Justiz

Bundessozialgericht erleichtert Anspruch auf Ghetto-Rente

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Jüdische NS-Verfolgte müssen für eine Ghetto-Rente nicht in einem Ghetto während der NS-Zeit gelebt haben. Durften sie ihr Haus nur in wenigen Ausnahmen verlassen, liegt ein ghettoähnlicher Aufenthalt vor, der eine Ghetto-Rente begründen kann, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 13 R 9/19 R).

VORAUSSETZUNGEN Nach dem Ghettorenten-Gesetz können jüdische NS-Verfolgte unter bestimmten Voraussetzungen für ihre »Ghettobeschäftigung« von der Deutschen Rentenversicherung eine Ghetto-Rente erhalten. Hierfür müssen Betroffene zwangsweise in einem »Ghetto« im damaligen NS-Einflussgebiet gelebt und ein Entgelt – etwa in Form einer Extraportion Essen – für die geleistete Arbeit erhalten haben.

Im Streitfall hatte der heute in den USA lebende 91-jährige jüdische Kläger eine Ghetto-Rente beantragt. Er lebte von 1939 an im polnischen Sarnów, einem Ort mit damals rund 100 Einwohnern. 21 Menschen waren Juden und durften ihre Häuser nur zur Arbeit oder für unerlässliche Besorgungen verlassen. Der Kläger hatte für das deutsche Militär gearbeitet, indem er Lkws wusch.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord lehnte die Ghetto-Rente dennoch ab. Der Mann habe nicht in einem Ghetto gelebt, sondern in seinem eigenen Haus.

UNRECHT Das BSG urteilte nun, dass der 91-Jährige Anspruch auf eine Ghetto-Rente habe. Der Begriff des Ghettos sei nicht klar definiert und müsse weit ausgelegt werden. Deutschland habe mit der Ghetto-Rente NS-Unrecht so weit wie möglich ausgleichen wollen. Mit dem Ghettorenten-Gesetz habe der Gesetzgeber zunächst nur geschlossene Ghettos im Blick gehabt.

Damit liege aber eine Regelungslücke vor. Denn die überwiegende Zahl der Ghettos seien offene Ghettos gewesen. Letztlich könne auch ein auf dem Land befindliches Haus ghettoähnlich sein. Voraussetzung hierfür und damit für den Rentenanspruch sei, dass die jüdischen Verfolgten in dem Haus zwangsweise bleiben mussten und sie nahezu keine Möglichkeit hatten, ihre Bewegungsfreiheit auszuüben.

Nach Angaben des Anwalts stehen dem Kläger etwa 200 Euro monatlich sowie eine Nachzahlung in Höhe von um die 50.000 Euro zu. epd

Düsseldorf

Protest gegen geplanten Auftritt von Terrorunterstützerin weitet sich aus

Die palästinensische Künstlerin Basma al-Sharif soll an der Kunstakademie auftreten. Unter dem Motto »Ihr sagt ›kontroverse Meinung‹ – gemeint ist Antisemitismus« ist am Mittwoch eine Demonstration gegen die Veranstaltung geplant

 20.01.2026

Würdigung

Oldenburgerin Elke Heger erhält den Albrecht Weinberg-Preis

Die Oldenburger Pädagogin Elke Heger erhält für ihr jahrzehntelanges Engagement für die Gemeinschaft zwischen Juden und Christen den Albrecht Weinberg-Preis. Zur Verleihung wird der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies erwartet

 20.01.2026

Essen

»Holo-Voices«: Zeitzeugen des Holocausts sollen für immer sprechen

Auf der ehemaligen Zeche Zollverein in Essen startet ein Medienprojekt, das Zeugen des Holocausts mit Besuchern in einen Dialog bringt. »Holo-Voices« soll Zeitzeugen »eine Stimme für die Ewigkeit« geben

 20.01.2026

Washington D.C.

Mitglied im Aufsichtsrat des Holocaust-Museums: Bernie Sanders blieb Sitzungen 18 Jahre lang fern

Der Vorgang sorgt für scharfe Kritik, auch aus den eigenen Reihen. Nun soll der jüdische Senator aus dem Gremium ausgeschlossen werden

 20.01.2026

Gedenktag

Weltweit noch 196.600 jüdische Holocaust-Überlebende

Am 27. Januar wird an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 81 Jahren erinnert. Dort und an vielen anderen Orten ermordeten die Nationalsozialisten Millionen Juden. Noch können Überlebende von dem Grauen berichten

 20.01.2026

Eva Umlauf

»Man tut sich mit den toten Juden leichter als mit den lebenden«

Die Münchnerin ist Präsidentin des Internationalen Auschwitz-Komitees. Auf eine bestimmte Art des Gedenkens an die Opfer der Schoa schaut sie kritisch – und sagt, was sie sich wünscht

von Leticia Witte  20.01.2026

Stuttgart

Holocaust-Überlebende kritisiert ARD-Spitze, Sender reagiert mit Programmänderung

Eva Umlauf bezeichnet den Umgang mit dem Film »Führer und Verführer« als »Skandal und Schande«. Programmdirektorin Christine Strobl reagiert

 20.01.2026

Iran

Im Schatten der Gewalt

Das Teheraner Regime hat die jüngste Protestwelle mit aller Härte niedergeschlagen. Doch hinter der erzwungenen Ruhe wächst der Druck

von Arne Bänsch  20.01.2026

Teheran

Iran setzt Demonstranten Ultimatum, Justiz droht mit Hinrichtungen

Polizeichef Ahmad-Reza Radan fordert Demonstranten auf, sich zu stellen. Zugleich heißt es, bestimmte Delikte könnten als »Verbrechen gegen Gott« gewertet werden. Darauf steht die Todesstrafe

 20.01.2026