Dortmund

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Neonazis

Demonstration der Partei »Die Rechte« 2019 in Dortmund Foto: picture alliance/dpa

Die Verurteilung von vier Neonazis zu Geldstrafen wegen des Skandierens der Parole »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit« bei einer Kundgebung der rechtsextremistischen Partei »Die Rechte« in Dortmund 2018 ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag die Revisionen der vier Angeklagten.

Das Landgericht Dortmund hatte die Männer im Mai 2022 der Volksverhetzung für schuldig befunden. Sie hatten an einem Aufmarsch im Dortmunder Stadtteil Marten teilgenommen. Nachdem ein Mann auf dem Flachdach eines Hauses eine Reichsflagge in den Farben Schwarz-Weiß-Rot und einen brennenden Bengalo hochhielt, stoppte der Demonstrationszug, und einige der rund 70 Teilnehmer, darunter die Angeklagten, riefen mehrmals »Wer Deutschland liebt, ist Antisemit!«.

Nach Auffassung des Landgerichts Dortmund hatte diese Parole unter Berücksichtigung ihres Wortlauts und der erkennbaren Umstände, unter denen sie skandiert wurde, den Sinn auszudrücken, dass ein Deutschland liebender Mensch den hierzulande lebenden Juden feindlich gegenüber eingestellt sein müsse. Die Angeklagten hätten damit zum Hass gegen Juden aufstacheln wollen, so das Gericht, ihre Parole sei einschüchternd gewesen. Ursprünglich waren zehn Teilnehmer der Demonstration angeklagt gewesen, fünf wurden aber freigesprochen.

REVISION Vier der Verurteilten waren vor den Bundesgerichtshof gezogen und hatten die strafrechtliche Bewertung des Landgerichts angegriffen. Die skandierte Parole falle vor dem Hintergrund der im Grundgesetz garantierten Meinungsfreiheit nicht unter den Straftatbestand der Volksverhetzung.

Doch das sahen die obersten Richter anders. »Die revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber keinen Rechtsfehler ergeben. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil rechtskräftig«, so die Pressemitteilung des BGH. mth

Dresden

Mehr rechtsextreme Vorfälle an Sachsens Schulen

Von NS-Symbolen und Parolen bis hin zu Beleidigungen und Gewalt: Das sächsische Bildungsministerium hat 2025 fast 250 rechtsextreme Vorfälle dokumentiert

von Yvonne Jennerjahn  15.02.2026

Analyse

Das Prinzip Trump

Der US-Präsident hat Israels sicherheitspolitische Lage gestärkt – zugleich spaltet er das eigene Land. Aber ein geschwächtes Amerika garantiert keinen stabilen Schutz

von Carsten Ovens  15.02.2026

Nahost

Italien und Rumänien nehmen als Beobachter an Trump-»Friedensrat« teil

Bislang sind in dem Gremium des US-Präsidenten nur zwei EU-Staaten dabei

 15.02.2026 Aktualisiert

Solidarität

Für Freiheit im Iran: 250.000 Demonstranten in München

Unter den Rednern war auch der Publizist Michel Friedman: »Ein Regime, das für Terrorismus steht, gehört abgesetzt«

 15.02.2026 Aktualisiert

USA/Iran

US-Präsident Trump: Machtwechsel im Iran wäre wohl das Beste

US-Präsident droht Teheran im Streit über das Atom- und Raketenprogramm mit einem Angriff. Er legt nach: Nur ein Deal könne dies verhindern

 14.02.2026

NS-Raubkunst

Wolfram Weimer kündigt Restitutionsgesetz an

»Eine Frage der Moral«: Der Kulturstaatsminister stimmt einem unter anderem vom Zentralrat der Juden geforderten Gesetz zu

 14.02.2026

Berlin

Brandenburger Tor leuchtet als Zeichen der Solidarität mit Iran-Protesten

»Die gewaltsame Niederschlagung der Proteste ändert nichts daran, dass der Drang nach Freiheit bleibt«, sagt Kai Wegner (CD), der Regierende Bürgermeister

 13.02.2026

Augsburg

Gericht kippt Redeverbot für Höcke im Allgäu

Am Wochenende sollte Thüringens AfD-Landtagsfraktionschef in zwei Hallen in Bayern als Gastredner auftreten. Die Gemeinden wehren sich – aber vorerst nur in einem Fall mit Erfolg

 13.02.2026

Meinung

Danke, Herr Minister!

Johann Wadephul hat sich von Francesca Albanese distanziert und ihren Rücktritt gefordert. Doch jetzt müssen Deutschland und andere Staaten den Druck weiter erhöhen

von Michael Thaidigsmann  13.02.2026