Justiz

Bundesgerichtshof bestätigt Urteile zum Lübcke-Mord

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Die lebenslange Freiheitsstrafe für Rechtsextremisten Stephan Ernst wegen des Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Donnerstag, dass das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main keine Rechtsfehler aufweist (AZ: 3 StR 359/21). Der 3. BGH-Strafsenat bestätigte auch den Freispruch des Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zur Ermordung Lübckes.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hatte Ernst am 28. Januar 2021 für schuldig befunden, Lübcke heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen am 1. Juni 2019 ermordet zu haben.

Überlagerndes Motiv sei die rechtsradikale und rassistische Gesinnung des Täters gewesen. Das Gericht stellte wegen des rassistischen Motivs von Ernst die besondere Schwere der Schuld fest, so dass eine vorzeitige Haftentlassung des 48-Jährigen faktisch nicht möglich ist.

Über eine mögliche Sicherungsverwahrung von Ernst wird nach der Verbüßung der Freiheitsstrafe in einem gesonderten Verfahren entschieden.

Der Angeklagte habe seit einer Bürgerversammlung in Lohfelden im Landkreis Kassel zur geplanten Unterbringung von Flüchtlingen in einer Erstaufnahmeeinrichtung seinen Fremdenhass auf Lübcke projiziert. Walter Lübcke war dort am 14. Oktober 2015 als Redner aufgetreten und hatte als Reaktion auf Störungen von Zuhörern erklärt: »Es lohnt sich, in unserem Land zu leben. Und da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist. Das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.«

Laut OLG hatte Ernst daraufhin das Haus des Kasseler Regierungspräsidenten mehrfach ausgekundschaftet. Am 1. Juni 2019 um 23.20 Uhr habe der Angeklagte Lübcke auf dessen Terrasse im nordhessischen Wolfhagen-Istha mit einem Revolver Kaliber 38 aus ein bis eineinhalb Meter Entfernung in den Kopf geschossen. Ernst hatte die Tat zunächst gestanden, das Geständnis dann widerrufen und danach widersprechende Versionen über die Tat präsentiert.

Dagegen hatten die Frankfurter Richter den heute 46-jährigen Mitangeklagten Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zur Ermordung Lübckes freigesprochen. Es gebe hierfür keine durchgreifenden Beweise, so dass der Freispruch nach dem Grundsatz »im Zweifel für den Angeklagten« begründet sei. Markus H. wurde nur wegen des unerlaubten Besitzes einer Maschinenpistole zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Waffe hatte der Angeklagte als Dekorationswaffe aufbewahrt.

Die Bundesanwaltschaft hatte Stephan Ernst noch einen Mordversuch gegen den Asylbewerber Ahmed I. vorgeworfen. Ernst soll danach am 6. Januar 2016 in Lohfelden den Flüchtling mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Das OLG sprach den Angeklagten von diesem Vorwurf jedoch frei. Hierfür gebe es keine ausreichenden Beweise. Der BGH sah in der Beweiswürdigung des OLG keine Rechtsfehler.

Ernst sei zu Recht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten verurteilt worden. Es sei auch nicht zu beanstanden, dass die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Es sei zulässig gewesen, »die rassistischen und ausländerfeindlichen Beweggründe des Angeklagten bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld über die rein politische Motivation hinaus gesondert zu berücksichtigen«.

Nicht zu beanstanden sei auch der Freispruch von Markus H. vom Vorwurf der Beihilfe zum Mord und der Freispruch von Ernst wegen versuchten Mordes an dem Asylbewerber. Fehler in der Beweiswürdigung seien auch hier nicht zu erkennen, so der BGH.

Dirk Metz, Sprecher der Familie Lübcke, zeigte sich enttäuscht, dass der BGH die Revisionen des Generalbundesanwalts und der hinterbliebenen Angehörigen gegen das OLG-Urteil zurückgewiesen hat.

Denn die Familie sei davon überzeugt, dass Markus H. zusammen mit Ernst den Mord gemeinsam geplant, vorbereitet und verübt hat. Dies habe Ernst in seinem ersten Geständnis auch so gesagt, sagte Metz.

Nun bleibe wohl für immer ungeklärt, was genau in den letzten Minuten des Lebens von Walter Lübcke, der am letzten Montag Geburtstag gehabt hätte, geschehen ist. Dies sei »für die Familie sehr schmerzhaft und nur sehr schwer zu verkraften«, sagte Metz.

Christoph Heubner, Exekutiv Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees sieht in der Bestätigung der lebenslangen Freiheitsstrafe von Stephan Ernst ein deutliches Signal gerade auch an das nazistische Netzwerk, dem dieser und Markus H. in Nordhessen angehörten. Es sei jedoch »mehr als bedauerlich«, dass die Rolle von Markus H. bei der Vorbereitung und Durchführung des Mordes an Walter Lübcke nicht noch einmal gerichtlich durchleuchtet werde. epd

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