Justiz

Anklage erhoben

Vor dem Kölner Landgericht muss sich der 88-Jährige verantworten. Foto: dpa

Ein 88-jähriger Kölner muss sich vermutlich für Morde verantworten, die er als SS-Panzergrenadier im Juni 1944 in Frankreich verübt haben soll. Wie das Landgericht Köln mitteilte, hat die für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen landesweit zuständige Staatsanwaltschaft Dortmund eine entsprechende Anklage erhoben.

Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 19 Jahre alt war, liegt die Zuständigkeit nun bei der Jugendkammer des Landgerichts Köln. Das Gericht muss darüber entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.

Frankreich Der Mann soll den Angaben zufolge am 10. Juni 1944 als Angehöriger des SS-Panzergrenadier-Regiments 4 »Der Führer« an der Zerstörung der Ortschaft Oradour-sur-Glane und der Ermordung ihrer Einwohner beteiligt gewesen sein. Den Befehl dazu habe seine Kompanie erhalten, um eine vermeintliche Entführung eines Bataillonskommandeurs zu sühnen und die Bevölkerung abzuschrecken, hieß es.

Der Angeklagte habe damals vermutlich gemeinsam mit anderen Kompaniemitgliedern 25 Männer in einer Scheune niedergeschossen, erklärte Landgericht Köln. Danach sei er zur Kirche von Oradour-sur-Glane gegangen, in der mehrere Hundert Frauen und Kinder eingesperrt worden waren. Dort hätten Angehörige der 3. Kompanie mit Sprengstoff, automatischen Waffen und Handgranaten einige Opfer getötet und anschließend die Kirche angezündet.

Dem Kölner wird zur Last gelegt, bei der Ermordung der Frauen und Kinder geholfen zu haben, indem er entweder in Sichtweite der Kirche Absperr- und Bewachungsaufgaben übernahm oder Brennmaterial in das Gebäude trug. Insgesamt wurden den Angaben zufolge 642 Einwohner von Oradour-sur-Glane getötet, darunter 254 Frauen und 207 Kinder. epd

Urteil

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