Meinung

Der Zweck war Mord

Martin Krauß Foto: Stephan Pramme

Wer in einem Vernichtungslager Dienst geleistet hat, ist damit schuldig geworden, unabhängig davon, was er oder sie dort konkret getan hat. Diese einfache historische und moralische Erkenntnis ist nun auch eine juristische. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der stets angeführte Einzeltatnachweis, wonach individuell eine Mittäterschaft an der Ermordung nachgewiesen werden muss, nicht Grundlage von Ermittlungen und Urteilen sein darf.

Es ging konkret um den Fall Reinhold Hanning, einem mittlerweile verstorbenen früheren SS-Wachmann, der 2016 wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war.

tötungsmaschine Worauf Staatsanwaltschaft und Nebenkläger aber insistiert hatten, was das Gericht entschied und was der BGH nun bestätigte, ist dies: Auschwitz war eine Mordfabrik. Wer dort arbeitete, half, die Tötungsmaschinerie am Laufen zu halten. Jeder hatte dort eine Funktion, die dem Massenmord zuarbeitete.

Jahrzehntelang hatte sich die Justiz mit geheucheltem Bedauern ihrer Aufgabe entzogen, Morde zu verfolgen. Die konkrete Tat nachzuweisen, das sei ja sehr schwierig.

Das war die Legitimation der Straffreiheit für Massenmörder. Und neben der mit hoher Wahrscheinlichkeit zu unterstellenden Kumpanei war es auch eine schlichte Lüge. In den ersten juristischen Aufarbeitungen der Schoa war die Erkenntnis verbreitet, dass SS-Leute Beteiligte waren. Doch je sicherer die Justizeliten wieder in ihren alten Gerichtssälen saßen, desto verbreiteter wurde der ihnen zupass kommende »Einzeltatnachweis«.

Jetzt sind die noch lebenden Täter hochbetagt, aber immerhin hat sich endlich höchst­richterlich die Erkenntnis durchgesetzt, die die Moral schon längst kannte: Wer beim Mord hilft, ist am Mord mitschuldig. Das Personal von Auschwitz war keine zufällig zusammengewürfelte Totschlägertruppe: Sie waren die Mordfabrik.

Entscheidung

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