UN

Auschwitz-Akten sind Weltdokumentenerbe

Akten zum ersten Auschwitzprozess in Frankfurt Foto: dpa

Die Unterlagen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses und eine altrömische verfassungsrechtliche Handschrift sind von der Unesco als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet worden. Die aus Deutschland stammenden Dokumente gehören zu insgesamt 78 Dokumenten, die neu in das Weltregister aufgenommen wurden, wie die deutsche Kommission der UN-Kulturorganisation am Montag in Bonn mitteilte.

Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965) rückte den millionenfachen Mord an Juden, Minderheiten, politischen Gegnern und Angehörigen der Völker Europas während der NS-Diktatur in Deutschland erstmals in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Tonbänder Die Prozessunterlagen setzen sich aus 454 Aktenbänden und 103 Tonbändern zusammen. Die Anzeige einer Privatperson gegen SS-Oberscharführer Wilhelm Boger hatte das Verfahren ins Rollen gebracht.

In den Verfahrensunterlagen, die im Hessischen Landesarchiv in Wiesbaden aufbewahrt werden, finden sich die 1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der kurz zuvor eingerichteten Zentralen Stelle in Ludwigsburg. Auch die von den Frankfurter Staatsanwälten ab 1959 zusammengetragenen Unterlagen einschließlich Zeugenaussagen gehören zu den Unterlagen.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik waren deutsche Staatsanwälte 1960 über den »Eisernen Vorhang« hinweg ins polnische Oswiecim gereist. An 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Männer und Frauen, darunter 221 Opferzeugen und 85 SS-Zeugen.

Bürgerrecht Das zweite Dokument ist die Constitutio Antoniniana. Mit ihr verlieh der römische Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus, auch bekannt als Caracalla, um 212/213 sämtlichen freien Bewohnern des Imperium Romanum das römische Bürgerrecht. Bis dahin hatten viele Bewohner den Rang von »Fremden« inne und damit einen gegenüber den römischen Bürgern nachteiligen Rechtsstatus im Bereich des Straf- und Zivilrechts, der Steuerveranlagung und der sozialen Mobilität.

Mit der Constitutio Antoniniana sei vor über 1800 Jahren erstmalig in der Weltgeschichte in einem Gebiet ein einheitlicher Bürgerstatus geschaffen worden, das viele Millionen Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung auf drei Kontinenten umfasste, hieß es. Dabei wurden bestehende Bürgerrechte und lokale Rechtstraditionen nicht abgeschafft, sondern weiterhin garantiert.

Der eingereichte Papyrus Gissensis I 40 enthält das einzige heute noch erhaltene Exemplar der Constitutio Antoniniana. Sein Zustand ist prekär. Durch Restaurationsmaßnahmen konnte der Verfall jedoch vorerst gestoppt werden. Der Papyrus wird in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt. epd

Protest

Zehntausende Gegner des AfD-Bundesparteitags in Erfurt erwartet

Erfurt hofft auf ein gewaltfreies Wochenende: Zum AfD-Bundesparteitag in der Stadt werden zehntausende Demonstranten erwartet. Kirchen, Parteien und Bündnisse rufen zu friedlichem Protest auf. Die Polizei bereitet sich auf mögliche Störungen vor

von Matthias Thüsing  02.07.2026

Nahost

Iran besteht auf militärische Kontrolle der Straße von Hormus

Die iranische Armee verlangt, dass Schiffe nur die vom Iran festgelegte Route durch die Meerenge nutzt

 02.07.2026

Diplomatie

USA und Iran sollen Fortschritte bei indirekten Gesprächen gemacht haben

Die Spannungen zwischen den USA und dem Iran erschweren eine Lösung der komplexen Konfliktlage im Nahen Osten. Nach indirekt geführten Gesprächen in Doha melden die Vermittler Fortschritte

 02.07.2026

Meinung

Was Deutschland von Albanien lernen kann

Wer immer noch überrascht tut und nicht konsequenter gegen die Mullahs vorgeht, handelt nicht nur fahrlässig, sondern lädt ihre Killer geradezu ein

von Ralf Balke  02.07.2026

Analyse

Vorteil Putin?

Früh hieß es, Russland sei einer der Profiteure des Iran-Kriegs und die Ukraine ein Verlierer. Doch das greift zu kurz

von Alexander Friedman  02.07.2026

Hintergrund

Wenn Juden- und Israelfeindlichkeit Extremisten aller Couleur vereint

Der Verfassungsschutzbericht 2025 verdeutlicht einmal mehr: Antisemitismus und Antizionismus sind der Bindekitt zwischen ansonsten inkompatiblen extremistischen Strömungen

von Michael Thaidigsmann  01.07.2026

Meinung

Warum Hessens Vorstoß mit der Meinungsfreiheit vereinbar ist

Die Landesregierung will die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellen. Mit einer veränderten Begründung und anderen leichten Modifikationen wäre der umstrittene Entwurf grundgesetzkonform

von Fiete Kalscheuer  01.07.2026

Extremismus-Bericht

Auschwitz Komitee macht AfD für gestiegenen Rechtsextremismus verantwortlich

Die Zahl der Extremisten in Deutschland ist nach Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz weiter gestiegen. Dafür macht das Komitee vor allem die AfD verantwortlich

 01.07.2026

Kommentar

»Eigentlich habe ich noch nie mit einem Juden gesprochen«

Als Antisemitismusbeauftragter jüdisch zu sein ist kein Manko. Im Gegenteil: Es braucht an deutschen Universitäten mehr jüdische Beauftragte

von Guy Katz  30.06.2026