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Auschwitz-Akten sind Weltdokumentenerbe

Akten zum ersten Auschwitzprozess in Frankfurt Foto: dpa

Die Unterlagen des ersten Frankfurter Auschwitz-Prozesses und eine altrömische verfassungsrechtliche Handschrift sind von der Unesco als Weltdokumentenerbe ausgezeichnet worden. Die aus Deutschland stammenden Dokumente gehören zu insgesamt 78 Dokumenten, die neu in das Weltregister aufgenommen wurden, wie die deutsche Kommission der UN-Kulturorganisation am Montag in Bonn mitteilte.

Der erste Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963–1965) rückte den millionenfachen Mord an Juden, Minderheiten, politischen Gegnern und Angehörigen der Völker Europas während der NS-Diktatur in Deutschland erstmals in seinem gesamten Umfang in das Blickfeld der Öffentlichkeit.

Tonbänder Die Prozessunterlagen setzen sich aus 454 Aktenbänden und 103 Tonbändern zusammen. Die Anzeige einer Privatperson gegen SS-Oberscharführer Wilhelm Boger hatte das Verfahren ins Rollen gebracht.

In den Verfahrensunterlagen, die im Hessischen Landesarchiv in Wiesbaden aufbewahrt werden, finden sich die 1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der kurz zuvor eingerichteten Zentralen Stelle in Ludwigsburg. Auch die von den Frankfurter Staatsanwälten ab 1959 zusammengetragenen Unterlagen einschließlich Zeugenaussagen gehören zu den Unterlagen.

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik waren deutsche Staatsanwälte 1960 über den »Eisernen Vorhang« hinweg ins polnische Oswiecim gereist. An 134 Verhandlungstagen vernahm das Gericht 360 Männer und Frauen, darunter 221 Opferzeugen und 85 SS-Zeugen.

Bürgerrecht Das zweite Dokument ist die Constitutio Antoniniana. Mit ihr verlieh der römische Kaiser Marcus Aurelius Severus Antoninus, auch bekannt als Caracalla, um 212/213 sämtlichen freien Bewohnern des Imperium Romanum das römische Bürgerrecht. Bis dahin hatten viele Bewohner den Rang von »Fremden« inne und damit einen gegenüber den römischen Bürgern nachteiligen Rechtsstatus im Bereich des Straf- und Zivilrechts, der Steuerveranlagung und der sozialen Mobilität.

Mit der Constitutio Antoniniana sei vor über 1800 Jahren erstmalig in der Weltgeschichte in einem Gebiet ein einheitlicher Bürgerstatus geschaffen worden, das viele Millionen Menschen unterschiedlicher kultureller Prägung auf drei Kontinenten umfasste, hieß es. Dabei wurden bestehende Bürgerrechte und lokale Rechtstraditionen nicht abgeschafft, sondern weiterhin garantiert.

Der eingereichte Papyrus Gissensis I 40 enthält das einzige heute noch erhaltene Exemplar der Constitutio Antoniniana. Sein Zustand ist prekär. Durch Restaurationsmaßnahmen konnte der Verfall jedoch vorerst gestoppt werden. Der Papyrus wird in der Universitätsbibliothek Gießen aufbewahrt. epd

Shelly Meyer

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