Schoa-Leugnung

»Das Verbot ist nichts mehr wert«

Das Persönlichkeitsrecht umfasst das Recht auf selbstbestimmtes Sterben, urteilte das Bundesverfassungsgericht. Foto: imago

Verhandelt hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 9. November 2011. Und herausgekommen ist etwas, das die »Frankfurter Rundschau« eine »Anleitung zur Holocaustleugnung« nennt. Die Karlsruher Richter kassierten ein Urteil, das sich gegen einen 88-jährigen überzeugten Nationalsozialisten richtete, der in einer Kneipe einem Wirt Schriften, die den millionenfachen Mord an Juden leugnen, ausgehändigt hatte. Der Wirt hatte auf Anraten seines Bruders den Gast angezeigt.

»Eine absurde Entscheidung«, empört sich Dieter Graumann, Präsident des Zentralrats der Juden. »Das könnte als Freibrief für Holocaustleugnung interpretiert werden.« Was Graumann zusätzlich ärgert, ist, dass man in Deutschland derzeit kaum Empörung »über dieses gefährliche, höchst unsensible Urteil« hört.

»Meinungsfreiheit« Zunächst hatte das Urteil in der Öffentlichkeit kaum jemand bemerkt. Erst die »Süddeutsche Zeitung« fand heraus, dass das BVerfG den Nazi freigesprochen hatte. Der Mann habe nur seine »Meinungsfreiheit« genutzt, heißt es im Urteil, das sei keine Volksverhetzung, sondern »Teil eines einleitenden Begründungsversuchs« gewesen.

Außerdem habe der Mann nicht wissen können, ob der Wirt, wie von ihm erhofft, das Material an andere Gäste verteilt. Heribert Prantl schrieb in der »Süddeutschen«, das BVerfG habe das Verbot »entleert«: Es stünde zwar noch im Gesetz, »ist aber nichts mehr wert«. Außer von der »Süddeutschen« und der »Frankfurter Rundschau« wurde das Thema nur von wenigen anderen überregionalen Zeitungen aufgegriffen.

Ansonsten ist Kritik fast nur von jüdischer Seite zu hören. Ronald S. Lauder, Präsident des Jüdischen Weltkongresses (WJC), spricht von einem »Schlag ins Gesicht« der Angehörigen und Nachkommen der ermordeten Juden. Die WJC-Vizepräsidentin, Charlotte Knobloch, fordert, dass das gesetzliche Verbot, den Holocaust zu leugnen, von den Gerichten »restriktiv ausgelegt und angewendet werden« muss. »Eine Entsorgung durch die Hintertür der aushöhlenden Auslegung widerspricht unseren rechtsstaatlichen Prinzipien.«

In der vergangenen Woche war auch Bischof Richard Williamson vom Oberlandesgericht Nürnberg freigesprochen worden. Er hatte in einem Interview versucht, die Schoa kleinzureden. Ein Interview, so das Gericht, sei aber nicht unbedingt eine »öffentliche Äußerung«.

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