Justiz

Bundessozialgericht erleichtert Anspruch auf Ghetto-Rente

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Jüdische NS-Verfolgte müssen für eine Ghetto-Rente nicht in einem Ghetto während der NS-Zeit gelebt haben. Durften sie ihr Haus nur in wenigen Ausnahmen verlassen, liegt ein ghettoähnlicher Aufenthalt vor, der eine Ghetto-Rente begründen kann, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 13 R 9/19 R).

VORAUSSETZUNGEN Nach dem Ghettorenten-Gesetz können jüdische NS-Verfolgte unter bestimmten Voraussetzungen für ihre »Ghettobeschäftigung« von der Deutschen Rentenversicherung eine Ghetto-Rente erhalten. Hierfür müssen Betroffene zwangsweise in einem »Ghetto« im damaligen NS-Einflussgebiet gelebt und ein Entgelt – etwa in Form einer Extraportion Essen – für die geleistete Arbeit erhalten haben.

Im Streitfall hatte der heute in den USA lebende 91-jährige jüdische Kläger eine Ghetto-Rente beantragt. Er lebte von 1939 an im polnischen Sarnów, einem Ort mit damals rund 100 Einwohnern. 21 Menschen waren Juden und durften ihre Häuser nur zur Arbeit oder für unerlässliche Besorgungen verlassen. Der Kläger hatte für das deutsche Militär gearbeitet, indem er Lkws wusch.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord lehnte die Ghetto-Rente dennoch ab. Der Mann habe nicht in einem Ghetto gelebt, sondern in seinem eigenen Haus.

UNRECHT Das BSG urteilte nun, dass der 91-Jährige Anspruch auf eine Ghetto-Rente habe. Der Begriff des Ghettos sei nicht klar definiert und müsse weit ausgelegt werden. Deutschland habe mit der Ghetto-Rente NS-Unrecht so weit wie möglich ausgleichen wollen. Mit dem Ghettorenten-Gesetz habe der Gesetzgeber zunächst nur geschlossene Ghettos im Blick gehabt.

Damit liege aber eine Regelungslücke vor. Denn die überwiegende Zahl der Ghettos seien offene Ghettos gewesen. Letztlich könne auch ein auf dem Land befindliches Haus ghettoähnlich sein. Voraussetzung hierfür und damit für den Rentenanspruch sei, dass die jüdischen Verfolgten in dem Haus zwangsweise bleiben mussten und sie nahezu keine Möglichkeit hatten, ihre Bewegungsfreiheit auszuüben.

Nach Angaben des Anwalts stehen dem Kläger etwa 200 Euro monatlich sowie eine Nachzahlung in Höhe von um die 50.000 Euro zu. epd

Washington

Weißes Haus verspricht Bericht zu Angriff auf Mädchenschule im Iran

Im Iran-Krieg wurden offenbar viele Schülerinnen getötet. Immer noch ist offiziell unklar, wer dafür verantwortlich ist. Das Weiße Haus verspricht Transparenz

 10.03.2026

Krieg

Reiseverband: Bald Ausreise aller Gäste aus Golfregion

Noch immer sitzen viele Urlauber infolge des Iran-Kriegs in der Golfregion fest. Reiseveranstalter arbeiten daran, sie trotz gesperrter Lufträume nach Hause zu bringen

 10.03.2026

Wiesbaden

Inflation unter zwei Prozent – aber Sorgen wegen Iran-Kriegs

Die Inflation in Deutschland fällt im Februar auf 1,9 Prozent. Der Iran-Krieg könnte die Preise aber wieder anheizen

 10.03.2026

Berlin

Merz: USA und Israel haben keinen Plan für Kriegsende

Der Kanzler verschärft erneut seine Tonlage und richtet mahnende Worte an zwei wichtige Partnerländer

 10.03.2026

Jerusalem

Wadephul macht Solidaritätsbesuch in Israel

Knapp eineinhalb Wochen nach Beginn der Angriffe auf den Iran reist der deutsche Außenminister nach Israel. Während eines Raketenalarms muss er Schutz in einem Bunker suchen

 10.03.2026 Aktualisiert

Celle

Mehr als sechs Jahre Haft für Drohnenteile an Hisbollah

Ein Gericht schickt einen Mann wegen Beihilfe zum versuchten Mord und Unterstützung der Hisbollah ins Gefängnis

 10.03.2026

Washington D.C.

Trump über Chamenei-Sohn: »Wird nicht in Frieden leben«

Im Iran hat ein neues Oberhaupt übernommen. US-Präsident Trump spricht nach der Ernennung von Modschtaba Chamenei von einem großen Fehler. Und macht düstere Andeutungen

 10.03.2026

Münster

Urteil: Keine Bundesmittel für AfD-nahe Stiftung für 2021

Die Desiderius-Erasmus-Stiftung erhält auch für 2021 keine Mittel vom Bund. Grund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023

 10.03.2026

Nahost

Raketenangriff auf Al-Asrak: Auch deutscher Teil getroffen

Eine neue Attacke in Jordanien traf auch den von deutschen Soldaten genutzten Bereich. Die Bundeswehr prüft noch, was genau einschlug. Die Soldaten sind in Sicherheit

 10.03.2026