Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen geben vier Gemälde an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurück. Nach den Forschungsergebnissen des Referats für Provenienzforschung an der neu gegründeten Staatlichen Museumsagentur Bayern handele es sich um NS-Raubkunst, teilten die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen am Dienstag in München mit. Daraufhin habe der bayerische Kunstminister Markus Blume (CSU) auf Vorschlag der Staatsgemäldesammlungen Ende August entschieden, die vier Gemälde zurückzugeben, hieß es weiter.
Bei den Werken handelt sich um »Lot und seine Töchter« und »Abraham bewirtet die drei Engel« von Franz Sigrist d. Ä. (1727-1803), »Am Wirtshaustisch« von Ernst Karl Georg Zimmermann (1852-1901) sowie »Hl. Anna Selbdritt« aus dem Umkreis Lucas Cranach d. Ä. (1472-1553).
Mit der Rückgabe der vier Werke könne man »das grausame Unrecht an den Eigentümern« zwar nicht heilen, sagte Blume: »Aber wir können damit den Versuch der Wiedergutmachung in Richtung der Opfer unternehmen.«
Mit der Rückgabe der vier Werke könne man «das grausame Unrecht an den Eigentümern» nicht heilen, sagte Blume
Die »Süddeutsche Zeitung« hatte im Februar berichtet, dass die Nachfahren von enteigneten jüdischen Kunstbesitzern nicht über NS-Raubkunst im Besitz der Staatsgemäldesammlungen informiert worden seien - obwohl die Herkunft der geraubten Kunstwerke teils schon lange bekannt gewesen sei. Kunstminister Blume hatte daraufhin mehrere Maßnahmen zur Aufklärung der Missstände beschlossen.
Die »Süddeutsche Zeitung« hatte berichtet, dass Nachfahren von enteigneten jüdischen Kunstbesitzern nicht über NS-Raubkunst im Besitz der Staatsgemäldesammlungen informiert worden seien
Blume kündigte am Dienstag die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit »noch in diesem Jahr« an, die strittige Fälle aufarbeiten »und für einen rechtssicheren und gerechten Abschluss« sorgen werde. Für das Werk »Junges Mädchen mit Strohhut« von Friedrich von Amerling (1803-1887) werde die Anrufung des Schiedsgerichts NS-Raubkunst zur Entscheidung vorgeschlagen, hieß es in der Mitteilung weiter.
Anfang des Jahres hatten sich die Bundesländer, kommunale Spitzenverbände und der Bund auf die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubkunst verständigt. Das Abkommen soll die Grundlage für eine Weiterentwicklung der 2003 gegründeten Beratenden Kommission NS-Raubkunst sein und diese durch ein Schiedsgericht ablösen. Dies soll - anders als bisher - künftig auch von einer Streitpartei allein angerufen werden können. epd