Hamburg

Angeklagter bekennt sich zu Vergangenheit als SS-Wachmann

Bruno D. zu Prozessbeginn im Oktober 2019 Foto: dpa

Gut 74 Jahre nach Kriegsende hat am Donnerstag vor dem Landgericht Hamburg ein Prozess gegen einen ehemaligen Wachmann im Konzentrationslager Stutthof begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 93-Jährigen vor, in dem Lager bei Danzig Beihilfe zum Mord an 5230 Menschen geleistet zu haben. Zur Tatzeit war der Angeklagte 17 bis 18 Jahre alt. Das Verfahren findet darum vor einer Jugendkammer statt.

Oberstaatsanwalt Lars Mahnke klagte den 93-Jährigen an, er habe als Wachmann in Stutthof zwischen dem 9. August 1944 und dem 26. April 1945 »die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt«. Mit einer Waffe habe er Dienst auf den Wachtürmen verrichtet und Arbeitskommandos von Häftlingen bewacht. Der Angeklagte habe teilweise bis ins Detail Kenntnis von den Erschießungen gehabt.

Eine Jugendstrafkammer muss über die Schuld des 93-Jährigen befinden.

Der Staatsanwalt beschrieb, wie die Gefangenen getötet wurden. Mindestens 30 seien einzeln in einen Untersuchungsraum geführt worden, wo ein SS-Mann im weißen Arztkittel sie nach ihrer Arbeitsfähigkeit befragte. In einem zweiten Raum seien die Gefangenen von einem ebenfalls als Arzt getarnten SS-Mann höflich gebeten worden, sich vor eine Messlatte zu stellen. In der Latte sei eine höhenverstellbare Öffnung gewesen. Im Nebenraum habe ein Schütze mit einer schallgedämpften Pistole gewartet und den Gefangenen durch die Öffnung mit einem Genickschuss getötet. Die Leiche sei jeweils sofort weggeschafft und die Blutspuren mit einem Wasserschlauch beseitigt worden. Auch das nächste Opfer habe völlig arglos sein sollen.

Mindestens 200 Menschen starben der Anklage zufolge qualvoll in einer Gaskammer neben dem Krematorium oder in einem Eisenbahnwaggon durch Zyklon B. Den Opfern - meist Frauen - sei vorgetäuscht worden, sie müssten aus hygienischen Gründen entlaust werden. Als sich die Morde im September 1944 im Lager herumsprachen und Gefangene nur noch mit Gewalt in die Gaskammer getrieben werden konnten, mordete die SS nach Angaben von Mahnke auf eine andere Weise. Sie erklärte den Opfern, sie sollten in ein Sanatorium gebracht werden und dafür in den Waggon einer Kleinbahn einsteigen. Darin wurden sie ebenfalls mit Zyklon B umgebracht.

Weitere rund 5000 Menschen starben nach Angaben des Anklagevertreters ab Oktober 1944 im sogenannten Judenlager. Dort wurden völlig entkräftete Gefangene zu Schwerstarbeit genötigt. Ihnen wurde systematisch ausreichend Nahrung, Wasser und Hygiene verweigert. Die Menschen seien in ihren Exkrementen gestorben. Von November 1944 bis April 1945 habe zudem eine Fleckfieberepidemie grassiert.

Im Konzentrationslager Stutthof bei Danzig ermordete die SS 1944/45 mindestens 5230 meist jüdische Gefangene.

Der Angeklagte bekannte sich zu seiner Vergangenheit als SS-Wachmann. Er sei im Sommer 1944 als 17-Jähriger zur Wehrmacht eingezogen worden und habe dann, weil er nicht kriegsverwendungsfähig war, den Marschbefehl nach Stutthof bekommen, sagte sein Verteidiger Stefan Waterkamp. »Er war zu dieser Zeit nicht freiwillig in die SS eingetreten, er hat sich den Dienst im Konzentrationslager nicht ausgesucht. Er war kein Anhänger dieses Systems.«

Bereits 1975 habe es Vorermittlungen gegen seinen Mandanten gegeben, ohne dass es zu einem Verfahren kam. 1982 habe er in einer Vernehmung der Polizei als Zeuge zu einem anderen NS-Verfahren ausgesagt. Der Justiz sei seit Jahrzehnten bekannt gewesen, dass der Angeklagte einfacher Wachmann im KZ war. Wenn er jetzt 74 Jahre nach Kriegsende vor Gericht gestellt werde, sei dies eine »rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung«, sagte der Verteidiger.

Der im Rollstuhl sitzende, aber rüstig wirkende Angeklagte bestätigte, dass die Erklärung in seinem Namen abgegeben wurde. Auf eine erste Frage der Vorsitzenden Richterin Anne Meier-Göring, ob er das Gesagte verstehen könne, sagte er: »Jawoll, ja.« Der weißhaarige Mann mit Schnäuzer trug ein dunkelblaues Jackett, hellblaues Hemd und eine graue Hose, anfangs auch einen Hut. Neben ihm saß zur Unterstützung seine Tochter, auf muslimische Weise mit Kopftuch gekleidet.

Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant an einem anderen Verhandlungstag zu den Vorwürfen äußern und Fragen beantworten werde.

Das Gericht ließ außer den 33 Nebenklägern rund 50 Journalisten und Prozessbeobachter zu dem eigentlich nicht-öffentlichen Verfahren zu. Die Kammer erlaubte zudem eine Tonaufzeichnung. Sie begründete dies mit der »herausragenden zeitgeschichtlichen Bedeutung des Verfahrens für die Bundesrepublik Deutschland«.

Der Verteidiger kündigte an, dass sich sein Mandant an einem anderen Verhandlungstag zu den Vorwürfen äußern und Fragen beantworten werde. Auch drei Nebenkläger aus Polen, den USA und Israel will das Gericht hören. Die Kammer hat zehn weitere Verhandlungstermine bis zum 17. Dezember angesetzt.

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