München

Anklage nach Äußerung bei verbotener Pro-Palästinenser-Demo

Foto: picture-alliance/ dpa

Nach einer Äußerung bei einer verbotenen Solidaritätskundgebung für Palästinenser in München hat die Generalstaatsanwaltschaft München Anklage gegen einen 27-Jährigen erhoben. Der Beschuldigte soll vor laufenden Kameras sinngemäß gesagt haben, dass er den Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel Anfang Oktober gutheiße.

Er ist wegen Billigung von Straftaten angeklagt. Die Anklage wurde demnach in einem beschleunigten Verfahren erhoben, das für Fälle mit klarer Beweislage vorgesehen ist.

Es handle sich bei der Anklage um die erste ihrer Art in Bayern wegen mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München am Mittwoch. Dort ist der Antisemitismusbeauftragte Andreas Franck angesiedelt. Zuvor hatte die »Bild«-Zeitung berichtet.

Öffentlicher Frieden

Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte der 27-jährige Münchner gemeinsam mit etwa 100 weiteren Menschen am 13. Oktober am Münchner Odeonsplatz an einer zuvor untersagten »Versammlung zur Solidarität mit dem palästinensischen Volk« teilgenommen. Dort soll er sich dann in der Weise geäußert haben, die ihm nun die Anklage einbrachte.

Der Antisemitismusbeauftragte hatte die Ermittlungen aufgenommen, nachdem die Aussage des Mannes in der Sendung »Kontrovers« des Bayerischen Rundfunks ausgestrahlt worden war.

»Die Äußerung des Angeschuldigten war nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören«, hieß es in einer Mitteilung der Behörde vom Mittwoch. »Die deutsche Bevölkerung nimmt großen Anteil an dem Leid der zahlreichen ermordeten und entführten Menschen. Die Sympathiebekundungen, die der Angeschuldigte von sich gab, haben das Potenzial, erheblichen Unfrieden in der deutschen Bevölkerung zu verursachen.«

Billigen von Straftaten

Trotz des beschleunigten Verfahrens gelte - wie immer bis zu einem rechtskräftigen Urteil - die Unschuldsvermutung. Das Amtsgericht München müsse jetzt entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Für das Billigen von Straftaten sieht das Gesetz demnach eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Seit dem Terrorangriff auf Israel vom 7. Oktober kommt es auch auf deutschen Straßen immer wieder zu Demonstrationen von Palästinensern und Unterstützern, bei denen die islamistische Hamas bejubelt wird. dpa

Johann Wadephul

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