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NRW-Polizei: Mehr Rechte Chats
Der Skandal um rechtsextreme Verdachtsfälle bei nordrhein-westfälischen Sicherheitsbehörden hat sich auf mehr als 200 Verdachtsfälle ausgeweitet. Das seien fast 30 mehr als vor knapp einem Monat, gab NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) am vergangenen Montag bekannt. Reul bestätigte zugleich, dass die Suspendierungen von sieben Beamten aufgehoben wurden, weil die Vorwürfe gegen sie verjährt seien. In 15 Fällen hätten sie sich aber erhärtet, und in knapp zehn sei der Verdacht auf weitere Straftaten aufgetaucht. Derzeit seien noch insgesamt 25 Beamte suspendiert, davon 15 von der Polizei in Mülheim/Ruhr und Essen. Bei allen Beamten, die im Zuge der Affäre unschuldig unter Verdacht geraten seien, weil sie die geposteten rechtsextremen Bilder gar nicht wahrgenommen haben, werde er sich entschuldigen, kündigte Reul an. Zwei Beamte hätten mehr als 400 relevante Bilddateien besessen, bei einem seien mehr als 200 Dateien gefunden worden. Reul hatte als Konsequenz den stellvertretenden Verfassungsschutzchef Uwe Reichel-Offermann zum Sonderbeauftragten im Kampf gegen Rechtsextremismus bei der Polizei ernannt. Dieser will bis zum kommenden Februar ein landeseigenes Lagebild vorstellen. Bei nordrhein-westfälischen Polizisten waren in den vergangenen Monaten zahlreiche Hinweise auf eine rechtsextreme Gesinnung entdeckt worden. Auf mehreren beschlagnahmten Datenspeichern war das verbotene Horst-Wessel-Lied gefunden worden. Ein Beamter soll Fotos von Weihnachtsbaumkugeln mit SS-Runen und »Sieg Heil«-Aufschrift gepostet haben. Ein Polizist habe sich in Uniform auf zwei Streifenwagen stehend fotografieren lassen, wie er den »Hitlergruß« zeige. Zum Christchurch-Anschlag, bei dem ein Rechtsterrorist in Neuseeland 51 Menschen tötete, hieß es: »Zu viele Fehlschüsse.« dpa

Kritik an »Initiative GG 5.3«
Der Zentralrat der Juden hat die »Initiative GG 5.3 Weltoffenheit« scharf kritisiert. »Antisemitismus ist keine Meinung«, betonte Zentralratspräsident Josef Schuster im Zusammenhang mit dem Aufruf deutscher Künstler, Museumsdirektoren und Theaterleiter, der den Beschluss des deutschen Bundestags vom Mai 2019 gegen die als offen antisemitisch eingestufte BDS-Bewegung verurteilt. Insofern bedeute die Resolution des Bundestags zur BDS-Bewegung auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit, sondern war vielmehr ein sinnvoller Schritt zur Bekämpfung des Judenhasses, so Schuster im Gespräch mit der »Bild«-Zeitung. »Der Duktus der am Donnerstag veröffentlichten Erklärung suggeriert leider, in Deutschland werde ein kritischer Dialog unterdrückt«, erklärte Schuster. »Selbst wenn das bestimmt nicht die Absicht der Unterzeichner war, spielen sie damit auf gefährliche Weise politisch radikalen Kreisen in die Hände, die diese Mär seit Langem verbreiten.« Es bleibe zu hoffen, dass die Vertreter dieser renommierten Kultureinrichtungen sich ihrer Verantwortung bewusst werden und ihre Haltung noch einmal überdenken. BDS steht für »Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen«. Die Kampagne wurde 2005 von mehr als 170 palästinensischen Organisationen gestartet. Ihr Ziel ist es unter anderem, den jüdischen Staat durch gezielte Boykottaufrufe international zu isolieren und als angeblichen »Apartheidstaat« zu diffamieren. Dabei hat sie sowohl israelische Firmen und Institutionen als auch Wissenschaftler und Künstler im Visier. Das am vergangenen Donnerstag von der »Initiative GG 5.3. Weltoffenheit« veröffentlichte Plädoyer unterzeichneten unter anderem das Goethe-Institut, die Kulturstiftung des Bundes, das Wissenschaftskolleg zu Berlin, die Stiftung Humboldt Forum und die Berliner Festspiele sowie zahlreiche Theater aus ganz Deutschland. Der Name der Initiative verweist auf Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die Freiheit von Kunst und Wissenschaft garantiert. ja

Internationaler Strafgerichtshof

»Begünstigung von Kriegsverbrechen«: Israelische NGO zeigt Spaniens Regierungschef Sánchez an

Die Hintergründe

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Ex-»Welt«-Chefredakteur Burgard bei Springer künftig für Nahost zuständig

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Yale-Umfrage

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 17.04.2026

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Proiranische Terror-Gruppe reklamiert Anschlag auf Restaurant für sich

Laut Generalstaatsanwaltschaft ist ein Bekennervideo der schiitischen Gruppe Harakat Ashab al-Yamin al-Islamia Gegenstand laufender Ermittlungen

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Berlin

Staatsanwaltschaft geht in Revision im Prozess gegen Mustafa A.

Die Staatsanwaltschaft geht bei dem Angriff auf Lahav Shapira von einer antisemitischen Gewalttat aus. Der Täter bestreitet dies und erreicht im Berufungsprozess eine geringere Strafe. Beendet ist der Fall damit nicht

 17.04.2026