Mit Blick auf antisemitische Taten fordert der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland eine konsequentere Anwendung des Strafrechts. Das gelte etwa bei Verfahren, bei denen die Täter Flüchtlinge seien, sagte Josef Schuster in einem am Dienstag veröffentlichten Interview des »Tagesspiegel«. »Da verweisen die Richter dann auf die schwierige Kindheit der Täter oder das Fluchttrauma und verhängen dann eine Bewährungsstrafe. Für diese Menschen gilt das aber wie ein Freispruch, der gewollte Effekt der Strafe tritt nicht ein.«
Zudem gebe es ein paar Lücken im Strafrecht, die sich in der Folge des Überfalls der palästinensischen Terrororganisation Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 gezeigt hätten, fügte der Zentralratspräsident hinzu.
Hassparolen gegen Israelis
So könne nach der derzeit herrschenden rechtlichen Meinung die Straftat der Volksverhetzung nicht gegen ausländische Staatsbürger begangen werden, erläuterte Schuster. »Immer wieder werden Hassparolen deshalb gezielt gegen Israelis anstatt gegen Juden geäußert. Wer gemeint ist, ist völlig klar. Und doch bestehen gute Chancen, so einer Anklage zu entgehen.«
Das gleiche Muster zeige sich im Antidiskriminierungsrecht, kritisierte Schuster. » ‚Juden haben Hausverbot‘ ist unzulässig, aber Israelis kann man aussperren, ohne eine Klage befürchten zu müssen. Erst Anfang des Jahres haben wir es so in Fürth erlebt.«
»Gesetzliche Lücken schließen
Um diese Lücken zu schließen, müsse der Volksverhetzungsparagraf im Strafgesetzbuch geändert und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dahingehend angepasst werden, dass künftig auch Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit verfolgt werden könnten, forderte Schuster.