Meinung

Ein Bumerang für Karim Khan

Chefankläger Karim Khan (M.) Foto: picture alliance / newscom

Es ist ein aufsehenerregender Beschluss: Am Donnerstag hob die Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) die Entscheidung einer sogenannten Vorverfahrenskammer des Gerichts aus dem November 2024 auf, mit der diese eine Zuständigkeit des IStGH für die strafrechtliche Verfolgung israelischer Staatsbürger bejaht hatte.

Der Beschluss bezieht sich indes nicht unmittelbar auf die bekannten Haftbefehle gegen Premierminister Netanjahu und Ex-Verteidigungsminister Gallant. Es geht in diesem von Israel eigens angestrengten Verfahren nur um die Grundsatzfrage der Zuständigkeit des IStGH.

Israel ist dem Römischen Statut nie beigetreten

Stellt man sich den IStGH als Schiedsgericht für die Bürger seiner Mitgliedsstaaten vor, fragt sich, wie er für sich in Anspruch nehmen kann, auch über die Bürger von Nichtmitgliedern zu urteilen; das ist ein massiver Eingriff in die Souveränität jedes Staates, aber vor allem eines Landes mit einer unabhängigen Justiz. Israel ist dem Römischen Statut zur Gründung des IStGH ebenso wenig beigetreten wie zum Beispiel die USA. Israel könne, so meinte die Vorverfahrenskammer im November 2024 allerdings, seine Bedenken in einem späteren Strafverfahren adressieren - also letztlich nach der Verhaftung der beiden Spitzenpolitiker.

Entweder hat der IStGH-Chefankläger seine Befugnisse überschritten oder ist vor internationalem Druck »eingeknickt«.

Ein politisch zumindest von IStGH-Chefankläger Karim Khan gewollter Erfolg, der jetzt dahin ist: Mit den Argumenten Israels müsse sich die Vorverfahrenskammer erneut und in »ausreichendem« Maße auseinandersetzen. Gleichzeitig könne sie selbst entscheiden, ob sie die Haftbefehle suspendieren wolle.

Eine eigene Entscheidung über diese Haftbefehle wollte die Berufungskammer nicht treffen. Diese Frage ist hochpolitisch. Denn Israel stützt sich nicht nur auf seine fehlende Mitgliedschaft - sondern ein ganzes politisches Minenfeld an juristischen Argumenten. Dazu gehört die delikate Frage, ob ein Staat wie »Palästina«, dessen Existenz völkerrechtlich nicht gesichert ist, irgendwelche Rechte auf den IStGH übertragen konnte -  und das, obwohl seine Vertreter Fragen der Jurisdiktion in den Osloer Verträgen bilateral mit Israel abschließend geregelt hatten.

Gegen die Haftbefehle laufen Beschwerdeverfahren

Über die Haftbefehle laufen dem Vernehmen nach eigene Beschwerdeverfahren, unter Beteiligung des prominenten amerikanischen Juristen Alan Dershowitz etwa. Werden die Haftbefehle in jenem Prozess aufgehoben, bedeutet das nicht automatisch ein Ende des jetzt entschiedenen Verfahrens.

Beinahe gleichgültig, wie das Ergebnis lautet: Die Reputation des IStGH wird leiden, denn entweder hat er seine Befugnisse überschritten oder ist vor internationalem Druck »eingeknickt«. Die politische Instrumentalisierung des Gerichtshofs durch einen umstrittenen Chefankläger droht also einmal mehr zum Bumerang zu werden.

Der Autor ist Jurist und lebt in Berlin.

Meinung

Die Hybris des Jens Spahn

Mit seinem Verhalten hat der CDU-Politiker nicht nur der eigenen Partei geschadet, sondern der Demokratie

von Ralf Balke  21.07.2026

Washington D.C.

US-Geheimdienste erwarten keine Kursänderung Teherans nach neuen Angriffen

Die neue Lageeinschätzung wurde der Regierung von Präsident Donald Trump bereits vorgelegt

 21.07.2026

Statistik

Opferberatungsstellen: 3.167 Fälle rechter Gewalt im Jahr 2025

Die nichtstaatlichen Opferberatungsstellen verzeichnen nach dem Rekordjahr 2024 den zweithöchsten Wert an rechter Gewalt. Am häufigsten war das Tatmotiv Rassismus. Besonders nahmen Angriffe auf politische Gegnerinnen und Gegner zu

 21.07.2026

Projekt

Ein Denkmal für gefallene Soldaten und ermordete Juden

Ein Dorf will mit einer Gedenkstätte an die Opfer der NS-Zeit erinnern. Das geplante gemeinsame Gedenken an gefallene Soldaten und ermordete Juden ruft ein unterschiedliches Echo hervor

von Jens Bayer-Grimm  21.07.2026

München

Schmerz und offene Fragen auch zehn Jahre nach OEZ-Anschlag

Am 22. Juli 2016 erschoss ein rechtsextremer 18-Jähriger am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun junge Menschen. Noch immer sind für die Angehörigen viele Fragen offen

von Susanne Schröder  21.07.2026

Köln

Bewährungsstrafen gegen frühere Mitglieder antisemitischen Goyim-Netzwerks

Es geht um die Beteiligung an einer Verbreitung von Judenhass-Propaganda

 21.07.2026

Höchberg

DIG-Mitglied wegen Israel-Anstecker angegriffen und schwer verletzt

Die zuständige Generalstaatsanwaltschaft ermittelt wegen versuchten Mordes

 21.07.2026 Aktualisiert

Beirut

USA: Erste Schritte bei »Pilotzonen« im Südlibanon

Nach jahrzehntelangem Kriegszustand gab es zuletzt Annäherungsversuche zwischen Israel und dem Libanon. Nun verkündet das US-Außenministerium als Vermittler einen weiteren Schritt

 21.07.2026

Washington D.C.

Trump: »Netanjahu wird unter keinen Umständen festgenommen«

Der amerikanische Präsident wendet sich gegen die Aussage des New Yorker Bürgermeisters Zohran Mamdani, der eine Festnahme prüfen lässt

 21.07.2026