Radikalismus

AfD-Jugend als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft

Foto: imago

Die Jugendorganisation der AfD wird vom Verfassungsschutz inzwischen als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. Wie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Mittwoch mitteilte, werden neben der Jungen Alternative (JA) nunmehr auch zwei weitere Gruppierungen der sogenannten Neuen Rechten – das Institut für Staatspolitik (IfS) und der Verein »Ein Prozent« - von der Behörde entsprechend eingestuft. Alle drei Vereinigungen waren bislang als rechtsextremistische Verdachtsfälle vom Inlandsnachrichtendienst bearbeitet worden.

»Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen«, sagte BfV-Präsident Thomas Haldenwang. »Sie werden deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet.«

Völkisches Gesellschaftskonzept In der Mitteilung seiner Behörde heißt es: »Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht«. Migranten außereuropäischer Herkunft würden von der Jungen Alternative als »grundsätzlich nicht integrierbar« ausgegrenzt. Insbesondere Zuwanderern mit - vermeintlich - muslimischem Hintergrund würden in pauschaler Weise negative Eigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt. Der JA gehe es bei der Diffamierung und Verunglimpfung politischer Gegner offensichtlich nicht um eine politische Auseinandersetzung, »sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland«.

Im vergangenen Oktober hatte die JA den AfD-Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck zu ihrem Bundesvorsitzenden gewählt. Er und andere JA-Mitglieder pflegen Kontakte zum Institut für Staatspolitik in Sachsen-Anhalt, dessen bekanntester Vertreter der Verleger Götz Kubitschek ist. Die vom IfS propagierte Vorstellung, »dass es ein deutsches Volk jenseits des im Grundgesetz als der Gesamtheit der deutschen Staatsangehörigen definierten Staatsvolkes gebe, impliziert eine Herabsetzung von eingebürgerten Staatsangehörigen zu Deutschen zweiter Klasse«, heißt es in der Mitteilung des Verfassungsschutzes. Zudem lassen sich nach Einschätzung des Geheimdienstes bei dieser Vereinigung »Verstöße gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip feststellen«. Im Netzwerk der Neuen Rechten besetzt das IfS aus Sicht des Verfassungsschutzes eine strategisch wichtige Rolle.

Der Verein »Ein Prozent« propagiert nach Einschätzung des Verfassungsschutzes Positionen, die rassistisch, migranten-, fremden- und muslimfeindlich sind. In den vergangenen Jahren sei eine Zunahme verfassungsfeindlicher Äußerungen festgestellt worden.

Gescheiterte Klagen Die AfD hatte versucht, die Beobachtung der JA und der Gesamtpartei als Verdachtsfall jeweils mit juristischen Mitteln zu verhindern. Beide Klagen scheiterten jedoch vor dem Verwaltungsgericht Köln. Die Partei legte später Berufung gegen die Urteile ein. Das Verfahren am Oberverwaltungsgericht in Münster ist noch nicht abgeschlossen.

Bei einem Verdachtsfall liegen »hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte« für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann dann personenbezogene Daten auswerten und speichern. Das Bundesamt kann auch bei Verdachtsfällen bereits unter strengen Voraussetzungen schon nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, also heimlich Informationen beschaffen – etwa durch Observation oder das Anwerben von Informanten. Nach einer gewissen Zeit, deren Dauer auf Bundesebene nicht gesetzlich geregelt ist, entscheidet der Verfassungsschutz, ob sich der Verdacht erhärtet oder nicht.

Die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung hat konkrete Folgen: Die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wird anders bewertet. Wird zu jemandem, der einer extremistischen Bestrebung zugerechnet wird, eine Sicherheitsüberprüfung vorgenommen - etwa weil er eine Erlaubnis zum Besitz von Waffen beantragt - fällt das, was der Verfassungsschutz dafür zuliefert, anders aus. Der Verfassungsschutz berichtet zudem ausführlicher über die ihm vorliegenden Erkenntnisse. »Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären«, sagte Haldenwang. Das Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung seien generell geeignet, »den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten«.

"Two serious people sit on outdoor metal stairs in casual, tactical clothing, appearing tired or contemplative, with sunlight casting shadows behind them against a plain wall in a rugged environment."

Netflix

Wenn Fiktion auf Realität trifft

Die israelische Erfolgsserie »Fauda« meldet sich mit einer eindrucksvollen neuen Staffel zurück

von Sarah Cohen-Fantl  16.09.2026

Bern

Akte Josef Mengele bleibt lückenhaft

Der Schweizer Nachrichtendienst gibt die Josef-Mengele-Akte frei, darin finden sich jedoch nach wie vor viele geschwärzte Stellen

von Nicole Dreyfus  16.09.2026

Unterstützer der Huthi-Miliz demonstrieren in Sanaa, 11. September

Vormarsch der Huthi-Miliz

Angst vor Eskalation auf der Arabischen Halbinsel

Die Huthi-Miliz gräbt sich wohl an der wichtigen Meeresenge Bab al-Mandab ein. Saudi-Arabien warnt vor einer Geiselnahme der Weltwirtschaft

von Christoph Meyer, Ramadan Al-Fatash  16.09.2026

Jubiläum

Jüdischer Landesverband Sachsen feiert 100-jährige Geschichte

Rund 20.000 Jüdinnen und Juden haben vor dem Zweiten Weltkrieg in Sachsen gelebt. Bereits vor 100 Jahren wurde eine jüdische Interessenvertretung gegründet

 16.09.2026

Tel Aviv

Omer Shem Tov: 505 Tage Gefangenschaft, Hunger und Einsamkeit

»Wegen der Angst konnte ich nicht atmen«, sagt die frühere Geisel über die 50 Tage, in denen er in völliger Dunkelheit leben musste

 16.09.2026

Berlin-Wahl

Der Kampf ums Rote Rathaus

Wer in der Hauptstadt neuer Regierender Bürgermeister wird, ist offen – CDU und Linke liefern sich ein enges Rennen

von André Anchuelo  16.09.2026

Kommentar

Hohe Feiertage, wichtige Wahl

Die Bürger von Mecklenburg-Vorpommern wählen am 20. September ihr Parlament. Wird der besorgniserregende Trend, der in Sachsen-Anhalt zu beobachten war, fortgesetzt und verfestigt?

von Juri Rosov  16.09.2026

Judenhass

»Während er mir in den Kopf schneidet, sagt er: ›Die Juden erschießen Kinder‹«

Eine neue Dokumentation enthüllt ein erschreckendes Ausmaß an Antisemitismus im britischen Gesundheitssystem

 16.09.2026

Landtagswahl in MV

Zwischen Engagement und Frust: Besuch in einer AfD-Hochburg

Peenemünde ist ein 400-Seelen-Ort an der deutschen Ostseeküste. Bei der vergangenen Wahl haben hier besonders viele Menschen die AfD gewählt. Und dieses Mal? Ein Besuch kurz vor der Landtagswahl

von Lilli Förter, Helena Dolderer, Verena Schmitt-Roschmann  16.09.2026