Klage

Alternativlose Beobachtung

Die Alternative für Deutschland (AfD) möchte verhindern, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) in Köln erfährt, wer in dieser Behörde und ihren Dependancen Mitglied der AfD ist. Daher hat die Partei im April beim Kölner Verwaltungsgericht ein Eilverfahren (6 L 830/19) eingeleitet: Dem Verfassungsschutz soll untersagt werden, sämtliche Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach einer »Mitgliedschaft bei der Antragstellerin und/oder zu privaten Kontakten zu Mitgliedern der Antragstellerin zu befragen«. Wann der Eilbeschluss ergeht, ist derzeit noch nicht absehbar, teilte das Kölner Verwaltungsgericht mit.

Anlass für diese Klage ist ein internes Schreiben des Verfassungsschutzes vom Januar dieses Jahres. Darin hatte die Behördenleitung alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgefordert, intern Kontakte zur AfD offenzulegen.

So will die Spitze des Amtes verhindern, dass bei der Prüfung der Frage, ob die AfD vom deutschen Inlandsgeheimdienst überwacht werden muss, Mitarbeiter eingesetzt werden, die Mitglied der Rechtspartei sind, mit ihr sympathisieren oder wegen persönlicher Verbindungen in Loyalitätskonflikte kommen könnten. Die AfD argumentiert nun, dass mit der internen Umfrage das »Gleichheitsgebot« verletzt und gegen die »staatliche Neutralitätspflicht« gegenüber zugelassenen Parteien verstoßen werde.

PRÜFFALL Der behördeninterne Prüfprozess ist aber längst nicht abgeschlossen, auch wenn im März – in einem anderen Verfahren – dem Bundesamt vom Verwaltungsgericht Köln untersagt wurde, die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD öffentlich als »Prüffall« zu bezeichnen. In dieser Sache verzichtet der Verfassungsschutz auf Rechtsmittel, sein Präsident Thomas Haldenwang sagt: »Das BfV konzentriert sich auf die vorrangige Aufgabe, die ich darin sehe, die Aktivitäten der unter Extremismusverdacht stehenden AfD-Teilorganisationen ›Der Flügel‹ und ›Junge Alternative‹ zu beobachten.«

Björn Höcke soll mit seinen guten Kontakten zum Geheimdienst angegeben haben.

Sicherheitsexperten beobachten bereits seit Längerem mit großer Besorgnis, dass die seit Oktober 2017 mit 91 Abgeordneten im Bundestag vertretene Partei – sie ist drittstärkste Fraktion im Haus und größte Oppositionskraft – möglicherweise über gute Verbindungen in das Bundesamt und in die Landesämter für Verfassungsschutz verfügt. So sind die Verbindungen des früheren Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen zur AfD Gegenstand von Diskussionen gewesen, nachdem bekannt geworden war, dass es mindestens fünf Treffen zwischen dem im November 2018 in den Ruhestand versetzten BfV-Chef und führenden Rechtspopulisten gegeben hatte.

MAASSEN Vorwürfe, er habe die Rechtspartei beraten, wie sie einer Beobachtung oder Einstufung als »Prüffall« durch den Verfassungsschutz entgehen könne, hat Maaßen wiederholt zurückgewiesen. Gänzlich aufgeklärt werden konnte die Beziehung des VS-Behördenleiters mit CDU-Parteibuch zur AfD jedoch noch nicht. Noch am Samstag wollte er im Deutschlandfunk eine Koalition der CDU mit der Rechtspartei nicht ausschließen: »Man weiß nie.«

Bereits im Vorjahr, berichtete unlängst die Berliner »tageszeitung«, habe der Thüringer Verfassungsschutz von einem Treffen in der sächsischen Kleinstadt Groitzsch erfahren. Dort habe AfD-Rechtsaußen Björn Höcke auf einem Treffen des »Flügels«, dem weit rechts stehenden Sammelbecken der AfD, über gute Kontakte zum Inlandsgeheimdienst gesprochen.

Von etlichen Verfassungsschützern, zitiert die taz den thüringischen AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden, Höcke, wisse er, dass sie »vor Wut kochen, weil sie sich als neutrale Staatsdiener missbraucht fühlen«, wenn sie die AfD beobachten müssen. An die Adresse der »redlichen Beamten« gerichtet, soll Höcke laut taz dann gesagt haben, dass diese das Recht hätten, sich unrechtmäßigen Weisungen zu verweigern. Wörtlich: »Machen Sie von diesem Recht Gebrauch!«

Gideon Botsch drängt darauf, dass der Verfassungsschutz endlich den »Prüfungsprozess abschließt und die AfD als Ganzes in die Beobachtung aufnimmt«.

Insider hingegen sehen in dem Schreiben des Bundesamtes in Sachen AfD an seine Mitarbeiter ein ganz normales behördliches, behördenintern sogar zwingendes Vorgehen, auch »um Beamte vor einem Interessenkonflikt zu schützen«. Wer AfDler oder deren Sympathisanten zur Beobachtung von Teilorganisationen der AfD einsetzt, mache schließlich den »Bock zum Gärtner«. Es sei auch notwendig, dass die Behörde im Vorfeld eines möglichen »Prüffalls« vermeiden will, dass eigene Mitarbeiter Einfluss auf die Wahrnehmung und das Erscheinungsbild der Partei nehmen.

DIENSTRECHT »Es wäre absurd, wenn AfD-nahe Beamte mit Rechtsextremismusfragen betraut werden würden«, sagt auch Gideon Botsch, der Leiter der Emil-Julius-Gumbel-Forschungsstelle Antisemitismus und Rechtsextremismus am Moses-Mendelssohn-Zentrum in Potsdam. Als Nichtjurist halte er es »dienstrechtlich in Ordnung und sachlich geboten, Mitarbeiter im Verfassungsschutz nach ihrer Beziehung zur AfD zu befragen«.

Botsch drängt darauf, dass der Verfassungsschutz endlich den »Prüfungsprozess abschließt und die AfD als Ganzes in die Beobachtung aufnimmt«, da sie seines Erachtens »spätestens seit 2017 rechtsextrem dominiert ist«. Gründe für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz gebe es viele: Die Partei fordere eine Reihe von Einschränkungen der Religions- und Bekenntnisfreiheit, die die freie »Ausübung der jüdischen, muslimischen und anderer nichtchristlicher Religionen einschränken und vielleicht unmöglich machen würden«, sagt Botsch.

Sie verharmlose zudem systematisch Antisemitismus, besonders das Ausmaß des Judenhasses bei der extremen Rechten, und »ist auf der Straße stabile Bündnisse mit Akteuren eingegangen, die antisemitisch orientiert sind«.

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