Justiz

Bundessozialgericht erleichtert Anspruch auf Ghetto-Rente

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Jüdische NS-Verfolgte müssen für eine Ghetto-Rente nicht in einem Ghetto während der NS-Zeit gelebt haben. Durften sie ihr Haus nur in wenigen Ausnahmen verlassen, liegt ein ghettoähnlicher Aufenthalt vor, der eine Ghetto-Rente begründen kann, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 13 R 9/19 R).

VORAUSSETZUNGEN Nach dem Ghettorenten-Gesetz können jüdische NS-Verfolgte unter bestimmten Voraussetzungen für ihre »Ghettobeschäftigung« von der Deutschen Rentenversicherung eine Ghetto-Rente erhalten. Hierfür müssen Betroffene zwangsweise in einem »Ghetto« im damaligen NS-Einflussgebiet gelebt und ein Entgelt – etwa in Form einer Extraportion Essen – für die geleistete Arbeit erhalten haben.

Im Streitfall hatte der heute in den USA lebende 91-jährige jüdische Kläger eine Ghetto-Rente beantragt. Er lebte von 1939 an im polnischen Sarnów, einem Ort mit damals rund 100 Einwohnern. 21 Menschen waren Juden und durften ihre Häuser nur zur Arbeit oder für unerlässliche Besorgungen verlassen. Der Kläger hatte für das deutsche Militär gearbeitet, indem er Lkws wusch.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord lehnte die Ghetto-Rente dennoch ab. Der Mann habe nicht in einem Ghetto gelebt, sondern in seinem eigenen Haus.

UNRECHT Das BSG urteilte nun, dass der 91-Jährige Anspruch auf eine Ghetto-Rente habe. Der Begriff des Ghettos sei nicht klar definiert und müsse weit ausgelegt werden. Deutschland habe mit der Ghetto-Rente NS-Unrecht so weit wie möglich ausgleichen wollen. Mit dem Ghettorenten-Gesetz habe der Gesetzgeber zunächst nur geschlossene Ghettos im Blick gehabt.

Damit liege aber eine Regelungslücke vor. Denn die überwiegende Zahl der Ghettos seien offene Ghettos gewesen. Letztlich könne auch ein auf dem Land befindliches Haus ghettoähnlich sein. Voraussetzung hierfür und damit für den Rentenanspruch sei, dass die jüdischen Verfolgten in dem Haus zwangsweise bleiben mussten und sie nahezu keine Möglichkeit hatten, ihre Bewegungsfreiheit auszuüben.

Nach Angaben des Anwalts stehen dem Kläger etwa 200 Euro monatlich sowie eine Nachzahlung in Höhe von um die 50.000 Euro zu. epd

Iran-Krieg

Länder starten Evakuierungsflüge

Zehntausende Ausländer halten sich im Nahen Osten auf. Der Konflikt spitzt sich dort zu. Spanien, Großbritannien und Polen reagieren auf die angespannte Sicherheitslage mit Rückholaktionen

 03.03.2026

Bundestag

AfD-Fraktion wirft Jan Wenzel Schmidt raus

Die Debatte über Vetternwirtschaft in der AfD hat erste ernste personelle Konsequenzen: Die Bundestagsfraktion hat den Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt ausgeschlossen

 03.03.2026

Skopje

NATO-Chef Rutte befürwortet Angriffe auf Iran

Mark Rutte ist deutlich: Der Iran als »Exporteur von Chaos« bedroht laut ihm nicht nur Israel. Auch zur Tötung des iranischen obersten Führers Ajatollah Ali Chamenei hat er eine klare Meinung

 03.03.2026

Nahost

Mehrere Verletzte bei neuen Raketenangriffen auf Israel

Wegen iranischer Raketen müssen zahlreiche Menschen in Israel erneut Schutz suchen. Durch herabgefallene Raketen- und Trümmerteile gibt es Schäden - und Verletzte

 03.03.2026

Berlin

CSU-Landesgruppenchef: »Alles besser als dieses Regime«

Gegen den israelisch-amerikanischen Iran-Krieg werden auch viele Einwände wegen einer fehlenden völkerrechtlichen Grundlage laut. Von der CSU kommt Widerspruch

 03.03.2026 Aktualisiert

Nahost

Israel greift Gremium zur Wahl von Chamenei-Nachfolger an

In dem angegriffenen Gebäude in der Stadt Qom sollen sich ranghohe Geistliche zur Beratung versammelt haben. Unklar ist bisher, wer genau vor Ort war

 03.03.2026

Ehrung

Bundesfamilienministerin Prien erhält Israel-Jacobson-Preis

Der Israel-Jacobson-Preis zeichnet alle zwei Jahre Menschen aus, die sich besonders um die Stärkung jüdischen Lebens in Deutschland verdient machen. Jetzt wird Bundesfamilienministerin Karin Prien damit ausgezeichnet

 03.03.2026

Nahost

Iran-Krieg: Wer greift wo an und warum?

Raketenalarm, Explosionen, Brände, abgestürzte Militärjets: Seit Beginn des Krieges gegen den Iran überschlagen sich in vielen Ländern im Nahen Osten die Ereignisse. Ein Überblick

von Johannes Sadek, Arne Bänsch, Cindy Riechau  03.03.2026

Washington D.C.

Trump greift erneut früheres Iran-Atomabkommen scharf an

Der US-Präsident bezeichnet die Vereinbarung als »gefährlich« und verteidigt seinen Ausstieg. Das Abkommen habe Teheran einen »legitimen Weg« zur Bombe eröffnet, sagt er

 03.03.2026