Nach dem Willen der Bundesländer soll es strafbar sein, wenn Schüler oder Schülerinnen in Schulen verfassungsfeindliche Kennzeichen verwenden. Eine entsprechende Entschließung hat der Bundesrat am Freitag gefasst. Die Entschließung wird an die Bundesregierung weitergeleitet, die sich damit befassen muss.
Nach Auffassung der Länder regelt der geltende Straftatbestand das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen bislang nur unzureichend. Strafbar sei derzeit nur, dass die Zeichen in der Öffentlichkeit oder in Versammlungen gezeigt werden. Das Verwenden innerhalb von Schulen fällt nicht darunter. Der Bundesrat schlägt daher vor, auch den schulischen Bereich ausdrücklich in den Straftatbestand einzubeziehen.
»Der heutige Beschluss im Bundesrat ist ein entscheidender Schritt im Kampf gegen Antisemitismus«, erklärte Ron Prosor. Der israelische Botschafter in Berlin dankte den Initiatoren. »Die breite Zustimmung sendet ein starkes Signal: Null Toleranz gegenüber Judenhass!«, so der Diplomat.
»Seit dem 7. Oktober hat der Antisemitismus in all seinen Formen zugenommen: von links, von rechts und aus islamistischen Kreisen«, schrieb Prosor auf X. »Extremismus beginnt mit Symbolen – und endet in Gewalt.« kna/ja