Justiz

Antisemitischer Schlachtruf wird Fall für BGH 

Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Foto: picture alliance/dpa

Die antisemitische Parole »From the river to the sea, palestine wil be free« wird zum Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Vergangenen Freitag hatte das Landgericht Berlin eine Frau für die Verbreitung der Parole wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die Verteidigung habe nun gegen das Urteil Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt, teilte eine Sprecherin des Landgerichts mit. 

Die 42-Jährige mit iranischer Staatsbürgerschaft hatte laut Anklage zwischen November und Dezember 2023 über ihr öffentlich einsehbares Instagram-Profil in zwei Fällen die der Terrororganisation Hamas zuzuordnende Parole »From the river to the sea, palestine wil be free« gepostet. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer - dort, wo sich jetzt Israel befindet.

Strafgerichte bewerten die Parole bislang unterschiedlich. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt es bislang nicht. Mit dem Berliner Richterspruch habe erstmals ein Landgericht im Kontext mit der Parole auf ein Verwenden von Kennzeichen einer terroristischen Organisation entschieden, sagte Staatsanwalt Tim Kaufmann.

»Die Hamas hat sich den Spruch zu eigen gemacht«, sagte die Vorsitzende Richterin Susann Wettley bei der Urteilsverkündung. Die Parole stelle ein Kennzeichen der Hamas dar.

Insbesondere nach dem Überfall auf Israel am 7. Oktober vorigen Jahres werde der Spruch von der Bevölkerung mit der Hamas in Verbindung gebracht. Die Angeklagte habe die Parole über einen offenen Account verbreitet. Sie habe gewusst, dass es sich bei der Hamas um eine terroristische Organisation handelt.

Das Landgericht verhängte eine Geldstrafe von 1300 Euro. dpa/ja

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