Neubrandenburg

Auschwitz-Prozess eingestellt

Der 97-jährige Hubert Z. sei wegen einer Demenzerkrankung nicht mehr verhandlungsfähig, teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin am Dienstag mit. Foto: dpa

Das Strafverfahren gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter vor dem Landgericht Neubrandenburg ist eingestellt worden. Der 97-jährige Angeklagte sei wegen einer Demenzerkrankung nicht mehr verhandlungsfähig, teilte die Staatsanwaltschaft Schwerin am Dienstag mit.

Mehrere Sachverständige hätten festgestellt, dass die demenzielle Erkrankung des Angeklagten seit Oktober 2015 so weit fortgeschritten sei, dass er seine Interessen nicht mehr vernünftig wahrnehmen könne, hieß es. Auch könne er Prozesserklärungen nicht mehr in verständiger und verständlicher Weise entgegennehmen oder abgeben. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

massenvernichtung In dem Prozess ging es um den Angeklagten Hubert Z., der als SS-Sanitäter im Sommer 1944 mehrere Wochen im KZ Auschwitz-Birkenau gearbeitet haben soll. Ihm wurde zur Last gelegt, von Mitte August bis Mitte September 1944 durch seine Tätigkeit dazu beigetragen zu haben, dass die SS-Leute im KZ handlungsfähig waren und die Massenvernichtung von Deportierten ausführen konnten. In dem fraglichen Zeitraum kamen laut Anklage 14 Züge mit Häftlingen an, die in den Gaskammern umgebracht wurden.

Die Staatsanwaltschaft Schwerin hatte im Februar 2015 Anklage erhoben wegen Beihilfe zum Mord in 3681 Fällen. Der Prozess hatte 2016 bereits zweimal begonnen. Er war aber einmal wegen der angeschlagenen Gesundheit des Angeklagten verhindert und beim zweiten Mal wegen Befangenheitsanträgen gegen mehrere Richter abgebrochen worden.

Ende März 2017 hatten Auschwitz-Überlebende dem Gericht in einem Offenen Brief vorgeworfen, den Prozess sabotieren zu wollen. Die Anwälte der beiden Nebenkläger Walter Plywaski (87) und William Plywaski (86) aus Boulder (USA) hatten gegen die Neubrandenburger Richter im April 2017 sogar Strafanzeige gestellt. Sie hatten dem Gericht in Neubrandenburg vorgeworfen, die Nebenkläger zu Unrecht aus dem Verfahren ausschließen zu wollen. epd

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