Soziale Medien

Auch Facebook wehrt sich gegen NetzDG

Verfasser anonymer Hass-Posts sollen künftig ans Bundeskriminalamt gemeldet werden können. Foto: imago images/Ralph Peters

Nach Google wehrt sich nun auch Facebook gegen die im vergangenen Frühjahr in Kraft getretene Erweiterung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch, Facebook habe am 27. Juli ebenfalls einen Antrag auf Eilrechtsschutz eingelegt. Bereits Mitte Juli war ein entsprechender Antrag von Google eingegangen. Der Internetzkonzern hatte zudem eine Feststellungsklage eingereicht. (AZ: 6 L 1354/21)

Das 2018 vollständig in Kraft getretene NetzDG schreibt Anbietern sozialer Netzwerke vor, mutmaßlich rechtswidrige Inhalte zu löschen.

hasskriminalität Das neue Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, das im April 2021 in Kraft trat, verpflichtet Betreiber von Februar 2022 an zusätzlich dazu, mutmaßlich strafbare Postings inklusive IP-Adresse und Port-Nummer künftig dem Bundeskriminalamt zu melden. Die Pflicht gilt für schwere Straftaten wie Mord- und Vergewaltigungsdrohungen, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie wurde in den Katalog aufgenommen.

Nach Auffassung von Google und Facebook greifen die Änderungen in die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer ein.

Nach Auffassung von Google und Facebook greifen diese Änderungen in die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer ein und stehen im Widerspruch zum EU-Recht. Ein Facebook-Sprecher betonte im Gespräch mit dem epd zugleich, dass das Unternehmen keine Hassrede toleriere und die Ziele des NetzDG unterstütze.

Das Bundesjustizministerium hatte zur Feststellungsklage von Google mitgeteilt, die für Dienste der Informationsgesellschaft maßgebliche E-Commerce-Richtlinie sehe vor, dass Mitgliedsstaaten den Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft Melde- und Übermittlungspflichten im Hinblick auf mutmaßliche rechtswidrige Tätigkeiten oder Informationen auferlegen können. Die angegriffenen Vorschriften des NetzDG seien somit europarechtskonform. epd

Washington D.C.

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