Auschwitz-Prozess

»Dieselbe Missachtung wie damals«

Zwei der Anwälte der Nebenklage: Cornelius Nestler (l.) und Thomas Walther im Verhandlungssaal in Detmold Foto: dpa

Mit zwei Plädoyers der Nebenkläger ist am Freitag der 15. Tag im Detmolder Prozess gegen einen früheren SS-Wachmann im KZ Auschwitz zu Ende gegangen.

Schon vor Prozessbeginn kämpften einige Angehörige der Nebenkläger mit den Tränen, weil die inzwischen mehrfach wegen Volksverhetzung verurteilte Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck (87) aus Vlotho als Zuhörerin eingelassen worden war. Zu Zwischenfällen oder Zwischenrufen kam es während der Gerichtsverhandlung aber nicht.

Plädoyer Nebenkläger-Anwalt Thomas Walther unterstrich in seinem mehr als einstündigen Plädoyer, dass der wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 100.000 Fällen angeklagte frühere Wachmann sich ganz bewusst zum Dienst in der SS gemeldet habe. Dass der heutige 94-Jährige nach eigenen Worten unter anderem von seiner damaligen Schwiegermutter dazu gedrängt worden sei, ließ Walther nicht gelten.

Auch dass der Angeklagte sein Verhalten tatsächlich bereue, bezweifelte der Nebenkläger-Vertreter: Über weite Strecken des Prozesses habe er seinen Kopf gesenkt und die aussagenden Zeugen und anwesenden Überlebenden keines Blickes gewürdigt. Dies sei für die überlebenden KZ-Insassen heute noch so emotional aufwühlend, weil es ihnen in Auschwitz streng untersagt war, Blickkontakt mit Wachsoldaten oder anderem Lagerpersonal aufzunehmen. »Damit erweisen Sie den Opfern noch einmal dieselbe Missachtung wie damals«, sagte Walther in Richtung des Angeklagten.

Nebenkläger-Anwalt Cornelius Nestler kritisierte das Verhalten der Justiz, die die Strafverfolgung von NS-Verbrechen über viele Jahrzehnte trotz eindeutiger Beweislage verschleppt oder gar nicht erst aufgenommen habe. Man müsse hier von »institutionalisierter Blindheit« sprechen, beklagte er.

Freiheitsstrafe Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 94-jährigen Angeklagten eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 100.000 Fällen beantragt. Der Angeklagte sei durch seinen Wachdienst zu einem Teil der grausamen Tötungsmaschinerie in Auschwitz geworden.

Der angeklagte frühere Wachmann hatte am 29. April eingeräumt, von Massenmorden im KZ gewusst zu haben, jedoch betont, dass er sich gegen die Einberufung und den Einsatz als Wachmann nicht habe wehren können. Auch bestreitet er eine Beteiligung an den Morden. Er bat die Holocaust-Überlebenden und Angehörigen der Opfer um Entschuldigung.

Der frühere SS-Mann soll im Januar 1942 in das Konzentrationslager im damals deutsch besetzten Polen versetzt worden und dann unter anderem für die Bewachung des Lagers Auschwitz I zuständig gewesen sein. Als Angehöriger der Wachmannschaft soll er an der Tötung von mehr als 100.000 Menschen in der Zeit von Januar 1943 bis Juni 1944 beteiligt gewesen sein. epd

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