Justiz

Bundessozialgericht erleichtert Anspruch auf Ghetto-Rente

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Jüdische NS-Verfolgte müssen für eine Ghetto-Rente nicht in einem Ghetto während der NS-Zeit gelebt haben. Durften sie ihr Haus nur in wenigen Ausnahmen verlassen, liegt ein ghettoähnlicher Aufenthalt vor, der eine Ghetto-Rente begründen kann, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 13 R 9/19 R).

VORAUSSETZUNGEN Nach dem Ghettorenten-Gesetz können jüdische NS-Verfolgte unter bestimmten Voraussetzungen für ihre »Ghettobeschäftigung« von der Deutschen Rentenversicherung eine Ghetto-Rente erhalten. Hierfür müssen Betroffene zwangsweise in einem »Ghetto« im damaligen NS-Einflussgebiet gelebt und ein Entgelt – etwa in Form einer Extraportion Essen – für die geleistete Arbeit erhalten haben.

Im Streitfall hatte der heute in den USA lebende 91-jährige jüdische Kläger eine Ghetto-Rente beantragt. Er lebte von 1939 an im polnischen Sarnów, einem Ort mit damals rund 100 Einwohnern. 21 Menschen waren Juden und durften ihre Häuser nur zur Arbeit oder für unerlässliche Besorgungen verlassen. Der Kläger hatte für das deutsche Militär gearbeitet, indem er Lkws wusch.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord lehnte die Ghetto-Rente dennoch ab. Der Mann habe nicht in einem Ghetto gelebt, sondern in seinem eigenen Haus.

UNRECHT Das BSG urteilte nun, dass der 91-Jährige Anspruch auf eine Ghetto-Rente habe. Der Begriff des Ghettos sei nicht klar definiert und müsse weit ausgelegt werden. Deutschland habe mit der Ghetto-Rente NS-Unrecht so weit wie möglich ausgleichen wollen. Mit dem Ghettorenten-Gesetz habe der Gesetzgeber zunächst nur geschlossene Ghettos im Blick gehabt.

Damit liege aber eine Regelungslücke vor. Denn die überwiegende Zahl der Ghettos seien offene Ghettos gewesen. Letztlich könne auch ein auf dem Land befindliches Haus ghettoähnlich sein. Voraussetzung hierfür und damit für den Rentenanspruch sei, dass die jüdischen Verfolgten in dem Haus zwangsweise bleiben mussten und sie nahezu keine Möglichkeit hatten, ihre Bewegungsfreiheit auszuüben.

Nach Angaben des Anwalts stehen dem Kläger etwa 200 Euro monatlich sowie eine Nachzahlung in Höhe von um die 50.000 Euro zu. epd

Meinung

Wo ist der Geist von Sarajevo?

Auch in Deutschland rufen Vertreter der bosnischen Diaspora zunehmend nach harten Sanktionen gegen Israel und scheuen den Dialog mit den jüdischen Gemeinden hier. Das war schon einmal anders

von Marc Simon  24.07.2026

NRW

Davidstern von Pride Parade verbannt

Der 28-jährige Student Sören Habet sagt, weder die Polizei noch die Veranstalter hätten ihn mit einer Davidstern-Regenbogen-Fahne teilnehmen lassen

 24.07.2026

Umfrage

AfD liegt in Berlin erstmals vorn

Nur acht Wochen vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus wird erneut ein Stimmungswechsel registriert

von Imanuel Marcus  24.07.2026

Washington D.C.

USA knüpfen Atomabkommen mit Saudi-Arabien an Annäherung an Israel

So reagiert Präsident Donald Trump auf Kritik, Washington habe mit dem Vertrag Druckmittel gegenüber Riad aufgegeben

 24.07.2026

Neue Angriffe

Trump kündigt »militärische Bestrafung« Teherans an

Nach Medienberichten bereiten die USA zugleich eine Ausweitung ihrer Militärpräsenz in der Region vor

 24.07.2026

Diplomatie

Nauru eröffnet Botschaft in Jerusalem

Damit ist der Inselstaat das zehnte Land, das seine diplomatische Vertretung in Israels Hauptstadt ansiedelt. Auch Kolumbien will eine Botschaft in Jerusalem eröffnen

 24.07.2026

New York

Zwei Männer in Manhattan niedergestochen – Ermittler prüfen antisemitisches Motiv

Eines der Opfer ist nach Angaben der Polizei ein 50 Jahre alter Mann, der eine Kippa trug und kurz zuvor eine Synagoge verlassen hatte

 24.07.2026

Diplomatie

Malaysias Premier verteidigt Drohung, Israelis abzuschieben

Mehrere US-Abgeordnete haben Außenminister Marco Rubio aufgefordert, Malaysia wegen der jüngsten Äußerungen von Regierungschef Anwar Ibrahim Fördermittel zu streichen

 23.07.2026

Naher Osten

Trump: Atom-Deal nur bei saudischer Anerkennung Israels

Washington und Riad stehen kurz vor einem Atomabkommen zur zivilen Nutzung der Kernenergie. Doch jetzt hat Donald Trump eine neue Bedingung gestellt

 23.07.2026