wehrten sich am Dienstag gegen die Kritik von Hintze und Künast: Sie wollten keine Ärzte kriminalisieren, sondern eine klare Regelung finden. Ihr Ziel sei vor allem das Verbot von Sterbehilfeorganisationen.

Die Idee, eine Änderung der bisherigen Rechtslage zu verhindern, wie sie im Bundestag bislang vor allem von der Abgeordneten Katja Keul (Grüne) vertreten wird, favorisiert auch Leo Latasch, Rettungsmediziner, Mitglied des Deutschen Ethikrates und Sozialdezernent der Jüdischen Gemeinde Frankfurt. »Der Bundestag sollte die Finger davon lassen«, sagte Latsch der Jüdischen Allgemeinen. »Die Gesetze, die wir gerade haben, sind ausreichend. Egal, was man ändert, es wird nicht besser für die Patienten.«

Rabbiner Jaron Engelmayer aus Israel, der lange Zeit in der Kölner Synagogen-Gemeinde tätig war und die deutsche Diskussion aufmerksam verfolgt hat, sagt, es müsse »bedacht werden, dass das Leben nicht nur einem persönlichen Wunsch entspringt, sondern einen absoluten geheiligten Wert darstellt«. Er schlägt deswegen vor, nicht von »Sterbehilfe«, sondern von »Suizidbeihilfe« zu sprechen.

Die Forderung, geschäftsmäßige Sterbehilfe zu verbieten, unterstützt auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery. Er schrieb allen Bundestagsabgeordneten einen Brief, in dem er sie dazu auffordert, den Griese/Brand-Entwurf zu unterstützen.

Einigkeit herrscht bei allen Beteiligten, dass die Palliativversorgung verbessert werden muss. Auch Josef Schuster fordert mehr und besser ausgestattete Hospize sowie eine bessere Versorgung todkranker Menschen. Ein solches Gesetz soll noch am heutigen Donnerstag beschlossen werden.

Aktuelle Rechtslage
Wenn derzeit ein Arzt einem zum Suizid entschlossenen Menschen die dazu erforderlichen Medikamente zur Verfügung stellt, ist dies die Entscheidung des Mediziners und stellt keine Straftat dar. Auf dieser, wie viele sagen, Gesetzeslücke basiert die Arbeit sogenannter Sterbehilfevereine. Der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch betreibt etwa die »Sterbe Hilfe Deutschland«, einen Verein, der seit Jahresbeginn bereits 73 Sterbewillige beim Suizid begleitet haben soll. Kritiker werfen dem Verein vor, eine Gesetzeslücke zu kommerziellen Zwecken zu missbrauchen. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Kusch selbst kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, sollte ein Gesetz zur Strafverschärfung angenommen werden.

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