Dortmund

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Neonazis

Demonstration der Partei »Die Rechte« 2019 in Dortmund Foto: picture alliance/dpa

Die Verurteilung von vier Neonazis zu Geldstrafen wegen des Skandierens der Parole »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit« bei einer Kundgebung der rechtsextremistischen Partei »Die Rechte« in Dortmund 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag die Revisionen der vier Angeklagten.

Das Landgericht Dortmund hatte die Männer im Mai 2022 der Volksverhetzung für schuldig befunden. Sie hatten an einem Aufmarsch im Dortmunder Stadtteil Marten teilgenommen. Nachdem ein Mann auf dem Flachdach eines Hauses eine Reichsflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot und einen brennenden Bengalo hochhielt, stoppte der Demonstrationszug, und einige der rund 70 Teilnehmer, darunter die Angeklagten, riefen mehrmals »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!«.

Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund hatte diese Parole unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der erkennbaren Umstände, unter denen sie skandiert wurde, den Sinn auszudrücken, dass ein Deutschland liebender Mensch den hierzulande lebenden Juden feindlich gegenüber eingestellt sein müsse. Die Angeklagten hätten damit zum Hass gegen Juden aufstacheln wollen, so das Gericht, ihre Parole sei einschüchternd gewesen. Ursprünglich waren zehn Teilnehmer der Demonstration angeklagt gewesen, fünf wurden aber freigesprochen.

REVISION Vier der Verurteilten waren vor den Bundesgerichtshof gezogen und hatten die strafrechtliche Bewertung des Landgerichts angegriffen. Die skandierte Parole falle vor dem Hintergrund der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit nicht unter den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Doch das sahen die obersten Richter anders. »Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber keinen Rechtsfehler ergeben. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil rechtskräftig«, so die Pressemitteilung des BGH. mth

Internationaler Strafgerichtshof

»Begünstigung von Kriegsverbrechen«: Israelische NGO zeigt Spaniens Regierungschef Sánchez an

Die Hintergründe

 18.04.2026 Aktualisiert

ZDF-Politbarometer

Auf Bundesebene: AfD erstmals stärkste Kraft

Die rechtsextreme Partei profitiert von der Unzufriedenheit der Bürger mit der Regierung

 17.04.2026

Medien

Ex-»Welt«-Chefredakteur Burgard bei Springer künftig für Nahost zuständig

Burgard folgt auf Constantin Schreiber, der sich ab dem 1. Mai als Global Reporter weiter auf seine Podcast-Formate konzentriert

 17.04.2026

Berlin

Zentralrat der Juden gegen Widerspruchslösung

In seinem Tätigkeitsbericht für 2025 geht der Zentralrat auch ethische Fragen rund um das Thema Organspende ein

 17.04.2026

Genf

So reagiert die Weltbank auf antisemitische Posts von Francesca Albaneses Ehemann

Massimiliano Cali soll den palästinensischen Terrorismus relativiert und gegen Juden gehetzt haben

von Imanuel Marcus  17.04.2026

Paris

Bericht: Marine Le Pen trifft Israels Botschafter

Das Gespräch wirft diese Frage auf: Wie geht die Regierung Netanjahu mit rechtsextremistischen Parteien im Ausland um?

 17.04.2026

Yale-Umfrage

Jüngere Wähler in den USA äußern häufiger antisemitische Ansichten

Auch Plattformen wie TikTok spielen eine Rolle. Ihre Nutzer neigen eher zu Judenhass als Konsumenten herkömmlicher Medien

 17.04.2026

Amsterdam

Neue YouTube-Serie folgt den Spuren von Anne Frank

Eine Schauspielerin reist von Frankfurt über Amsterdam bis Bergen-Belsen und bietet Einblicke in das Leben des jüdischen Mädchens, das Millionen Menschen berührt hat

 17.04.2026

München

Proiranische Terror-Gruppe reklamiert Anschlag auf Restaurant für sich

Laut Generalstaatsanwaltschaft ist ein Bekennervideo der schiitischen Gruppe Harakat Ashab al-Yamin al-Islamia Gegenstand laufender Ermittlungen

 17.04.2026