Niedersachsen

AfD bleibt bei Gedenkstätten außen vor

Erinnerung an die Opfer der Schoa in der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen Foto: dpa

Der AfD steht auch weiterhin kein Sitz im Stiftungsrat für die niedersächsischen Gedenkstätten zu. Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg wies am Dienstag eine entsprechende Organklage der AfD-Landtagsfraktion in Hannover zurück.

Die Klage sei unbegründet und teilweise unzulässig, sagte Präsident Herwig van Nieuwland. Die übrigen Landtagsfraktionen und die Gedenkstättenstiftung zeigten sich erleichtert. (AZ: StGH 1/18)

Die AfD hatte die Klage im Juli eingereicht, um einen Sitz im Rat der Stiftung zu erreichen, die unter anderem die KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen trägt. Sie wendet sich gegen die Änderung des Gedenkstättengesetzes vom Februar, durch die sie sich aus dem Stiftungsrat ausgeschlossen und dadurch die Chancengleichheit und ihre verfassungsmäßigen Rechte ausgehebelt sieht.

Hintergrund waren unter anderem Proteste von Schoa-Überlebenden gegen eine Beteiligung der AfD.

LINIE Alle Parteien außer der AfD hatten sich auf eine neue Linie verständigt. Danach wählt der Landtag vier Vertreter unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit in den Stiftungsrat. Zuvor konnte jede Fraktion einen Sitz beanspruchen. Hintergrund waren unter anderem Proteste jüdischer Überlebender der KZ-Gedenkstätte Bergen-Belsen gegen eine Beteiligung der AfD.

Der Staatsgerichtshof sieht das Recht auf Chancengleichheit der AfD nach dem Niedersächsischen Verfassungsgesetz nicht als verletzt an. Eine Fraktion könne danach die politische Arbeit im Parlament nur mit dem Gewicht vertreten, das der Stärke ihrer Vertretung entspreche. Die Partei habe Gelegenheit gehabt, ihre Ablehnung des Gesetzes vorzubringen und diese auch genutzt, führte van Nieuwland aus. »Die jeweiligen Abstimmungen sind nach dem Mehrheitsprinzip erfolgt und korrekt verlaufen.«

Der Stiftungsrat sei ein außerparlamentarisches Gremium, dem überwiegend Dritte angehörten, erläuterte der Präsident. Nur weil ihm auch Mitglieder des Landtages angehörten, müsse er nicht wie die Parlamentsausschüsse »spiegelbildlich« alle im Landtag vertretenen Fraktionen abbilden.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Jens Nacke, begrüßte das Urteil. »Mit der Änderung des Gedenkstättengesetzes haben wir verhindert, dass die Opferverbände aus der Gedenkstättenarbeit aussteigen.« Die SPD-Abgeordnete Wiebke Osigus sagte: »Mit ihrem Auftritt in Bückeburg hat die AfD-Fraktion erneut bewiesen, dass es ihr nicht um Sachthemen, sondern lediglich um die Inszenierung der eigenen Opferrolle geht.«

Der Geschäftsführer der Gedenkstättenstiftung ist erleichtert.

STIFTUNGSZWECK Die AfD hält die Begründung des Urteils für nicht überzeugend. Weitere Rechtsmittel gebe es jedoch nicht, sagte der Abgeordnete Klaus Wichmann. »Grundsätzlich ist ein Urteil eines höchsten Gerichts zu akzeptieren.«

Der Geschäftsführer der Gedenkstättenstiftung, Jens-Christian Wagner, zeigte sich dagegen erleichtert. Dass die AfD gegen die Änderung des Gesetzes geklagt habe, sei ihr demokratisches Recht, sagte er. Dass sie aber versucht habe, sich gegen den erklärten Willen der Überlebendenverbände in den Stiftungsrat einzuklagen, könne nur als Angriff auf die Gedenkstättenarbeit in Niedersachsen gewertet werden.

Im Stiftungsrat sollte nur mitarbeiten, wer den Stiftungszweck unterstütze. Das treffe auf die AfD-Landtagsfraktion nicht zu. Stattdessen werde in der Partei die Verharmlosung der NS-Verbrechen ebenso geduldet wie Antisemitismus, Rassismus und rechtsextreme Hetze.  epd

Kiev

Israelischer Unternehmer klagt gegen Selenskyj

Timur Mindich reicht Klage gegen ein Präsidialdekret ein, mit dem persönliche Sanktionen gegen ihn verhängt worden waren

 21.05.2026

Sachsen-Anhalt

Szenario: Gegängelte Bildung, mehr rechte Gewalt mit AfD-Regierung

Laut Umfragen könnte die AfD im September in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen. Was das für Auswirkungen hätte, hat die Amadeu Antonio Stiftung skizziert

von Lukas Philippi  21.05.2026

Meinung

Iranischer Staatsterror: Zeit zu handeln, Herr Bundeskanzler!

Die Islamische Revolutionsgarde des Iran wollte den Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zufolge Josef Schuster und Volker Beck ermorden lassen. Das darf nicht ohne Konsequenzen bleiben

von Michael Thaidigsmann  21.05.2026

Berlin

Zentralrat der Juden distanziert sich von Itamar Ben-Gvir

Ein Video des rechtsextremen israelischen Ministers sorgt weltweit für Empörung. Auch die Vertretung der Juden in Deutschland äußert sich

 21.05.2026

Hamburg

Teheraner Regime soll Ermordung von Josef Schuster geplant haben

Das iranische Mord-Komplott richtete sich auch gegen den Präsidenten der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Volker Beck

 21.05.2026 Aktualisiert

Berlin

Zentralrat startet Initiative gegen Antisemitismus im Fußball

Slogans wie »Aus Liebe zum Spiel. Gegen Antisemitismus« sowie »Mitfiebern. Gegen Antisemitismus« sollen zum DFB-Pokalfinale auf digitalen Werbetafeln zu sehen sein

 21.05.2026

Tacheles-Preis

»Ihr prägt den Journalismus. Ihr prägt unser Land«

WELT-Chefredakteur Helge Fuhst hielt die Laudatio auf die Jüdische Allgemeine. Eine Dokumentation

von Helge Fuhst  21.05.2026

Nahost

Strategische Oberhand

War der Krieg gegen das iranische Regime ein Fehlschlag? Eine Analyse

von Michael Wolffsohn  21.05.2026

Dokumentation

»Mehr Mut zu unbequemen Wahrheiten!«

Die Jüdische Allgemeine ist mit dem Tacheles-Preis ausgezeichnet worden. Hier dokumentieren wir die Dankesrede von JA-Chefredakteur Philipp Peyman Engel

von Philipp Peyman Engel  21.05.2026