Radikalismus

AfD-Jugend als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft

Foto: imago

Die Jugendorganisation der AfD wird vom Verfassungsschutz inzwischen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Mittwoch mitteilte, werden neben der Jungen Alternative (JA) nunmehr auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten – das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein »Ein Prozent« - von der Behörde entsprechend eingestuft. Alle drei Vereinigungen waren bislang als rechtsextremistische Verdachtsfälle vom Inlandsnachrichtendienst bearbeitet worden.

»Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen«, sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang. »Sie werden deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet.«

Völkisches Gesellschaftskonzept In der Mitteilung seiner Behörde heißt es: »Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht«. Migranten außereuropäischer Herkunft würden von der Jungen Alternative als »grundsätzlich nicht integrierbar« ausgegrenzt. Insbesondere Zuwanderern mit - vermeintlich - muslimischem Hintergrund würden in pauschaler Weise negative Eigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt. Der JA gehe es bei der Diffamierung und Verunglimpfung politischer Gegner offensichtlich nicht um eine politische Auseinandersetzung, »sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland«.

Im vergangenen Oktober hatte die JA den AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck zu ihrem Bundesvorsitzenden gewählt. Er und andere JA-Mitglieder pflegen Kontakte zum Institut für Staatspolitik in Sachsen-Anhalt, dessen bekanntester Vertreter der Verleger Götz Kubitschek ist. Die vom IfS propagierte Vorstellung, »dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse«, heißt es in der Mitteilung des Verfassungsschutzes. Zudem lassen sich nach Einschätzung des Geheimdienstes bei dieser Vereinigung »Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip feststellen«. Im Netzwerk der Neuen Rechten besetzt das IfS aus Sicht des Verfassungsschutzes eine strategisch wichtige Rolle.

Der Verein »Ein Prozent« propagiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes Positionen, die rassistisch, migranten-, fremden- und muslimfeindlich sind. In den vergangenen Jahren sei eine Zunahme verfassungsfeindlicher Äußerungen festgestellt worden.

Gescheiterte Klagen Die AfD hatte versucht, die Beobachtung der JA und der Gesamtpartei als Verdachtsfall jeweils mit juristischen Mitteln zu verhindern. Beide Klagen scheiterten jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Partei legte später Berufung gegen die Urteile ein. Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster ist noch nicht abgeschlossen.

Bei einem Verdachtsfall liegen »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern. Das Bundesamt kann auch bei Verdachtsfällen bereits unter strengen Voraussetzungen schon nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also heimlich Informationen beschaffen – etwa durch Observation oder das Anwerben von Informanten. Nach einer gewissen Zeit, deren Dauer auf Bundesebene nicht gesetzlich geregelt ist, entscheidet der Verfassungsschutz, ob sich der Verdacht erhärtet oder nicht.

Die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung hat konkrete Folgen: Die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wird anders bewertet. Wird zu jemandem, der einer extremistischen Bestrebung zugerechnet wird, eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen - etwa weil er eine Erlaubnis zum Besitz von Waffen beantragt - fällt das, was der Verfassungsschutz dafür zuliefert, anders aus. Der Verfassungsschutz berichtet zudem ausführlicher über die ihm vorliegenden Erkenntnisse. »Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären«, sagte Haldenwang. Das Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung seien generell geeignet, »den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten«.

Debatte

Europäische Rabbiner für Social-Media-Verbot für Kinder

Parteien, Wissenschaftler und nun auch Rabbiner - die Unterstützung für ein Social-Media-Verbot für Minderjährige wächst. Gleichzeitig mehren sich auch die mahnenden Stimmen, die betonen: Ein Verbot allein reicht nicht.

von Johannes Peter Senk  23.02.2026

Nahost

US-Botschaftspersonal soll Libanon verlassen

Das amerikanische Außenministerium hat alle Mitarbeiter, die »nicht für den Notfall« benötigt werden, nach Hause beordert

 23.02.2026

Wiesbaden/Mainz 

AfD-Familienbande zwischen Rheinland-Pfalz und Hessen

Vorwürfe der Vetternwirtschaft: Auch zwischen den AfD-Landtagsfraktionen in Mainz und Wiesbaden gibt es familiäre Verbindungen. Nur wegen der Fachkompetenz, betont die Partei

 23.02.2026

Düsseldorf

Proteste gegen Höcke-Reden in NRW - Machtkampf in der AfD

Begleitet von Protesten reist AfD-Politiker Höcke durch NRW. Das stärkt den rechten Flügel der nordrhein-westfälischen AfD - und das kurz vor einem womöglich richtungsweisenden Landesparteitag

von Marc Herwig  23.02.2026

Göttingen

Ehrendoktortitel für Holocaust-Überlebenden Leon Weintraub

Auch Ehrung mit Friedenspreis geplant

 23.02.2026

Teheran

Proteste an iranischen Universitäten halten an

Anfang Januar wurden Massenproteste im Iran brutal niedergeschlagen. Entsprechend verzögerte sich der Beginn des neuen Semesters. Nun startet es mit neuen Demonstrationen

 23.02.2026

USA

Nach Epstein-Vorwürfen: Tucker Carlson entschuldigt sich bei Isaac Herzog

Der rechte Moderator: »Es gibt nichts Schlimmeres, als den Ruf eines unschuldigen Mannes zu beschädigen. Es tut mir leid, angedeutet zu haben, ich wüsste etwas, das ich nicht wusste.«

 23.02.2026

Schwedt

AfD-Lokalpolitikerin verteidigt »aus Versehen« Hitler

Peggy Lindemann teilte einen Beitrag, in dem Juden unterstellt wird, sie würden Kinderblut trinken

 23.02.2026

Berlin

Gedenken an Proteste von 1943 in der Rosenstraße

Der Protest von wahrscheinlich mehreren hundert Frauen in der Berliner Rosenstraße während der zwölfjährigen NS-Diktatur gilt als beispiellos. An den lange vergessenen Widerstand wird am Donnerstag erinnert

 23.02.2026