Justiz

Bundessozialgericht erleichtert Anspruch auf Ghetto-Rente

Bundessozialgericht in Kassel Foto: dpa

Jüdische NS-Verfolgte müssen für eine Ghetto-Rente nicht in einem Ghetto während der NS-Zeit gelebt haben. Durften sie ihr Haus nur in wenigen Ausnahmen verlassen, liegt ein ghettoähnlicher Aufenthalt vor, der eine Ghetto-Rente begründen kann, urteilte am Mittwoch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. (AZ: B 13 R 9/19 R).

VORAUSSETZUNGEN Nach dem Ghettorenten-Gesetz können jüdische NS-Verfolgte unter bestimmten Voraussetzungen für ihre »Ghettobeschäftigung« von der Deutschen Rentenversicherung eine Ghetto-Rente erhalten. Hierfür müssen Betroffene zwangsweise in einem »Ghetto« im damaligen NS-Einflussgebiet gelebt und ein Entgelt – etwa in Form einer Extraportion Essen – für die geleistete Arbeit erhalten haben.

Im Streitfall hatte der heute in den USA lebende 91-jährige jüdische Kläger eine Ghetto-Rente beantragt. Er lebte von 1939 an im polnischen Sarnów, einem Ort mit damals rund 100 Einwohnern. 21 Menschen waren Juden und durften ihre Häuser nur zur Arbeit oder für unerlässliche Besorgungen verlassen. Der Kläger hatte für das deutsche Militär gearbeitet, indem er Lkws wusch.

Die Deutsche Rentenversicherung Nord lehnte die Ghetto-Rente dennoch ab. Der Mann habe nicht in einem Ghetto gelebt, sondern in seinem eigenen Haus.

UNRECHT Das BSG urteilte nun, dass der 91-Jährige Anspruch auf eine Ghetto-Rente habe. Der Begriff des Ghettos sei nicht klar definiert und müsse weit ausgelegt werden. Deutschland habe mit der Ghetto-Rente NS-Unrecht so weit wie möglich ausgleichen wollen. Mit dem Ghettorenten-Gesetz habe der Gesetzgeber zunächst nur geschlossene Ghettos im Blick gehabt.

Damit liege aber eine Regelungslücke vor. Denn die überwiegende Zahl der Ghettos seien offene Ghettos gewesen. Letztlich könne auch ein auf dem Land befindliches Haus ghettoähnlich sein. Voraussetzung hierfür und damit für den Rentenanspruch sei, dass die jüdischen Verfolgten in dem Haus zwangsweise bleiben mussten und sie nahezu keine Möglichkeit hatten, ihre Bewegungsfreiheit auszuüben.

Nach Angaben des Anwalts stehen dem Kläger etwa 200 Euro monatlich sowie eine Nachzahlung in Höhe von um die 50.000 Euro zu. epd

USA/Iran

Trump bestätigt: Chamenei ist tot

In Teheran bricht nach Berichten über den Tod von Irans obersten Führer spontan Jubel aus

 28.02.2026

USA

Ist Ajatollah Ali Chamenei noch am Leben? Nun äußert sich Donald Trump

 28.02.2026

Krieg

Explosionen in Tel Aviv. Eine Tote, mehrere Verletzte

Nach einem Raketenangriff aus dem Iran melden Einwohner laute Explosionen in Tel Aviv

 28.02.2026

Israel

Israelische Medien: Chameneis Leiche wurde gefunden

Die Hintergründe

 28.02.2026 Aktualisiert

Jerusalem/Teheran

»Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Tyrann nicht mehr existiert«

Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu hat bekanntgegeben, dass Irans Oberster Führer Ali Chamenei bei den Angriffen Israels und der USA getötet wurde

 28.02.2026 Aktualisiert

Essay

Ich habe Xavier Naidoos öffentlicher Abbitte geglaubt ...

Da steht er also wieder vor dem Kanzleramt. Nicht als Sänger, nicht als geläuterter Rückkehrer, nicht als jemand, der seine eigenen Irrwege wirklich aufgearbeitet hätte, sondern als Lautsprecher für den nächsten verschwörungsideologischen Ausnahmezustand

von Serdar Somuncu  28.02.2026

Krieg

Jubelrufe in Teheran nach Berichten über Chameneis Tod

In Teheran sorgt eine unbestätigte Nachricht für Freudenfeiern. Doch offizielle Bestätigungen fehlen bislang

 28.02.2026

Analyse

»Der Iran hat nicht die Schlagkraft«

Das iranische Regime kann den Angriffen von Israel und den USA aus Sicht des Politologen Maximilian Terhalle militärisch wenig entgegensetzen - und durchaus gestürzt werden

 28.02.2026

Interview

»Die Chance auf Regimewechsel im Iran liegt bei 5 Prozent«

Der Sicherheits- und Terrorismusexperte Peter R. Neumann ist skeptisch, dass der von Israel und den USA gewünschte Fall des Regimes im Iran durch die Militäraktion erreicht werden kann

von Michael Thaidigsmann  28.02.2026