NRW

Düsseldorf: Straßenbenennung nach Madjanek-Chefankläger angeregt

Vorstoß: Wird es künftig in Düsseldorf eine Alfred-Spieß-Straße geben? Foto: imago/Kraft

Der Historiker Bastian Fleermann wirbt für die Benennung einer Düsseldorfer Straße nach dem Chefankläger im Majdanek-Prozess, Alfred Spieß. Dieser habe mit seinen 15 Jahre dauernden Ermittlungen den Majdanek-Prozess sowie ein Verfahren um das KZ Treblinka in Gang gesetzt, sagte der Leiter der Düsseldorfer Mahn- und Gedenkstätte am Mittwoch bei einer Veranstaltung zum 40. Jahrestag der Urteilsverkündung. Als Chefankläger habe er den Impuls für diese Auseinandersetzung mit der Geschichte gegeben.

Das Lager Majdanek in Polen wurde 1941 eingerichtet und gilt als das erste Konzentrations- und Vernichtungslager im von NS-Deutschland besetzten sogenannten Großgouvernement Polen. Nach neueren Forschungen wurden dort etwa 78.000 Jüdinnen, Juden und polnische politische Gefangene ermordet.

In dem sechsjährigen Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht wurde eine ehemalige SS-Aufseherin zu lebenslanger, andere zu mehrjähriger Haft verurteilt. Unmittelbar nach der Befreiung des Lagers 1944 waren Mitglieder der Lagerleitung in Polen bereits zum Tode verurteilt worden.

Vertreter der Jüdischen Gemeinde sowie der evangelischen Kirche in Düsseldorf würdigten das Verfahren als eine der ersten Möglichkeiten von Überlebenden zu erfahren, welchen Qualen sie zwischen 1941 und 1944 ausgesetzt waren. Bei einer von der evangelischen Kirche initiierten Veranstaltung am Mittwoch in dem inzwischen zum Luxushotel umgebauten Gebäude des Landgerichts in Düsseldorf äußerte sich auch der damalige Pflichtverteidiger Dieter Hanschel zu den weithin als zu milde empfundenen Urteilen. Sein Mandant Heinrich Groffmann, in Majdanek SS-Hauptscharführer, sei am 30. Juni 1981 freigesprochen worden.

»Als sein Anwalt war ich auch froh über das Urteil«, sagte der heute 85-jährige Hanschel. In Majdanek habe »ein allgemeines Morden und Töten stattgefunden«. Die deutsche Rechtsprechung habe damals lebenslange Haftstrafen aber nur ermöglicht, wenn Taten einer Täterin oder einem Täter eindeutig persönlich zugesprochen werden konnten und sie mit Vorsatz begangen wurden.

Für alle anderen habe das Gericht Beihilfe zum Mord als Milderungsgrund anerkannt, betonte Hanschel. Er war zunächst für ein Jahr als Pflichtverteidiger eingesetzt, war dann aber während des fast sechsjährigen Prozesses mit dem Inhalt von 120 Aktenordnern Beweismaterial beschäftigt.

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