Meinung

527 Hingerichtete und eine Ausnahme

Es ist bekannt, wie Staaten im Namen des Volkes ihre Straftäter hinrichten: Erschießen, Erhängen, Enthaupten oder auf dem Elektrischen Stuhl. Barbarische Regime wie der Iran ergötzen sich sogar an der Steinigung der Verurteilten. Jetzt hat Amnesty International seinen Jahresbericht über Todesstrafen in aller Welt vorgelegt. Doch anders als sonst – bei den üblichen Listen mit den üblichen Verdächtigen – fehlt zwischen Iran und Jamaika ein Land, das dort dem Alphabet nach stehen müsste: Israel. Denn immer dann, wenn es um nachweisbare Tatbestände geht, versagt die Anklage, und der jüdische Staat erweist sich als das, was er ist – eine rechtsstaatliche Demokratie mit machtvoller Zivilgesellschaft. Und die hat 1954 die Todesstrafe abgeschafft.

Ausnahmefall 2010 wurden laut Amnesty International weltweit mindestens 527 Menschen hingerichtet. In den Palästinensergebieten zum Beispiel starben fünf Verurteilte mit richterlichem Segen durch eine Kugel. Auch in Israel existiert ein – im In- und Ausland zu Recht kritisiertes – Gesetz, wonach im Ausnahmefall überführten Terroristen die endgültigste aller Strafen droht. Sie ist aber nie angewendet worden. Bis zum heutigen Tag verhängte und vollstreckte Israel in seiner über 60-jährigen Geschichte nur ein Mal ein Todesurteil.

Das war 1962, als Adolf Eichmann, Mitorganisator der Schoa, im Namen des israelischen Volkes erhängt wurde. Zur Bestrafung dieses Menschheitsverbrechens nahm sich der jüdische Staat das Recht, gegen zivilisatorische Prinzipien zu verstoßen. Einmalig. Als Antwort auf die einmalige Mordmaschinerie der Nazis.

Rechtsterrorismus

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Kommentar

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Berlin

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Budva

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