Berlin

Eilanträge gegen Verbot pro-palästinensischer Demonstrationen

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Foto: picture alliance/dpa

Gegen das Verbot von zwei für das Wochenende in Berlin angemeldeten pro-palästinensischen Demonstrationen ist Widerspruch eingelegt worden. Ein Eilantrag liege schriftlich vor, ein weiterer sei mündlich vorgebracht worden, sagte eine Sprecherin der Berliner Polizei dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Freitag. Über die Anträge muss das Berliner Verwaltungsgericht entscheiden.

Zur Begründung der Verbote hatte es am Donnerstag geheißen, es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass es bei den Versammlungen zu volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen, zu Gewaltverherrlichung, Einschüchterungen und Gewalttätigkeiten kommen könnte. Dabei wurde auf »Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch der jüngeren Vergangenheit« verwiesen.

Judenfeindliche Parolen Zuletzt waren bei einer Demonstration am Samstag in Berlin-Neukölln judenfeindliche Parolen gerufen worden. Der polizeiliche Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung. Das Verbot der Demonstrationen am Samstag und Sonntag sowie von Ersatzveranstaltungen wurde laut Polizei »nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen, insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit« erlassen.

Für Samstagabend war eine Veranstaltung unter dem Motto »Solidarität mit allen politischen Gefangenen am Tag der palästinensischen Gefangenen« geplant. Am späten Sonntagnachmittag sollte es einen Aufzug unter dem Motto »Tag der palästinensischen Gefangenen« geben. epd

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