Dortmund

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Neonazis

Demonstration der Partei »Die Rechte« 2019 in Dortmund Foto: picture alliance/dpa

Die Verurteilung von vier Neonazis zu Geldstrafen wegen des Skandierens der Parole »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit« bei einer Kundgebung der rechtsextremistischen Partei »Die Rechte« in Dortmund 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag die Revisionen der vier Angeklagten.

Das Landgericht Dortmund hatte die Männer im Mai 2022 der Volksverhetzung für schuldig befunden. Sie hatten an einem Aufmarsch im Dortmunder Stadtteil Marten teilgenommen. Nachdem ein Mann auf dem Flachdach eines Hauses eine Reichsflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot und einen brennenden Bengalo hochhielt, stoppte der Demonstrationszug, und einige der rund 70 Teilnehmer, darunter die Angeklagten, riefen mehrmals »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!«.

Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund hatte diese Parole unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der erkennbaren Umstände, unter denen sie skandiert wurde, den Sinn auszudrücken, dass ein Deutschland liebender Mensch den hierzulande lebenden Juden feindlich gegenüber eingestellt sein müsse. Die Angeklagten hätten damit zum Hass gegen Juden aufstacheln wollen, so das Gericht, ihre Parole sei einschüchternd gewesen. Ursprünglich waren zehn Teilnehmer der Demonstration angeklagt gewesen, fünf wurden aber freigesprochen.

REVISION Vier der Verurteilten waren vor den Bundesgerichtshof gezogen und hatten die strafrechtliche Bewertung des Landgerichts angegriffen. Die skandierte Parole falle vor dem Hintergrund der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit nicht unter den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Doch das sahen die obersten Richter anders. »Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber keinen Rechtsfehler ergeben. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil rechtskräftig«, so die Pressemitteilung des BGH. mth

Kiev

Israelischer Unternehmer klagt gegen Selenskyj

Timur Mindich reicht Klage gegen ein Präsidialdekret ein, mit dem persönliche Sanktionen gegen ihn verhängt worden waren

 21.05.2026

Sachsen-Anhalt

Szenario: Gegängelte Bildung, mehr rechte Gewalt mit AfD-Regierung

Laut Umfragen könnte die AfD im September in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen. Was das für Auswirkungen hätte, hat die Amadeu Antonio Stiftung skizziert

von Lukas Philippi  21.05.2026

Meinung

Iranischer Staatsterror: Zeit zu handeln, Herr Bundeskanzler!

Die Islamische Revolutionsgarde des Iran wollte den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zufolge Josef Schuster und Volker Beck ermorden lassen. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben

von Michael Thaidigsmann  21.05.2026

Berlin

Zentralrat der Juden distanziert sich von Itamar Ben-Gvir

Ein Video des rechtsextremen israelischen Ministers sorgt weltweit für Empörung. Auch die Vertretung der Juden in Deutschland äußert sich

 21.05.2026

Hamburg

Teheraner Regime soll Ermordung von Josef Schuster geplant haben

Das iranische Mord-Komplott richtete sich auch gegen den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck

 21.05.2026 Aktualisiert

Berlin

Zentralrat startet Initiative gegen Antisemitismus im Fußball

Slogans wie »Aus Liebe zum Spiel. Gegen Antisemitismus« sowie »Mitfiebern. Gegen Antisemitismus« sollen zum DFB-Pokalfinale auf digitalen Werbetafeln zu sehen sein

 21.05.2026

Tacheles-Preis

»Ihr prägt den Journalismus. Ihr prägt unser Land«

WELT-Chefredakteur Helge Fuhst hielt die Laudatio auf die Jüdische Allgemeine. Eine Dokumentation

von Helge Fuhst  21.05.2026

Nahost

Strategische Oberhand

War der Krieg gegen das iranische Regime ein Fehlschlag? Eine Analyse

von Michael Wolffsohn  21.05.2026

Dokumentation

»Mehr Mut zu unbequemen Wahrheiten!«

Die Jüdische Allgemeine ist mit dem Tacheles-Preis ausgezeichnet worden. Hier dokumentieren wir die Dankesrede von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel

von Philipp Peyman Engel  21.05.2026