Das Kammergericht Berlin verhandelt am Donnerstag die Berufung wegen nicht gelöschter antisemitischer Inhalte auf der Plattform X, vormals Twitter. Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antisemitismus, Felix Klein, unterstütze den Prozess und wolle als Zuschauer teilnehmen, teilte sein Büro am Mittwoch mit. In dem Grundsatzprozess wurde im Juni 2024 die Plattform X von Josephine Ballon, Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation HateAid und Avital Grinberg, ehemalige Präsidentin der Europäischen Union Jüdischer Studierender, verklagt.
Das Landgericht hatte die Klage damals mit Verweis auf fehlende internationale Zuständigkeit abgewiesen. Die Klägerinnen seien keine Verbraucherinnen, da sie die Plattform nach Ansicht des Gerichts für gewerbliche Zwecke nutzen. Das wäre aber Voraussetzung, um auf europäischer Grundlage gegen die im Ausland (Irland) ansässige Plattform vorzugehen. Ein Urteil zugunsten der Klägerinnen könnte laut HateAid grundsätzlich klären, ob deutsche Gerichte in solchen Fällen zuständig sind und welche Schutzpflichten solche Plattformen gegenüber ihren Nutzern haben.
Felix Klein erklärte, »antisemitischer, rassistischer und demokratiefeindlicher Hass werde vor allem im Netz befeuert«. Mit der Klage würde sich gegen die »ungebremste Verbreitung antisemitischen Gedankenguts« gewehrt. Daher unterstütze er »dieses wichtige Engagement«. Obwohl X in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen antisemitische Anfeindungen verbietet, lasse die Plattform Klein zufolge viele solcher Inhalte online. Für den Prozess ist ein Verhandlungstag angesetzt. epd