Justiz

Bundessozialgericht erleichtert Anspruch auf Ghetto-Rente

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Jüdische NS-Verfolgte müssen für eine Ghetto-Rente nicht in einem Ghetto während der NS-Zeit gelebt haben. Durften sie ihr Haus nur in wenigen Ausnahmen verlassen, liegt ein ghettoähnlicher Aufenthalt vor, der eine Ghetto-Rente begründen kann, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 13 R 9/19 R).

VORAUSSETZUNGEN Nach dem Ghettorenten-Gesetz können jüdische NS-Verfolgte unter bestimmten Voraussetzungen für ihre »Ghettobeschäftigung« von der Deutschen Rentenversicherung eine Ghetto-Rente erhalten. Hierfür müssen Betroffene zwangsweise in einem »Ghetto« im damaligen NS-Einflussgebiet gelebt und ein Entgelt – etwa in Form einer Extraportion Essen – für die geleistete Arbeit erhalten haben.

Im Streitfall hatte der heute in den USA lebende 91-jährige jüdische Kläger eine Ghetto-Rente beantragt. Er lebte von 1939 an im polnischen Sarnów, einem Ort mit damals rund 100 Einwohnern. 21 Menschen waren Juden und durften ihre Häuser nur zur Arbeit oder für unerlässliche Besorgungen verlassen. Der Kläger hatte für das deutsche Militär gearbeitet, indem er Lkws wusch.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord lehnte die Ghetto-Rente dennoch ab. Der Mann habe nicht in einem Ghetto gelebt, sondern in seinem eigenen Haus.

UNRECHT Das BSG urteilte nun, dass der 91-Jährige Anspruch auf eine Ghetto-Rente habe. Der Begriff des Ghettos sei nicht klar definiert und müsse weit ausgelegt werden. Deutschland habe mit der Ghetto-Rente NS-Unrecht so weit wie möglich ausgleichen wollen. Mit dem Ghettorenten-Gesetz habe der Gesetzgeber zunächst nur geschlossene Ghettos im Blick gehabt.

Damit liege aber eine Regelungslücke vor. Denn die überwiegende Zahl der Ghettos seien offene Ghettos gewesen. Letztlich könne auch ein auf dem Land befindliches Haus ghettoähnlich sein. Voraussetzung hierfür und damit für den Rentenanspruch sei, dass die jüdischen Verfolgten in dem Haus zwangsweise bleiben mussten und sie nahezu keine Möglichkeit hatten, ihre Bewegungsfreiheit auszuüben.

Nach Angaben des Anwalts stehen dem Kläger etwa 200 Euro monatlich sowie eine Nachzahlung in Höhe von um die 50.000 Euro zu. epd

Berlin

Zentralrat der Juden: Das Ende des Mullah-Regimes liegt in unserem nationalen Interesse

Zentralratspräsident Josef Schuster sieht in den militärischen Angriffen der USA und Israels auf den Iran die Chance, das Mullah-Regime endlich zu beenden

von Jürgen Prause  02.03.2026

Interview

»Dieses Regime darf keine Zukunft haben«

Der Grünen-Politiker Omid Nouripour über die Chancen auf einen Regimewechsel im Iran und die Maßnahmen, die Deutschland jetzt treffen sollte

von Michael Thaidigsmann  02.03.2026

Luftfahrt

Bericht: Israels Staatsflugzeug zum Berliner Flughafen gebracht

Wegen des Kriegs gegen den Iran: »Flügel Zions« parkt nun am Flughafen BER

 02.03.2026

Nahost

Katar schießt zwei iranische Kampfjets ab

Der iranische Beschuss in der Golfregion lässt nicht nach. Zum ersten Mal meldet der Golfstaat Katar nun den Abschuss zweier Kampfflugzeuge

 02.03.2026

Botschafter Ron Prosor: Das Regime in Teheran steht mit dem Rücken zur Wand

Interview

»Ich bin für die klare Haltung Deutschlands dankbar«

Israels Botschafter Ron Prosor zu deutschen Reaktionen nach den Angriffen auf den Iran, zur Sicherheitslage israelischer und jüdischer Einrichtungen sowie zu einer Nachricht zu Purim

von Detlef David Kauschke  02.03.2026

Krieg gegen Iran

Trump: »Die große Welle kommt erst noch«

Der US-Präsident hat noch umfassendere Angriffe gegen das Mullah-Regime in Teheran angekündigt und schließt auch den Einsatz von Bodentruppen nicht aus

 02.03.2026

Auswirkungen

Beauftragter Klein warnt vor Vergeltungsaktionen und Demos

Der Krieg in Nahost kann auch auf Deutschland überschwappen - in Form von Anschlägen oder antisemitischen Demonstrationen. Wie das aussehen kann, erklärt der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung

 02.03.2026

Teheran

Stimmen aus Teheran

Den dritten Tag in Folge fliegt Israels Luftwaffe Angriffe im Iran. Vielen Menschen bereitet der Krieg und die ungewisse Zukunft Sorgen

 02.03.2026

Thüringen

Geheimdienstchef: Verdeckte Operationen Irans in Deutschland möglich

Landesverfassungsschutzchef Stephan Kramer spricht von einer »anhaltend hohen Gefährdungslage«

 02.03.2026